Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1843)
- Date
- 1843-08-28
- Page
- Seite 525 (sequence 9)
- Language
- German
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525 Landtage wol schwerlich anheimgegeben sein wird, dieses Zeichen in der Weltgeschichte zu paralyflren. Wir werden aber schwerlich uns durch fortgesetzte Diskussionen verständigen, eben so wenig, als man sich damals über die bedeutungsvollen Worte Freiheit und Gleichheit, Bruderschaft verständigen konnte, und eine Verständigung nur dann erst möglich ward, als man durch die praktische Anwendung dieser schönen Worte zur Erkenntniß gekommen war. Ueber den vorliegenden Gegenstand werden sich auch die Versammelten schwerlich verständigen; jeder hat sein Ja oder Nein in der Lasche, und schwerlich werden durch lange Diskussionen die Mohren, die Finster-' linge, weiß gewaschen werden können. — Will man die Frage auf die Aufhebung des Kaiserlichen Dekrets vom 17. März 1808 stellen, so werde ich Ja dazu sagen, gegen die völlige Emanzipation der Juden mich aber verwahren. Ein anderer Abgeordneter dieses Standes: Wenn der letzte Redner jede weitere Diskussion für zwecklos halte, so würde er konsequent gehandelt haben, selbst auf das Wort zu verzichten. — Er, als Deputier vom rechten Rheinufer, wolle zunächst der Herausforderung des Herrn Abgeordneten vom linken Rheinufer folgen, und zwar nicht, um ihm entgegenzutreteu, sondern um seine Wünsche zu unterstützen. Bei.seiner Kenntniß, bei dem gewerblichen Verkehr auf beiden Ufern könne er seine Ueberzeugung nur dahin aussprechen, daß sich ein Bedürfniß für solche Bestimmungen, wie sie in dem Dekret vom 17. März 1808 enthalten sind, auf beiden Ufern nicht herausgestellt habe, deshalb könne er den Antrag auf Aufhebung desselben nur als höchst gerecht erkennen. Ueberdies erinnere die Territorial-Geltung des Dekrets an die alte französische Rheingränze, und er meine, daß jede Erinnerung an dieselbe verwischt werden sollte, daß, gleichwie ein Geist die Rheinländer auf beiden Ufern beseele, so auch keine Bedrükkungen auf beiden Ufern lasten sollten, die für das andere nicht nothwendig erachtet werden. . Er hoffe, die ganze Versammlung werde die Aufhebung jenes auf dem linken Rheinufer geltenden Dekrets befürworten. Zur Sache der völligen Emanzipation pflichte er in allen Theilen den vortrefflichen Vorträgen des Herrn Referenten und des Herrn Abgeordneten der Städte bei. Er habe in den Entgegnungen eine Widerlegung nicht gefunden. Ein verehrtes Mitglied aus der Ritterschaft habe auf. die hochstehende Autorität der katholischen Kirche hingewiesen; 'hierauf einzugehen, werde sich für ihn nicht paffen; nur darauf glaube er aufmerksam machen zu müssen, daß in anderen Staaten die katholische Kirche nicht als ein Hinderniß zur Emanzipation der Juden angesehen worden sei. Für die christlichen Konfessionen werde übrigens wol das Wort Gottes als höchste Autorität gelten müssen, dieses aber gebe, wie der Herr Referent schon ausgeführt habe, den Christen keinen Anlaß, die Juden zu bedrücken und sie von der Nächstenliebe au.szuschließen. Sei aber den Christen dieses Recht nicht gegeben, so scheine auch dem Staate dieses Recht nicht zuzustehen. Von dem letzten Redner sei darauf hingewiesen, daß der bedrückte Zustand der Juden nicht Folge eines Zufalls, sondern eines bedeutungsvollen Zeichens sei, das bis an das Ende der Welt fortdauern werde. Diese letztere Behauptung müsse er bestreiten. Allerdings sei ein Strafgericht Gottes über die Juden verhängt worden, dieses Strafgericht sei nach dem alten und nach dem neuen Testament an eine bestimmte Zeit geknüpft. Den Menschen stehe es nicht zu, diese Zeit zu erforschen oder überhaupt in den Rathschluß Gottes einzudringen, und den Christen habe das göttliche Wort, den Juden gegenüber, ein Strafrecht nicht gegeben. Er stimme deshalb mit voller Ueberzeugung für die Anträge des Ausschusses. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Er müsse einen Jrrthum des vorigen Redners berichtigen, der ihm Worte in den Mund lege, die er nicht gesprochen habe; ,er habe nicht gesagt, daß die katholische Kirche sich der Emanzipation entgegensetze, sondern nur, daß die katholische Kirche die Emanzipation nirgends vorgeschrieben habe. Die Erklärung des vorigen Redners, daß dies also auf einem Mißverständnisse beruhe, befriedigte den Redner, und er-fuhr fort: Weiter habe der vorige Redner gesagt, daß sich ein Bedürfniß für solche Bestimmungen, wie sie im Dekret vom 17. März 1808 enthalten seien, auf beiden Ufern nicht herausgestellt habe, dem aber müsse er widersprechen; es gebe Landestheile, wo sich das Bedürfniß sehr dringend geltend gemacht habe, und es sei jetzt sehr die Frage, ob das Dekret nunmehr beseitigt werden könne. (Fortsetzung folgt.) 35