Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1843)
- Date
- 1843-08-07
- Page
- Seite 479 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225281-3225314--05418-3236070- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
47Ö Die Zwecke der Gesellschaft sind in ihrem Lite! ausgesprochen, wir übergehen daher das Einzelne und führen wir nur als interessant den neunten Art. an, der also lauter: „Wenn eingewanderte Israeliten hier sterben, die noch nicht zwölf Monats Ln den vereinigten Staaten waren und zu keiner israelitischen Assoziation gehörten, 'soll, wenn darum nachgesucht wird, von'der Gesellschaft ein Platz auf dem Beerdigungsorte für den Verstorbenen angewiesen und für solche Begünstigung, wenn derselbe Vermögen hinterlaßt, höchstens zwanzig Dollars gezahlt werden; sollte er aber kein Vermögen hinterlassen und dessen Hinterbliebene Verwandte ganz arm sein, so wird von der GesÄlschast der' Platz unentgeldlich gegeben." Die Gesellschaft, die jetzt erst fünf Vierteljahre besteht, zählt schon eine beträchtliche Zahl Mitglieder. Literarische Nachrichten. Magdeburg, im Juli. (Legislatur. Rönne und Simon über die preuß. Gesetzgebung, die Juden betreffend. Schluß.) Die Verfasser schließen das Vorwort mit dem schönen Wunsche: „Wir schließen mit dem Wunsche, daß diese Schrift recht bald eine antkquirce werden möge durch ein Gesetz, welches dem angedeuteten Entwicklungsgänge des Preußischen Staates und den gerechten Forderungen der Zeit gemäß ist; mit dem Wunsche, daß Preußen seinem hohen Berufe auch in dieser Richtung gehorche!" — -Netzen wir nun auf die Oekonomie des umfangreichen Werkes ein, so giebt es, um eine gewisse Unterlage zu bilden, zuerst eine „allgemeine historische Einleitung," die von Eyrus anhebt, die bürgerlichen und Rechtsverhältnisse der Juden im römischen Reiche, dann dieselben in Deutschland, die deutsche Bundesgesetzgebung rückstchtlich der Juden, endlich die neueste Gestaltung der jüd. bürgerl. und Rechtsverhältnisse in den einzelnen deutschen und äußerdeutschen Ländern in kurzen, aber sicheren Strichen zeichnet. Die zweite Abtheilung giebt die statistischen Verhältnisse der Juden im preußischen Staate, hierauf folgt „Literatur," die aber sehr unvollständig ist. — Der erste Theil der Schrift enthält 'nur die staatsrechtlichen Verhältnisse der Juden in den einzelnen Landestheilen des preußischen Staates, der zweite Theil die privatrechtlichen Verhältnisse. Hier sind nun in dm einzelnen, sachgemäß geordneten Rubriken die Gesetze und Verordnungen chronologisch und logisch zugleich, ihrem Wortlaute nach gegeben, in ihren Gegensätzen hervorgehoben, in ihren Entwickelungen nachgewiesen, und ihre Widersprüche bezeichnet. Es ist dies Alles mit einem unendlichen Fleiße, zugleich aber mit Scharfsinn -und kritischer Einsicht vollendet. Wir haben daher an diesem Werke sowol eine vollständige Sammlung aller in Preußen betreffs der Juden erlassenen Verordnungen und Gesetze, als auch eine klare Beurtheilung dieser selbst, ihres Werthes und Unwecthes. Es wird daher wol keine größere Gemeinde Preußens ein Exemplar dieses Werkes entbehren können. Die Heknemannsche Sammlung ist dadurch allerdings beseitigt, da man aus dem vorliegenden Werke erst den ganzen Umfang der erlassenen Verordnungen ermißt. — Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen Ngr. (1 gGk.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. In unserm Verlage ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Die vLermrözwanzig Bücher der Heilige» Schrift. Nach dem masoretischen Aexte. Unter der Redaktion von »r. Z«»z übersetzt von H. Arnheim, Br. Julius Fürst, Br. Dt. Sachs. Ztveiler unveränderter Abdruck der Ausgabe von 1837. Preis für die Ausgabe auf weißen Masch. Papier gr. Lex. 8. (51 Bogen Text und 1 Bogen Zunz Zeittafel): Ein Thaler. Velinpapier 14- Thaler. Schön in Halbfranz und ganz in Leder gebundene Exemplare sind stets vorräthig. Bei