Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 95 (26.10.1839)
- Date
- 1839-10-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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an. Jahrgang. Allgemeine No. 95. Zeitung -es Zudenthums. Ein unpartheiischeS Organ für alles jüdische Interesse. Redacteuc: Verlag von Br. Ludwig Philippsott, Baumgartners Buchhandlung israelitischer Prediger in Magdeburg. KU Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Concession.) Leipzig, den 26. Oktober 1839. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. de- Titel-, Registeru. s. w. umlassen. In Gemäßheit de- Zweckederselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit A Thlr. für den Jahrgang — I Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für da- Vierteljahr angrsetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitung-- erpeditionen nehme» Deflelluugen an; der Hauptspedition für beide Letzter« hat sich die Königl. Sächs. wohllöbl. Zeitttng-- Expedition allhier unterzogen. _ Zeitungsnachrichten. Frankreich. Metz, 25. Sept. (Prrvatmitth.) Herr Tfarphati hat im Courrier de la Moselle ein neues Sendschreiben, und zwar das siebzehnte, erlassen. Diesmal, ich gestehe es gern und freudig, hat ec goldene Worte gesprochen! Wie 'anders tritt er dieses Mal auf! Mit welcher Wahrheit und Scharfe hat er die Gebrechen bezeichnet, mit welcher Kraft auf Offenheit und Religion gedrungen! — Um so mehr ersuche ich Sie, den ganzen Brief in wortgetreuer Uebersetzung mitzutheilen, wie sie folgt, da auch aus demselben eine klare Einsicht in . die Verhältnisse zu Paris hervorgehen, und die Corcespondenzen der Allgemeinen Zeit, des Judenthums gewiß dazu bt »getragen haben, den Vers, auf den Weg der rechten Mäßigung zurückzuführen. Parks, im August 1839. „Mein Herr Redakteur! Der Kampf, welcher sich so eben hier entfponnen hat, ist, da es sich um die. Fragen religiöser Freiheit und öffentlicher Sparsamkeit handelt, unter diesem doppelten Titel würdig in diesem Journal ausgenommen zu werden. Einige Erläuterungen sind jedoch nöthig, um dem christlichen Leser den Gegenstand dieses Kampfes anschaulicher zu machen. Es giebt zu Paris zwanzig israelitische Verbindungen zu gegenseitigen Hülfsleistungen, von denen 708 Mitglieder zu der weniger begüterten Klasse und selbst darunter gehören. Diest Gesellschaften, deren Name genugsam den Hauptzweck ankündigt, vereinigen sich zuweilen zu Gebetversammlungen und um die Auslegungen der heiligen Schriften, der Mischna, und andere fromme Unterhaltungen zu hören. Das Recht, diese Gebetversammlungen halten zu dürfen, ist das kostbarste, welches die Synagoge der glücklichen Vernichtung des Priester-Monopols von Jerusalem verdankt. Dieses Recht besteht in Folgendem: Zehn Israeliten, im Alter religiöser Großjährigkeit, welche auf 13 Jahr und einen. Tag festgestellt ist, sind nach den Vorschriften der Religion berechtigt sich zu vereinigen, um gemeinschaftlich zu beten, - indem sie irgend Einen unter sich wählen, der als Chasan das Gebet des Tages leitet. Diese heilige Anzahl von zehn, wird mit dem hebräischen Worte Minian bezeichnet, welches so viel bedeutet als: Anzahl, bevorzugte Anzahl. Ein durch ein Minian abgehaltener Gottesdienst, und wenn er zwischen vier Bretterwänden abgehalten würde, ist eben so gesetzlich, eben so vollkraftkg, als wenn er in der Synagoge von Amsterdam, der prachtvollsten, der größten und besuchtesten in der Welt, Statt gefunden hätte. Die Gesellschaften gegenseitiger Hülfsleistung üben daher ein unbestreitbares Recht aus, wenn sie Minian oder um mich des hebräischen Plurals zu bedienen, Minianim bilden. . Die Consistorien haben aus Gründen, welche wir sogleich angeben werden, diese Vereinigungen stets mit scheelem Auge angesehen und selbst .das organisicende Statut von 1807, von Neichen und von Nabbknen, welche nur das Interesse der Rabbinen und der Reichen im Auge hatten, .gegründet, hat diese Miniankm förmlich unterdrückt. Dennoch aber haben diese Institutionen einmal so in unserem Kultus Wurzel gefaßt, daß die Verwaltung gezwungen wurde, sie bis auf diesen Tag zu dulden; bis neulich im Laufe des Juni der Polizeipräfekt dem Konsistorium des Seinedepartements ein Schreiben übersandte, welches auf diese religiösen Vereinigungen Bezug hatte. Das Konsistorium, anstatt die Obrigkeit über den unschädlichen Zweck dieser Versammlungen aufzuklären, beeilte sich diese Gesellschaften aufzufordern, sich künftig jeder Abhaltung von Gottesdienst zu enthalten. Da das Konsistorium das Drückende und anti-israelitisch Tyrannische dieses Befehls kannte, so^ hat es zum Scheine die Repräsentanten dieser Gesellschaften vernehmen wollen. Sie haben in der Person des Herrn Erehange, Sekretairs einer dieser Gesellschaften genannt: Freunde der Humanität, einen geschickten Vertheidiger gefunden. In einer kräftigen, ' eindrucksvollen Rede, welche am'24. Juni vor dem Konsistorium gehalten wurde, und zum Besten der Armen verkauft wird, hat Herr Crvharige