Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-11-02 · Heft 96 (2.11.1839) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 96 (2.11.1839)
Date
1839-11-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225013-3225110--02245-3234817
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

«I. Jahrgang. No. 90. Zeitung des Zudenthums. Ei» unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: , Verlag von Br. Ludwig Philippson, Baumgartners Buchhandlung israelitischer Predigrr in Magdeburg. Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnä'digster Concession.) Leipzig, den 2. November 1839. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 98 Bogen in Quart tuet, des Titels, Registers u. s. w. um« fassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesrtzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und ZeitungS« expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Eächs. wohllöbl. ZeitungS - Expedition allhier rm, terzogen. Aufforderung. Zu Ostern 1840 ist die Stelle eines Landes-Rabbiners für die israelitischen Gemeinden in Mecklenburg-Schwerin zu besetzen. Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich binnen acht Wochen bei den Unterzeichneten Commissarien in portofreien Zuschriften zu melden und sich auszuweisen: 1) über ihren religiös-sittlichen Lebenswandel, 2) darüber, daß sie mit einer Hattorah versehen sind, 3) daß sie ein deutsches Gymnasium besucht, 4) auf der Universität dem Studium der Philosophie obgetegen haben, 5) mit den Grundsätzen der Pädagogik bekannt sind, und 6) daß sie zum Vortrage geistlicher Reden in deutscher Sprache die erforderliche Tüchtigkeit besitzen, und von sämmtlichen hierüber sprechenden Zeugnissen beglaubigte Abschriften beizubringen. Den Bewerbern wird, falls sie darauf autragen, ein Exemplar des Statuts für die kirchlichen Verhältnisse der hiesigen israelitischen Gemeinden zugestellt werden. Schwerin, den 14. October 1839. Die zur Anordnung der kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Gemeinden in Mecklenburg-Schwerin allerhöchst bestellten Commissarien. F. C. F. Müller, Meyer, Canzleirath. Schulrath. Dr. L. Marcus, Adv., als Mitglied des israelitischen Oberraths. Zeitungsnachrichten. Griechenland. Athen, 12. Sept. (Privatmktth.) Die hiesige, seit einigen Jahren ansässige Gemeinde, bis jetzt 37 Mitglieder und einen Rabbiner zählend, hat nun außer einer feierlichst begangenen Hochzeit und Beschneidung, von welchen in diesen Blättern früher Nachricht gegeben wurde,' auch ein drittes erhebliches Moment im israelitischen Cultus, freilich zu ihrem großen Bedauern, eine Beerdigung, anzuführen. Nach dem Dahinscheiden der Frau eines dortigen sehr geschätzten jüdischen Kaufmannes B. erhob sich nemlich die Frage,' wie die Beerdigung derselben zu bewerkstelligen sei. Man erreichte jedoch in wenig Stunden, was man in langer Zeit nicht zu erlangen glaubte. Der Dema rch, Bürgermeister, überließ sogleich käuflich ein Stück des an den katholischen Gottesacker angrenzenden Landes den Israeliten zur Bestattung ihrer Tobten. Als nun die Leiche ganz nach dem jüdischen Ritus durch einige Frauen mit Sterbekleidern versehen worden war, wurde sie, nach Ablauf von 24 Stunden feit dem Dahknscheiden der seligen Frau, in einer Chaise nach dem Leichenacker gebracht. Auch Verwandte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.