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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-06-15 · Heft 72 (15.6.1839) · p. Seite 68

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 72 (15.6.1839)
Date
1839-06-15
Page
Seite 68 (sequence 8)
Language
German
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68 ist diese gewiß auch allein hinreichend, das Glück der Menschen zu begründen, und der Satz; 1'0tc auTdoxrjs V aQSTy tiqos svöcatiovCav, ist somit eigentlich nur eine Folgerung aus dem ersten Paradoxon. (Schluß folgt.) LiterarischeCorrespoudeuz. Brüssel, Mai. Einige polnische Emigranten wenden die ihnen jetzt gewordene Muße dazu an, an .Zustände und Verhältnisse zu denken, die in ihrem verlorenen Vaterlande bestanden und bestehen, an deren Verbesserung und Umwandlung, t welche so oft von ihnen versäumt worden, als ihnen die-Ausführung'noch möglich gewesen. So sind es namentlich die Verhältnisse der Juden in Polen, dieser zahlreichen Menschenklasse,, welche mehrere Arbeiten von polnischen Emigranten hervorgerufcn, z. B. von Herrn Anton Ostrowski,, ehemaligem General, Senator Palatin und Kommandanten der Warschauer Nationalgarde: Essai snr la reforme sociale et sur l1 emancipation des israelites en Pologne, Paris. 1834; von H. Wladimir Gadon, ehemaligem Disinkcümarschall von TelSrew im Gouvernement Wilna: Jikir W re-r forme des Juifs liabitant les etats de la Pologne, Paris. lS3o; (in polnischer Sprache); und das so eben erschienene Werk des H. O. Louis Lubhiner, poln. Emigr., Advokaten an dem Appellationshofe, von Brüssel: Des Juifs en Pologne. Examen de leur conditions sous ie point de vue liistorique, legislatif et politique. Bruxelles-Leipzig. 1839. 12. P. III. und 237. („lieber-die Juden in Polen, eine Untersuchung ihrer Lage, vom geschichtlichen, geschlichen und staatlichen Gesichtspunkte.") Zwar werden diese Schriften keinen unmittelbaren Einfluß auf die Verbesserung der Stellung der Juden haben, dennoch haben sie daö Verdienst, die öp-entliche Meinung über sie festzustellen, mannigfache Vorurthcilc zu zerstreuen, und den Weg klar.zu zeigen, welchen man beschreiten sollte, damit, wenn man ihn nicht beschreitct, die Nachwelt die Folgen weniger auf die Schultern der Juden selbst legen möge, wie die Mitwelt noch immer, und vielleicht jetzt wieder mehr als je, zu thun geneigt ist. Deshalb gestatten Sre mir, über die Schrift des Herrn Lublin er ein Näheres zu berichten; und zwar so, daß wir ihr in ihren drei Abtbeilungen folgen, in welchen sie zuerst einen Ucberblick der Geschichte der Juden in Polen giebt, alsdann die Vorwürfe, die man den polnischen Juden zu machen pflegt, untersucht,-z u letzt die Mittel ihrer Reform bespricht und angiebt. So ist diese Schrift eine bistorisch-analytische Untersuchung, wo der Rech tözu stand sowol vom historischen, als allgemeinen Standpunkt sestgestcllt wird, und in gründlicher Kenntniß der Sachlage steh ausgezeichnet aufbaut. Aus dem ersten Tyeile ziehe ich heute geschichtliche Mirthcilungen heraus, die weniger bekannt waren. Im Jahre 1096 scheinen zuerst Juden aus'Böhmen nach Polen gekommen zn fein; 1112 schon plünderten die Soldaten ihre Häuser zu Kiew; 1264 konnten sie Grundeigenthum besitzen, bis mit dem Lode Kasimir des Großen 1370 ihre Verfolgungen und Bedrückungen begannen. Unter LadiSlaS Jagicllo (1407) wurden die Statuten von Iriesen erlassen, nach welchen sie unter die Jurisdiktion des Bischofs gestellt, ein Abzeichen zu tragen gezwungen, und von aller Gemeinschaft mit Christen entfernt wurden. 