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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-02-04 · Heft 5 (4.2.1843) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 5 (4.2.1843)
Date
1843-02-04
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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62 ver Wahrheit werden', wenn auch sonst diese Judencharte zur Wahrheit werden soll. ..Die Stellung der Juden in den Ländern, welche das' Königreich Hannover bilden, ist verschieden von der Stellung der Juden in Baiern, Baden, Würtenberg/Sachsen, Oldenburg, Meklemburg u. s. w. Denn unsere Juden wurden mit der Errichtung des Königreichs Westphalen vollständig emanzipirt, und haben Sieben Jahrelang alle Rechte der Christen genossen, sowol die politischen als bürgerlichen; sie sind Grundbesitzer geworden, und haben Staats - wie Gemeindeämter bekleidet. Dies emanzipirte Leben ward ihnen schon zur Gewohnheit und sie wurden mit dem Christlichen Leben so verschmolzen, daß trotz der Restauration, wenn auch nicht formell, doch materiell dies emanzipirte Leben nicht rückwohl aber vorwärts gegangen ist. Kultur, Bildung, Sitte, Denkweise, und, wiederum Handel, Verkehr, Gewerbe, Kunst, Wissenschaft, sind seit 1815 bei den Juden ungemein vorgeschritten. So hat die- Civilisation der Restauration durchbrochen. Diesem Vorwärts scheint man durch Gesetz Schranken setzen zu wollen. Es erinnert dies an die Erörterungen der ersten Kammer über diese Frage bei der Beräthung des Staatsgrundgesetzes im Jahr 1832, wo man diel Meinung äußerte: die Juden dürfe man nicht rmänzipiren, wohl aber beschränken, darum müsse man durch ein Gesetz ihrem Umsichgreifen einen Damm entgegen setzen. Man sagt, auch jetzt laut: dies-Gesetz ist ein Werk der ersten Kammer, welche damit ihre konservative Richtung vor allen andern, bethätigen will. Es ist also bei der Errichtung dieses, mit Zustimmung der Landstände, abgefaßten Gesetzes Prinzip gewesen, den Juden theils Stillstand theils Rückzug zu gebieten, keineswegs aber sie zu emanzipiren. Von letztekm ist auch überall keine Spur im Gesetze aufzufinden. So gewahren Juden und Liberale die Absicht, welche diesem Gesetze zum Grunde liegt. Die Hannoveraner sind aber alle liberal mit den uolhwendigen Ausnahmen. Dies Judengesetz ist eine neue Gsscheinung, die dem Hannoveraner von solch großem Interesse erscheint, daß er es an die seit 1837. sich zugekragenen Haupterci^nisse reihet. Man denkt mehr an das eigene als an das Interesse der- Juden, wozu vielleicht das Mißtrauen viel beiträgt, worin nun einmal der Hannoveraner seit einer Reihe von Jahren befangen ist. Meine Landsleute sehen Alles schwarz, und ich weiß nicht ob -sie recht sehen, aber sie sehen nun einmal so, was ich-nicht weiter untersuchen will. ' Ich bin nur Referent nicht Kritiker. So viel darf ich aber als eine faktische Wahrheit berichten, daß. ich auch bis heute noch nicht einen einzigen Christen gehört habe, der sich mit diesem Gesetz zufrieden ausspricht. In den gesellschaftlichen Zirkeln wagt es selbst der anders denkende nicht das Gesetz zu vertheidigen. Dies Schweigen ist auch ein Zeichen der Zeit, worüber man wol denkt aber nicht laut sich äußert. Man vergesse nicht, daß es sich hier nicht um eine Menschenklasse handelt, welche aus dem rechtlosen Zustande in' den Rechtszustand, den sie noch nicht kennt, einschreiten will, sondern die aus dem materiellen und formellen Rechtszustande von 1807—1814, und aus dem materiellen Rechtszustande von 1815—1842, in den rechtlosen Zustand zurückgeführt werden-soll. Menschen, die, alle politischen und bürgerlichen Rechte gcnossen, Staats- und Gemeinde-Aemter bekleideten, Advokatur und die Arzeneipraxis betrieben, Grundeigenthum erworben haben, Fabriken, Manufakturen besitzen, Wissenschaften und Künste verherrlichen — werden, weil sie nicht die christliche Glaubenslehre bekennen, aus diesem Rechtszustande in die mittelalterige Rechtlosigkeit zurückgeworfen, indem ihnen die politischen Rechte entzogen werden, sie keine Staats- und Gemeindeämter bekleiden, und kein Grundeigenthum erwerben sollen. Leiblich und in dessen Folge geistig, würden die Juden auf solche Weise ins Verderben kommen. Um zu leben d. h. Essen, Trinken, Kleiden, müßten sie wieder zum Schacher greifen, und der giebt ihnen nicht die Mittel geistige Bildung zu erlangen. Die Juden, welche man zur Zeit des Schachers für eine Landplage erkannte, würden nun noch eine gefährlichere Kalamität für sich und Andere werden.' Bürger und Bauer sehen diese Gefahr, welche beiden drohet, nur der Adel sieht sie nicht, weil sie ihn nicht treffen'kann. So glaubte er. Aber ob er recht glaubt??-Der Jude gehört jetzt. dem Bürgerstande an, und eine Spaltung des letztem in gesonderte Theile läßt sich nicht mehr erzwingen.;— Das Schutzverhältniß der Jltden wird aufgehoben, allein die Leistungen, die daraus folgen, bleiben einstweilen bestehen. ' Mit andern Worten: die Leibeigenschaft wird aufgehoben-, allein der-Eigenhörige bleibt vor wie nach an die Scholle gefesselt. Rein! es ist noch weit drückender, denn der Jude, welcher an feinem bisherigen Wohnorte, in den Gemeindeverbänd geworfen wird, soll dafür alle Leistungen übernehmest, welche der Christ trägt, ohne jedoch auf ein Gemeindeamt oder dergleichen Anspruch machen zu dürfen. Unsere Regierung ist viel zu human und zu rechtlich gesinnt, um dergleichen zu

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