Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 84 (10.8.1839)
- Date
- 1839-08-10
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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390 Aeitnngsnachrrchten. Palästina. ZkeiisSlrm,!m 3u#i. , Eklglischr Blatter schreiben: „Der englische Vkce?Consül, welcher in Jerusalem seinen Sitz hat, geht mit dem Plane um, die Juden für den Landbau, besonders für die Anpflanzungen von Oelbäumen, Baumwolienbau ff. aucb Seidenbau und andere dort leicht gedeihenden Productionen, unter Begünstigungen von Seiten Mehemeds, zu gewinnen." Rußland. Riga, 7|19. Juli. (Prkvatmitth. Wir machen uns in Bezug auf unser letztes Schreiben vom 15. Juni a. c. das Vergnügen, die uns durch die hiesige Gouvernements- Regierung in voriger Woche zugekommenen Rescripte unsers Herrn Generalgouverneurs Baron v. d. Pahlen, Excellenz, so wie den Allerhöchst genehmigten Plan der in Riga zu errichtenden Elementarschule für Hebräer zuzufenden und Ihnen daher anzeigen zu können, daß uns nunmehr nichts im Wege stehe, erwähnte Anstalt unter Allerhöchstem Schutze' ins Leben treten zu lassen. Wir wollen uns bei dieser Gelegenheit nicht weiter darüber auslassen, wie sehr es die menschenfreundliche "und. weise Gesinnung »unsres erhabenen Monarchen Ist, auch seine Unterthanen mosaischen Glaubens den anderen in jeder und besonders intellectuellex Beziehung gleichzuftellen, was Ihnen wol bereits aus unseren früheren Briefen bekannt ist, und was besonders bei der Bestätigung unserer zu errichtenden Schule hervorgeht, indem, uns in besonderer ausnahmsweiser Berücksichtigung die höchste Genehmigung geworden ist, bei derselben einen aus dem Auslande zu berufenden jüdischen Hauptlehreranftellen zu dürfen; ferner nichts darüber, wie sehr die Bestätigung erwähnter Schule einen unserer sehnlichsten. Wünsche erfüllt, einem lange und dringend gefühlten Bedürfnisse abgeholfen und uns daher um so mehr unserm erhabenen Monarchen zu tiefgefühltem Danke verpflichtet hat, — sondern'es ist vielmehr der Zweck unseres Gegenwärtigen, Ihre Unterstützung bei der Wahl des anzustellenden Hauptlehrers an unsrer Schule in Anspruch zu nehmen.- Laut beigehendem Plane werden Sie erfahren, daß das als Gehalt für den Oberlehrer bestimmte Fixum 300 R"'. S. M. betragt; daß hiermit ferner eine angemessene freie Wohnung und Holz verbunden ist, und daß endlich die Synagogencomite für die in der Synagoge zu haltenden Predigten dem Oberlehrer gewiß eine besondere mäßige Gratifr'cation jährlich bewilligen wird. Wir müssen noch bemerken, daß, wenn der Mann verheurathet ist (wünschenswerth wäre es uns übrigens, daß die Familie desselben nicht eben zu groß ist) und die Flau desselben die Fähigkeit besitzt, unsere weibliche Jugend in den Anfangsgründen der erforderlichen Wij^enschasten und weiblichen Fertigkeiten zu unterrichten, dies einen Nebenverdienst von wenigstens 100 R" S. M. jährlich abwerfen könnte, wozu wir gewiß nicht unterlassen werden, behülflich zu sein. Bei den so eben erwähnten Einkünften kann der Mann in unserm Orte, wenn, wie gesagt, seine Familie und seine Anforderungen nicht zu groß sind, ein sorgenloses und zufriedenes Leben führen. Unsere Schule istdie erste ln Rußland, die, gleich christlichen. Lehranstalten, unter das Direktorat des Lehrbezirks (Dorpat) gestellt ist, und leicht möglicher Weise, wenn sie in spaterer Zeit ihrem Zwecke entsprechend grsunden würde, kann sie ihre Beförderung und Unterstützung von Seiten unserer hohen Regierung, und die Anlage mehrer solcher Anstalten in unserm Vaterlande zur Folge haben. Das Kahals-Amt der Ebräer-Gemeinde zu Riga. (Wir vermessen auf die eröffnete Konkurrenz im Anzeiger. Von den erwähnten Dokumenten geben wir. des Raumes wegen nur das wichtigste. Redakteur.) Copia Copiae. Ministerium An , ' der den Herrn Minister des Innern. Volksaufklärung, . den 20. October 1838. Bei meiner Anwesenheit kn No. 1231. ' Riga erhielt ich vom Kahal der dortigen Hebräer - Gemeinde ein Gesuch um die Erlaubniß, eine Schule zur ersten Bildung der hebräischen. Jugend in folgenden Grundlagen einrichten zu dürfen: 1) Zur ersten Bildung der hebräischen Jugend eine Schule einzurichten, welche in zwei Elasten eingetheilt werden soll. 2) In der ersten Classe werden Kinder unterrichtet: 1) im Lesen und Schreiben des Hebräischen, Deutschen und Russischen in gleichem Maaße; 2) in den ersten Anfangsgründen der Arithmetik, und 3) in den nothwendigen Gebeten. 3) Zn der 2. Classe wird vorgetragen; 1) Jüdische Religion nach der von Moses Mendelsohn ins Deutsche übersetzten Bi-bel; 2) Hebräisch, Deutsch und russische Grammatik; 3) Geographie; 4) Arithmetik, und 5) Geschichte, besonders vaterländische. 4) Die jüdische Religion muß systematisch vorgetragen werden, und dabei in Grundlage der die durch die Propheten gegebene Offenbarung Gottes enthaltenden heiligen Bücher. 5) Der Hauptlehrer muß ein Ausländer hebräischer Confession sein, welcher im Geist reiner Aufklärung gebildet ist und Attestate sowol über seine Kenntnisse, wie auch über seine Führung haben muß. > 6) Beim Hauptlehrer müssen zwei Gehülfen aus der hiesigen hebräischen (Gemeinde) Nation sein, und ein russischer Lehrer, welcher ein Schulattestat über seine gründliche Kenntniß der russischen Sprache hat. 7) Die Lehrbücher müssen dieselben sein, welche in allen christlichen Schulen gebraucht werden. Anlangend die Stunden und die Ordnung des Vortrages der obbezekchneten Gegenstände, so müssen sie auch dernfür die Schulen im Reiche geschehenen allgemeinen Bestimmungen gemäß sein. 8) Zur Grundlage eines Capitals für diese Anstalt be-