Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 15 (15.4.1843)
- Date
- 1843-04-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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vii. Jahrgang. Allgemeine No. IS. Zeitung des Zndenthums. Ein «npartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. RedacLeur: Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster ConceMon.) Leipzig, den 15. April 1843. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u.s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig» mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 z. Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen-nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Die Verhandlungen der zweiten sächsischen Kammer (Schluß.) Zeitungsnachrichten: Deutschland: Schwerin, Mittelfranken. Oesterreich: Mähren, Warasdin. Preu- . ßen: Berlin, Köln, Leobschütz. Belgien: Brüssel. Türkei, v. d. türk. Grenze. Perfonalnachrichten: Brüssel, Breslau. . Geschichte: Geschichtliche Anekdoten. Korrespondenz.: Wanderung durch Krakau, Galizien, Bukkowina, Moldau und Wallachei. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. ' Magdeburg, den 2. April. Die Verhandlungen der zweiten, sächsischen'Kammer. (Fortsetzung und Schluß.) In der 39sten Sitzung am 27. Februar kamen Punkt 5, 3 und 4. zur Verhandlung, indem Abg. Sachße für 3 zu stimmen versprach, wenn 5 verworfen würde. Dieser Punkt lautete: „es möge die zweite Kammer im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß den jüdischen Meistern unter Berücksichtigung der Zunft - und Jnnungsrechte noch auf diesem Landtage auf gesetzlichem Wege der Handel mit andern, als den von ihnen selbst gefertigten Maaren, in gleicher Maße wie den christlichen Meistern, gestattet werde."- Namentlich bei diesem Punkte zeigte es sich, daß Borurtheile, wenn sie auch noch so klar widerlegt werden, nicht zu entfernen, nicht zu überwinden sind. Es gilt eine Beschränkung, die mehre Handwerke den Juden ganz unmöglich machen; es gilt, den Juden eine freie Bewegung, die den Christen zusteht , in ebendemselben Maße zu ertheilen — aber nein! der Popanz, die Juden werden dann dieses Gewerk als Handel betreiben, unterdrückt <Ws unpartheiifche Gerechtigkeitsgefühl. Namentlich war es abermals der Vizepräf. Eisen stuck) der eine -Menget Scheingründe dagegen vorbrachte, die noch-im Resume der Ref. v. Gab lenz auf's hellste beleuchtete. Jener ließ sich bis zu dem, wirklich belächelaswerthen Motiv herunter: „es ist doch auch der christlichen Bevölkerung; zu gönnen, daß, wenn Hundert gegen Eins steht/ das Interesse der Eins nicht über dem Interesse der Hundert steht." O, mein Gott, steht denn der Herr nicht ein, daß wo die Hundert gänzlich frei stehen, die Eins aber mit tausendfachen Beschränkungen gefesselt ist/ es wahrlich! der Vertheidigung der Hundert , gegen die Eins bei der AnfhebuW irgend einer Belästigung nicht bedarf, diese Vertheidigung auch weder schwer, noch edelmiithig ist — erdrücken die Hundert die Eins doch schon lediglich , durch ihr Gewicht., Welche mysteriöse Praktiken trauen doch diese Leute den Juden zn! Welche 'gespenstische Dämonen wähnen sie zu Diensten der Juden! .27 jüdische Meister dürfen im großen Dresden fein, und von diesen befürchten sie bei jedem Schritt den Rum aller Handwerke! — Den allgemeinen Standpunkt der Sache faßte der vr. v. Mayer sehr klar auf, indem. er erwiederte: „Ich kann allerdings nicht anders, als mich für das. Gutachten der Deputation verwenden, und ganz besou-