Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 7 (1843)
- Issue
- Heft 8 (25.2.1843)
- Date
- 1843-02-25
- Page
- Seite 106 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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106 „Reuen Jahrbüchern" gestanden, hat weckH-- Nichts bed^^Ed^^ ^eini^e^euiLc^ stünde Lu btt ^vtie Äes deiiPfcondes ob^r in^itäef englischen Review: dann würde es ein Ereigniß sein, und auch wir in Deutschland würden, ihn, in fallen deutschen Blättern lesen.—- Wohl wäre' ich neugierig, zu sehen: wie die deutschen Gelehrten die Sklavenemanzipations^ragxzbehauhelll würden-,, wenn ' sie .durch den wirklichen Besitz von Sklaven zu einer deutschen Frage würde? Denn freilich, auf Kosten Anderer läßt es sich leicht und bequem großmüthig sein. Ich weiß nicht, wie sich die deutschen Gelehrten durch Geschichte und Logik dabei hin« durchwinden wollten!? Wenigstens dürfen sie uns nicht anklageu, wenn wir sehr argwöhnisch geworden sind. Herr Dr. Koch beginnt mit der Bestimmung der Bundesakte über die Juden *?—• nur ruHig; Ihr findet dies von einem deutschen Gelehrten erstaunlich? nur ruhig, sagen wir: lauf der -dritten Seite ist er doch in Aegypren, denn wie könnte er von 1815.post Chr/ii. würdig zu sprechen vermeinen, ohne von anno 1500 ante Chr. n. zu beginnen? Wenn ein. Deutscher Gelehrter über die Juden spricht, könnt Ihr. gewiß sein, daß er sein Pensum ägyptisch-hebräischer Geschichte repetirt. Es geht sonst halt nicht! Also — Herr vr. Koch beginnt, die Bundesakte bestimme: die Juden sollten de» Genuß aller bürgerlichen Rechte gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten erhalten — allein man habe diesen Satz ganz falsch interpretirt, und Herr vr. Koch wolle ihn richtig interpretiren. Denn „bürgerliche Rechte" — wie der Aufsatz zeigt — heißen nicht „bürgerliche Rechte," sondern heißen hier „nicht-bürgerliche Rechte." Wer das nicht vonvorn herein begreift, der — lese den Aufsatz des Herrn vr.. Koch. Und da wir dies nicht begriffen, sondern meinten, alle bürgerlichen Rechte heißen kurzweg „alle bürgerlichen Rechte," ja da wir so kühn waren, so vermessen zu glauben, daß diese Worte so-klar seien, daß sie weder von Herrn vr. Koch, noch von irgend Jemandem interpretirt zu werden brauchten — so mußten wir nolens volens den Aufsatz des Herrn vr. Koch lesen. Wer muß, der muß, und hat keine Wahü — — Wohl weislich bemerkt Herr vr. Koch gleich Anfangs, daß hier mit den Lehrsätzen des allgemeinen Staatsrechts und mit der Philanthropie nichts auszurichten sei. Wir bemerken dies selbst nur beiläufig, da wir gar nicht voraussetzten, - Herr vr. Koch wolle etwas mit der Philanthropie und hem allgemeinen Staatsrech^ zu thun^haben cho jM um . Jstden ch^dl^ «Er^HieMoch etwas M.IeöiAordertAFhUaNth^^e.gl§hiH-rz^rAa^. wo ein Herz dafür scMK/ das allgemeine StaaVrGl nur dahin, wo ein kräftiger Geist über das Kleinliche und Minutiöse des Kleinstädtischen und Kleinstaatlichen sich hinwegzüsitzen vermag — anderswo, wie vr. K. richtig bemerkt, verwirren sie nuv — w nonoi! Herr vr,; Koch versetzt sich nuw nach - Aegypten; von da aus wurden, den Israeliten unveränderliche Gesetze gegeben, welche den Juden in den gemeinen Lebensverhältnissen jede innige Verbindung mit Nichtjuden unmöglich machen. Das wahre Wesen des Judenthums ist aber eine vollkommne Theokratie; Gott ist alleiniger Regent, die Priester Vollstrecker feiner Befehle. Sind die Juden auch wegen des Bruchs des /göttlichen Bundes zerstreut worden, so erwarten sie doch den Messias, sein Reich in Besitz zu nehmen und die Völker sich zu unterwerfen. Die Juden sind jetzt, noch durch -Abstammung, Geist, Sprache, durch eine staatliche und bürgerliche Gesetzgebung ein unauflösbares Ganze. Das Judenthum ist darum noch jetzt Theokratie. Alles dies ist den Grundsätzen der christlichen Staaten schnurstracks zuwider. Das Christenthum verträgt sich mit jeder möglichen Staatsform, nur nicht mit der Theokratie. Die Anhänger dieser. können nur in den deutschen Staaten Verwirrung stiften. Die Staaten und Regierungen haben nach den Lehren der Theokratie nur ein provisorisches Dasein, bis der Messias erscheint und 'sein Weltreich errichtet. Es ist daher ein eitler Wahn, wenn die Juden sich für Mitglieder des deutschen Volkes ausgebeu. Das mosaische Gesetz erkennt kein volles Eigenthum des Bodens an, sondern bloße Stammlehen von Gott; die Strafgesetze beruhen auf'dem Grundsätze der Wiedervergeltung. Es können daher die Grundsätze ihrer, in der Religion fest wurzelnden "Verfassung und Verwaltung mit den christlichen nicht in Einklang gebracht werden. Weil aber die mosaische Gesetzgebung Fremdlingen den Aufenthalt gestattet,- und ihnen Antheil an den Almosen gegeben, so dürfen die jJuden diese Humanität auch in dm christlichen Staaten in Anspruch nehmen. Herr vr. Koch bewilligt daher den Juden die persönliche Freiheit, das- Einsitzrecht in den Ge- ‘ meinden und Stimmrecht in den Gemeindeangelegenheiten (doch ohne Vorsteher zu sein!) und die Militärpflichtigkeit. . Wer diese Skizze durchliest, wird eingestehen, daß Herrn Vr. Koch's Ansichten nicht aus Haß und böswilligem Herzen geflossen sind,- sondern aus seinen Einsichten.