Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 90 (21.9.1839)
- Date
- 1839-09-21
- Page
- Seite 474 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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474 schlechter Israeliten ausfallen — eS ist dies ein zu treffliches Mittel der Besserung, als daß man es aus Händen geben Allte^ünd — wir haben es Gottlob! nicht zu scheuen. Aber> w^MWerichterftalter die besten Handlungen, von Israeliten gethan, so darstellen, daß eine Verunglimpfung daraus entsteht, so sollten die geehrten Redaktionen, dazu sind sie durch das Recht verpflichtet, aus dergleichen Mittheilungen das Tückische aussondern. So, um nur ein Beispiel anzuführen, wurde am 9. August in mehreren Blattern wiederholt berichtet, dast man der 7 Diebe, welche am 7. Januar aüs der Kathedralkirche zu Fünfkirchen eine silberne Lampe, an Werth .23000 fl. M. W., gestohlen, habhaft geworden, und da der Zufall es wollte., daß ein Israelit den Thäter entdeckte und ihn sofort anzeigte, so wurde dies in jenen Blattern folgender Weise angerühmt: „Aufgemuntert durch den Preis, welcher auf Entdeckung des Ttzaters gesetzt worden, gelang es einem Israeliten die Spur Eines dieser Gauner zu entdecken rc." So verdreht man eine einfache Sache der Redlichkeit, weil ein — Israelit sie gethan! So spritzt man seinen Geifer selbst auf das Geringste, was dem Israeliten durch seine Religion geboten ist! Wie würde man erst verfahren sein, wenn ' sich unter den'sieben schlechten Nicht-Israeliten ein schlechter Israelit gefunden Hätte — wie es Gott sei Dank! nicht geschehen? Dann würde unsere ganze Glaubensgenossenfchäft darunter gebeugt worden sein, dann würde man es vom Bosporus bis am Orinocco erfahren haben, daß ein Jude darunter gewesen!- Deutschland. Norden, 18. Aug. (Privatmitth.) Es ist eine in der Geschichte des Iudenthums schon öfters vorgekommene Erscheinung, daß diejenigen, welche auf unlautere Weise gegen unsere Glaubensgenoffen gehässig und verleumderisch losgefahren, bald vor der Welt zu Schanden wurden. So ist es'auch mit dem in No.85 beurtheilten Prediger Stip zu Ostseel gegangen. Ohne die geringste Mitwirkung der Juden, ist er jetzt wegen Fehltritten auf anderen Gebieten zur Untersuchung gezogen. Die Berliner Allg. Kirchenzeitung berichtet darüber! „der Pastor Stip hat es mit der Aufregung anderer Gemeinden, und zwar in sehr auffallenden, wo nicht unwürdigen Redensarten sehr weit getrieben; die gedruckten Predigten enthalten kaum die Hälfte des Gesagten» Zudem war fein Ruf nicht unbescholten." Nun ja, er will von guten Werken Nichts "wissen! Stade, 1. Sept. Wir müssen Ihnen hierfolgend ein Beispiel.vorlegen, wie sehr wir Juden in unserm deutschen Vaterlande, bei den schwankenden Gesetzgebungen den Schikanen jedes Einzelnen noch ausgesetzt sind. Die Stimme der. Oeffentlichkeit ist nie vergebens; ihre Wirkung ist nicht zu berechnen; darum muß diesem Forum vorgetragen werden, was man sonst der Welt gern verschweigen möchte. . Eine., hier, am 24. Aug. erschienene polizeiliche Verfügung lautet wörtlich: „Von den, den hiesigen Markt besuchenden fremden Israeliten, welche mit Maaren haufiren, oder alte Kleider verkaufen, darf niemand vor Morgens 7 Uhr und nach 10 Uhr Abends sein Logis verlassen. Jeder der erwähnten Juden, der gegen diese Verordnung handelt, hat es sich selbst beizumessen, wenn er arretirt und dem Befinden-nach sofort aus der Stadt verwiesen, oder aber mit Gefängnißstrafe, oder anderer willkürlicher Strafe belegt wird." — Niemand wußte sich den Grund dieser schikanösen Verfügung zu erklären. Man dachte, vielleicht weiß ihn eine Obecbehörde, und ist sie von dieser ausgegangen. Einer wandte sich im Namen Aller an die Königl. Landdrostei, und diese ertheilte folgenden Bescheid: „Der israelitische Handelsmann Selkgmann Lev! aus Hamburg hat für sich und Namens seiner Glaubensgenossen über eine Polizeiverfügung Beschwerde geführt, nach welcher den Israeliten bei Strafe verboten sein soll, Morgens vor 7 Uhr und Abends nach 10 Uhr ihre Quartiere zu verlassen. Da Beschwerden dieser Art zunächst an den Magistrat zu richten sind, so überlassen Wir demselben, das geeignete zu verfügen und machen übrigens bemerklich, daß Uns keine Gründe bekannt sind, welche eine solche ohnehin kaum zu controllirende Verfügung ausschließlich gegen israelitische Glaubensgenossen rechtfertigen könnte, sofern solche ein MehrereS als das Verbot des Hausirhandels außer der bezeichneten Zeit enthalten sollte. Stade, 26. August 1839. Königliche Landdrostek." An den hiesigen Magistrat. Also sieht es noch für uns Juden aus, und der Herr Bürgermeister N. ist Herr über unsere Nachte, und weist uns die Lange des Stader Tages anstatt Kalender an! Hamburg, 3. Sept. (Privatmitth.) In dem nunmehr publicirten Handels- Schifffahrts- und Freundschafts- Tractat unserer Hansestädte mit der hohen Pforte str'pulirte letztere „für alle türkischen Unterthanen, es seien Muselmänner oder Rajahs" dagegen ward diesseits durchgehends der Ausdruck „Bürger dieser Republiken" gebraucht. Auf diesen frappanten Gegensatz aufmerksam geworden, da das Wort „Bürger" bekanntlich auf die hiesigen Juden — als hierländische Rajahs — nicht angewandt werden kann, hat der hanseatische Unterhändler in einem interpretirenden Additional-Artikel folgende Bestimmung hknzufügen lassen: Add. Art. 3. „Der an mehreren Stellen gebrauchte „Ausdruck Bürger, wo von Personen die Rede ist, die von „den Hans. Republiken abhanstg sind, ist im Türkischen „durch ein Wort ausgedrückt worden,, welches Unterthan be- „deutet und welches ohne Unterschied des religiösen Glaubens und der bürgerlichen und politischen Rechte alle der „hanseatischen Republiken untergebenen Individuen umfaßt." Es ist'ein wahres Glück für uns Hamburger Juden, daß die türkische Sprache keinen dem Worte Bürger völlig entsprechenden Ausdruck besitzt, sonst waren wir von den Wohlchaten auch dieses Vertrages — so wie an der Exemtion des Gutes hamburgischer „Bürget" von dem berüchtigten Staderzoll — ausgeschlossen, der um so wichtiger ist, als ein Art. des Traktats besagt, daß kein hanseatischer Bürger in ottomanischen Ländern zum Sklaven gemacht werden darf. Wären doch die spanische und die neugriechische Sptache