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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-06-20 · Heft 74 (20.6.1839) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 74 (20.6.1839)
Date
1839-06-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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in. Jahrgang. Allgeineine No. 14. Zeitung -es Zudenthums. Ein uvpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Äönlgl. Sächsischer allergnadigster Concefitoa.) Leipzig, den 20. Juni 1839. Zeitungsnachrichten. Würz bürg, 2. Juni. (Privatmitth.). Sie wissen bereits von der Forderung, ^welche unsere Finanzkammer an oie Juden des ehemaligen Für6enthums Würzburg unter dem Namen Extragelder macht, Sie wissen schon, wie unerwartet und schmerzlich diese Forderung uns überraschte. Sie wissen, daß man sogleich Gegenschritte that und höhern Orts Schutz gegen di^se Forderung suchte: allein ehe noch Kenntniß hievon genommen werden konnte, ist das harte Urtheil quasi schon vollzogen, denn bereits ist an sammtliche Juden dieses-Sprcngels der rentamtliche Befehl'ergangen, binnen acht Tage zu zahlen bei Vermeidung der Execution! Den Eindruck, den diese Entschließung machte, läßt sich denken. Man mache sich eine Vorstellung, wenn z. B. in einem Distrikte von etwa 200 Familien Juden, welche alle bürgerlichen Pflichten erfüllen, nebst dem Schutz- und andere Ausnahmsgelder zahlen, sie nun nochmals aufgefordert werden, auf'ihren Theil 6 bis 700 Fl. Extra gelb zu zahlen! Und diese 200 Familien? Nein, nur ein Theil derselben, ein Drittheil, denn die anderen, welche zufällig ehemals nicht fürstbischöflich waren, sind frei davon. Können die Leute diese Last tragen? „Viele, schreibt ein Freund aus unserm Kreise, welche nicht an trb •w» dachten, denken nun ernstlich daran, viele, welche künftiges Jahr gehen wollten, gehen noch in diesem Jahre!" Was die Gemüthec noch mehr beängstigt, sind die umlaufenden Gerüchte von vielen anderen Beschränk kungsgesetzen, welche erscheinen sollen. Ich glaube nicht, daß etwas daran ist, indeß weiß man, wie der,Schiffbrüchige in jedem Wölkchen einen neuen Sturm sieht und fürchtet. Braun schweig, 3. Ju'ni. (Privatmitth.). Ich bin weit entfernt, der in No. 66 dieser Zeitung besprochenen Stelle des Herrn von Strom deck aus dessen Prager Reise das Wort zu reden, allein Sie werden nur die Bemerkung erlauben, daß, abgesehen von diesem beiläufigen Passus in', einer Schrift, die zur „Literatur im Schlafrocke" gehört, der ein so ernstliches Gewicht nicht beizule» gen wäre, der als Gelehrter wie als Staatsmann hochgeachtete, dem Einsender selbst durch persönlichen Umgang nicht bekannte Herr von Strombeck sich bei vielen Gelegenheiten eifrig der Juden im Einzelnen wie Ganzen angenommen, und namentlich vor einigen Jahren seinen ganzen, nicht geringen Einfluß angewendet hat, um die Wahl eines Juden zum Mitglieds der Ständeversammlung durchzusetzen — ein Beweis, daß er in praxi allerdings Juden als,-ebenbürtig" anerkennt. Jener übereilten Phrase wäre demnach leicht nachzusehen. Ein Braunschweiger. Straßburg, 2. Juni. (Privatmitth.) Ein gewiß sehr wichtiges Institut sieht hier seiner Begründung entgegen. Zwei, theoretisch wie praktisch gebildete Taubstummenlehrer haben ln hiesiger Stadt ein Lehr- und Erziehungs-Institut für israelitische Taubstumme errichtet, das vom Könige der Franzosen unterstützt wird. Dasselbe nimmt zunächst, aber nicht ausschließlich, israelitische Taubstumme in "Unterricht und Erziehung. Deutsche oder französische Sprache, Lesen, Schreiben, dann Religion (mosaische), Geographie, Naturgeschichte mit Technologie , Rechnen, -Zeichnen, Handarbeiten sind die Gegenstände-des Unterrichts. .Auf Verlangen der Eltern lernen die Kinder Hebraifch-Lesen, so wie Uebersetzen der täglichen Gebete und dev wichtigsten Stellen der Tora. Der Unterricht wird einfach und gründlich ertheilt. Durch diesen, wie durch passende Erziehung soll der Zögling zum brauchbaren Menschen herangebildet, für das bürgerliche Leben gewonnen werden. Auch deutsche Taubstumme können in diesem Institute Aufnahme finden, und wir machen deshalb Eltern, Lehrer und Rabbinen mit dem Bemerken darauf aufmerksam, daß die Redaktion dieser Zeitung und der Herr Oberrabbine Aron zu Straßburg bis zum 12. Juli s. c. Anmeldungen in portofreien Briefen zur Beförderung übernimmt. Der Eintritt in die Anstalt findet jährlich statt.— Für Unterricht, Wohnung - jüdische Kost, passende Pflege und Aufsicht zahlt ein Zögling, nach den Vermögensumstanden der Eltern, jährlich 420 bis 620 Franks, oder 115 bis 172 Thaler, oder 200 bis 300 Gulden. Bonn, 3. Juni. (Privatmitth.) Die folgende Mkttheilung hat zur Absicht, Sie, Herr Redakteur und das Publikum von Neuem zu überzeugen, daß die jüdische Angelegenheit noch lange nicht zu dem Ziele^ gelangt sei, das man erstrebte und erhoffte,' und wenn ich auch weit davon entfernt bin, die darin zu referirendm' reaktionären Begriffe, die so oft und so gründlich schon bekämpft worden sind, nochmals widerlegen zu wollen, so bitte ich Sie nur, diese Zeilen .'in die Allg. Zeit. d. Jud. einzurücken, damit sich Niemand vorspiegele, als habe der Geist der Duldung schon alle Herzen beseelt, und damit die Kampfer in ihrem Streben nicht lau werden. Ich weiß übrigens das Dogma

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