Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1843)
- Date
- 1843-08-21
- Page
- Seite 514 (sequence 14)
- Language
- German
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514 thkg ist) ganz und gar ohne öffentlichen Gottesdienst. Ich wäre daher geneigt, ihnen Bwb trmfjn 172^rr 1T7» iv N7L73 zu sein. Bis hvi an (also wenigstens drei Stunden 36 Minuten, nach einer anderen-Ansicht sogar vier Stunden weit) an Sabbaten und Festtagen zu gehen, ist nnnrt *]73 erlaubt; es handelt sich also nur um die Aushebung einer rabbinischen Satzung, einen Gang von weniger als drei Stunden 36 Minuten an diesen Tagen zu erlauben. Nun zweifelte zwar ob das Beten mit Minjan, als nicht in der heiligen Schrift wurzelnd, gar könne als N72L73 121 angesehen werden, um zu diesem Behuf trumn 271^ legen zu dürfen (vgl. 2p2 i'än '■'ö nab arji2K pra); um so weniger scheint es zulässig, dieserhalb Besinn 172^ selbst aufzuheben. Allein der B1.128 ^73 zur angeführten Stelle beseitigt diesen Zweifel, indem er auf seine Worte Id. Vp2 '2 ^2 verweist, wo er aus dem bekannten, 23> 773 :77212 erzählten Fakta, daß R. Elieser seinem Sklaven die Freiheit gab, um ihn zu Minjan zählen zu dürfen, den Schluß ziehet, daß mit Minjan zu beten so wichtig sei, daß sogar das biblische Gebot 3 Mos. 25, 46 davor weichen müsse; dasselbe sagt ^2 N21 111 £33>2 721. Um so eher wird ",3211 ü*>737nn 172^ davor weichen dürfen. Ich hielt mich absichtlich innerhalb des rabbinischen, Standpunktes und einer rabbinischen Beweisführung, kann aber nicht unterlassen, aufmerksam darauf zu machen, daß in unserer Zeit der öffentliche Gottesdienst noch eine höhere Bedeutung entweder schon hat oder noch erhalten muß, als ihm in alten Zeiten gegeben wurde, wo fast das ganze jüdische Leben noch Gottesdienst war. Es versteht sich indessen von selbst, daß ich mit Hilfe dieser Beweisführung nur zum Behuf des öffentlichen Gottesdienstes, aber zu keinem weltlichen Zwecke, an Sabbathen und Festtagen 3^ Stunden weit zu.gehen erlauben will oder kann. Doch möchte ich nicht gern als Einzelner diese Erlaubniß aussprechen, bin aber dazu entschlossen, sobald einige in anerkannt orthodoxer Wirksamkeit stehende Nabbinen ihren Beitritt zu erkennen geben würden. Ich ersuche Sie daher, ehrwürdige Herren, mir ein Zeichen Ihrer Zustimmung oder auch Ihre etwaigen Gründe für die Unzulässigkeit dieser Dispensation gefälligst zukommen lassen zu wollen. Dr. Herzfeld, Braunschweigischer Landrabbiner. Anzeiger. Ln demselben werden Annoncen aller Art gegen 1-J Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Concors. Die hiesige Israeliten - Gemeinde bringt hiermit zur öffentlichen Kunde, daß an der am 18. Oktober a. c. in ihrer Mitte ins Leben tretenden Lehranstalt, die Lehrerstellen für vier Individuen zu besetzen offen stehen. Für die hierauf refleklirenden Schulmänner sind folgende Bedingnisse festgesetzt. Erstens. Daß sie sich an einer Musterschule zum öffentlichen Lehramte qualisizirt haben. Zweitens. Zwei von diesen Lehrern müssen in der hebräischen und deutschen Sprache gründlich unterrichtet sein; von einem Dritten wird die gründliche Kenntniß und Untercichtsfahigkeit in der hebräischen, deutschen und ungarischen Sprache gefordert, und endlich von einem Vierten wird die Befähigung in der ungarischen und deutschen Sprache verlangt, für diese Stelle wird auch ein Nichtjude angenommen. Der Oberlehrer muß nebst der gründlichen Kenntniß der hebräischen und deutschen Sprache, auch Talmudist, und zu öffentlichen Kanzelvorträgen qualisizirt sein. Drittens. Müssen sie mit den erforderlichen Kenntnissen auch einen unbescholtenen moralisch-religiösen Lebenswandel verbinden. Für den Oberlehrer ist ein fixer Gehalt von 600 Fl. C. M., für die übrigen drei Lehrer 400 Fl. C.M. jährlich bestimmt. Die um diese Stelle sich bewerbenden Individuen ha-, den ihre Zeugnisse, und sonstig sie empfehlenden Urkunden längstens bis Ende September portofrei an Herrn Gemeindevorsteher A. Eigner einzufenden. Diejenigen die an einer öffentlichen Lehranstalt bereits fungirt haben, und zugleich geborne Ungaren sind, werden vorgezogen. Miskolcz im August 1843. pr. Schulkommission. Albert Eigner, Präses. Dr. A. Pessel. Jakob Kiß. Herrrrrann Grünblatt. Jos. Berger. Jos. Ant. Fischmann. Anzeige. Zur Aufnahme noch einiger Pensionäre, die in religiöser und wissenschaftlicher Beziehung gewissenhafte Pflege erhalten, ist geneigt Schwedt, den 8. Aug. 1843. Knttner in Schwedt a. d. Oder.