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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-07-24 · Heft 30 (24.7.1843) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 30 (24.7.1843)
Date
1843-07-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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vn. Jahrgang. Allgemeine No. 30. Zeitung -es Zndenthums. Ein uvparthensches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: - Verlag von 0r. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit Königl. Sächsischer allergnädigster Concession.) Leipzig, den 24. Zuli 1843. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig» mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15.Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 221 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die Königl. Sachs, wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die rheinischen Landstände. Der israelitische Literaturvercin. Der Frankfurter Verein. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Frankfurt«. M. Preußen: Aachen, Berlin, Düsseldorf, Düsseldorf, Berlin, Magdeburg. Oesterreich: Pesth, Ludowa. Frankreich: Mühlhausen. Rußland und Polen: Kischineff, Königsberg. Algerien: Algier (Schluß.) Literar. Nachrichten: Paris (La Kahbale). Seiteitde Artikel. Magdeburg, den 16. Zuli. So eben erhalten wir von Herrn Oberrabbinen Dr. Ullmann in Crefeld diese erfreuliche Nachricht: „Zch beeile mich, Ihnen hiermit die freudige Nachricht mitzutheilen daß in der heutigen Sitzung der rheinischen Provinzialstände nach vierstündiger Berathung der Antrag: Se. Majestät um Aufhebung des Kaiserlichen Zudendekrets vom 17. März 1808 mit 68 gegen fünf Stimmen, und ferner um vollkommene bürgerliche Gleichstellung der Juden mit 54 gegen 19 Stimmen zu bitten angenommen wurde." Einen so vollkommenen Sieg hat unsere heilige Angelegenheit noch auf keiner deutschen Ständeversammlung erfochten. Eine so große Majorität hat sie noch nirgends erlangt. Vor dieser muß jeder Eiuwand verschwinden, wie die Nacht vor dem Tage. Was nun auch diese Abstimmung für reelle Folgen haben wird: sie steht da als ein großartiges Resultat, als ein unzerstörbares Denkmal, als ein monumentum aere perennius! Wol muß es uns, jüdische Preußen, das Herz erheben. Wir brauchen nicht mehr neidisch auf unsere Glaubensbrüder in anderen Ländern zu schauen — wir haben ein Recht und eine Rechtfertigung gefunden! Lasset uns einen Lorbeerkranz winden für die Vertreter der Rheintande! Von Stufe zu Stufe sind sie fest anhänglich geblieben den Begriffen des Rechts und den Gefühlen der Liebe. Einmal wollte man die Israeliten der Theilnahme an der Verwaltung der Kommune berauben: sie antworteten, die Israeliten sind Bürger, und Bürger müssen keinem Gewissenszwang, müssen keiner Benachtheiligung unterworfen sein, so sie sie nicht durch individuelle Zmmoralität verdient haben. Das zweite Mal wollte man die Juden nicht an der Spitze der Gemeinden sehen: sie antworteten, die Gemeinde darf des Rechts nicht beraubt sein, aus ihrer Mitte zu wählen, wenn sie für den Würdigsten und Befähigtsten hält, weß Glaubens er auch sei. Dann schritten sie zur Aufhebung von faktisch bestehenden Unbillen. Das kaiserliche Judendekret, das übrigens den Christ eben so sehr drückt wie den Juden, da im Verkehr eine Beschränkung beide Theite gleich beengt, ist schon 1818 erloschen, da es nur auf 10 Jahre gegeben war; aber während in Frankreich, wo es lediglich des Elsasses wegen gegeben worden, längst vergessen ist, hat es Preußen noch 25 Jahre bereits länger geltend erhalten: die Rheinischen Landstände wünschen es mit der

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