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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-04-01 · Heft 13 (1.4.1843) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 13 (1.4.1843)
Date
1843-04-01
Page
Seite 207 (sequence 15)
Language
German
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2m Geiger stützt, so dürfte eim Berichtigung hier Wohl an der SM sein. Der Obeccabbiner hat ohne alte Persönlichkeit nämlich, gestützt auf den Maimonides, dessen Worte er wörtlich an führt, sich dahin ausgesprochen: > „derjenige also, welcher die Lehrte des Talmuds bei einem oder dem andern Ge- oder -Verbotsgesetze verwirft, und die Gebote von Anlegung der Tesillin, Gebrauch der Sukka, Lulav und der Chaliza, so wie düs Verbot des Gesäuerten an Paffafest, anders auslegt, abS in dem Talmud vorgeschcieben und seine irrige Arrskegung als eine richtige unter den Juden zu verbreiten sucht, giebt dadurch zu erkennen, daß er die im Talmud zusammengetragene Auslegung der Tora als eine göttliche mündliche Ueberlieferung von Moses nicht anerkenne und muß sonach als ein von der israelitischen Gemeinde ausgeschiedener Ungläubiger betrachtet werden." Es hört also nach diesem Gutachten nur auf ein Jude zu sein, um H. Dr. M's. Paraphrase bekzubehalten, „wer die im Talmud zusammengetragene Auslegung nicht als eine göttliche Ueberlieferung anerkennt," mit andern Worten, wer die Tradition leugnet. Und dies geschieht nach demselben Gutachten dadurch, daß man die Lehre des Talmuds verwirft, die biblischen Gebote anders auslegt, als im Talmud vorgeschrieben und diese seine Auslegung als eine richtige verbreitet. Wer dagegen die Bibel auslegt ad. libidinem, darum aber doch nebenbei die talmudische Interpretation insoweit respektirt, daß er thatsächlich nicht abweicht von den Vorschriften und Institutionen des Talmuds, oder wer sich gar nicht kümmert um den Talmud, seine Auslegung und die Göttlichkeit der in ihm enthaltenen Tradition, die Vorschriften des Talmuds oder gar die der Schrift selbst dagegen nach Gutbesinden aus Bequemlichkeit oder um der Anforderungen des Zeitgeistes wegen., nicht beachtet, bleibt nach wie vor ein Jude, wie dies deutlich im Gutachten steht, .hat aber dereinst über seine charakter- und gesinnungslose Handlungsweise vor Gott Rechnung abzulegen. Herr vr. Geiger hat aber, ohne die adhibirten Stellen einfach zu widerlegen, in beleidigenden Ausdrücken, die natürlich nicht beantwortet zu werden verdienen, für gut befunden , die Wotte des Gutachtens zu verändern und zu umstellen, einiges auszulassen und anders zuzusetzen, und dann aus diesem Surrogat eine Ansicht dem O. R. zu Posen aufzübürdm, die er zum Ergötzen seiner ihm anhängenden Patter mit der verändern Rabbiner zusammenhetzt. Er zirikt also: „wer eine von den Worten dss Talmuds abwricheride Auslegung oder Deutung zugebe, sei ein Ketzer" und findet diesen Ausspruch wie natürlich im Widerspruch mit allen andern Autoritäten. Herr vr. Hirschfeld, Raöbiner in Holstein, hat zur Vertheidigung seines Schwiegervaters öffentlich bei dem vr. Geiger angefragt, wo er diese Stelle gesunden, und ihn aufgefordert, seine Angabe zu begründen,. oder seinen Jrrthum zu gestehen; es ist aber seit dem keine Antwort erfolgt. — Wenn nun Herr vr. S. Mayer in besagter Note noch einen Schritt weiter geht, und gar im Namen des Oberrabbiners behauptet: wer einzelne biblische Gebote nicht halte, gleichviel aus welchen Motiven, höre auf Jude zu fein,, so ist das ein Jrrthum in Folge der Ansprache des vr. Geiger. Wie dieser behaupten durfte, wer die Schrift nur abweichend vom Talmud auslege, sei ein Ketzer, so ist es auch treffend, wieder nach dem „Schlußsätze a minori ad majus" in desselben Namen zu sagen, wer ein Gebot nicht haltere. Der Rabbiner in Posen Hat aber, wie wir gesehenweder das Eine noch das Andere gesagt, sondern nur denjenigen als Ketzer bezeichnet, der die Tradition leugnet, und zwar dadurch, daß er sie verwirft und zugleich nach seiner Auslegung die Bedeutung des biblischen Gebotes bestimmt und den usus fesiseht. Der Herr Rabbiner S. Mayer hat bei seinem Irrthume insoweit Unrecht, daß er den Worten des vr. Geigers unbedingtes Zutrauen geschenkt; es liegt jedem die Nothwendigkeit ob, jedes, wenn auch des vr. Geigers Worte genau zu untersuchen? Dem Publikum gegenüber, das leicht in seiner Meinung getäuscht werden kann, glauben wir uns zu dieser Berich-' tigung verpflichtet. Einer der sich zu nennen bereit ist. —. Sn Baumgartners Buchhandlung zu Leipzig ist so eben erschienen: .Kleiner Katechismus -er israelitischen Religion. Non vr. Ludwig Philippson, Rabbiner. Preis 2^ Ngr. (2 gGr.). Gebunden. 3 Ngr. 8 Pf. (3 gGr.) Obgleich schon viel tüchtige und verdienstvolle israelitische Religions-Lehrbücher existiren, so ist dies doch nicht mit einem kleinen Katechismus der Fall, der in gedrängter Kürze ein klares und recht prägnantes Bild der is-

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