1464 litten sie viel von den polnischen Kreuzfahrern. Sigismund I. (1506) nahm jüdische Flüchtlinge aus Böhmen auf, jedoch gegen viele Gclderpressungen, so daß der Geschichtsschreiber Ezacki sagt: „das Geld schuf, verlängerte und beendigte die Verfolgungen gegen die Juden." Versuche der Juden, sich nachher Türkei zu begeben, wurden verhindert. Im Jahre 1538 klagte man sie auf's absurdeste an, durch den Einkauf von Vieh in der Wallachei und dessen Verkauf in die Fremde das Land zu verarmen (!). Die Geistlichen forderten ihre Vertreibung. Die Juden vcrtheidigten sich in einer Schrift, worin sie erwiesen, daß eö fast gar keine christlichen Handwerker in Polen gäbe, während an 10,000 jüdische; 500 christliche Kcmfleute, während 3200 jüdische. Ihr Geld vertheidigte sie jedoch noch besser. Sigismund I. befahl, daß kein Jude ein Amt versöhn, keiner eine Zollpacht übernehmen und in Dörfern Handel treiben dürfe, ein jeder aber.das Doppelte derKriegSabgabe zahlen müsse. — -Sigismund-August belegte die Juden mit einem Kopfgeld (capitatio), jährlich zu einem Florin, (was jetzt über l.| Lylr. Pr. C. macht), aber? die Zählung ward so falsch' betrieben, daß nur 16,589 Personen beiderlei Geschlechter herauskamen. , S tep h a n verbot ein - für allemal 1576 Anklagen der Juden auf Kindermord, indem ihr Gesetz dies gänzlich verbiete.— Unter Sigismund 111. traten die ersten polnischen Schriftsteller gegen die Juden mir einem unbeschreiblichen Gift und Hasse auf, Przeclaw M o j eck i, M i e c z y o v k i und der Arzt Szleskomski neidisch auf seine jüdischen Collegen. Man gab auch den getauften Juden den Adel,- aber ohne große Erfolge.— Unter Michel (1672) wurden die Juden wieder harr geplündert, indeiy man sie fälschlich des VerrathS an die Türken beschuldigte.— Unter StaniSlaö-AugustuS wurde der Oberrath ver Rabbinen unter-, drückt. Man versprach den Juden Freiheit von dem Kopfgelde, sobald sie sich dem Ackerbau widmeten, und sehr viele jüdische Familien benutzten dies. Das Hauptstatut für die Gesetzgebung der Juden in Polen war immer das von Boleslas 1264 erlaflenc, vo.n Kasimir dem Gr. 1334 und Kasimir IV. 1447 und 1467 bestätigte, dessen Hauptartikel folgende waren: In jeder jüdischen Proceßsache soll ein Christ, ohne auch einen jüdischen Mit-Zcugen zu haben, kern Zcugniß ablegen können. — In Pfand - und Schuldsa- ,chen hat der Schwur eines Juden volle Gültigkeit. — Die Procesie unter Juden werden vom Palatin, und in Kapitalsachen vom Fürsten selbst entschieden. — Kein Palatin kann willkürlich eine Abgabe auf die Juden legen.' — Der Mord eines Juden durch einen Christen wird nach dem gemeinen Recht bestraft. — Kein Christ darf in dem Hause eine» Juden wohnen. — Verletzungen der jüdischen Kirchhöfe und Synagogen werden hart bestraft. — Wer das Kind eines Juden stiehlt, wird als Dieb bestraft. — Ein Kindermord durch einen Juden kann nur durch drei Christen und drei Juden bezeugt werden: wird die Anklage nicht erwiesen, so erleidet der Ankläger die Strafe, die den schuldigen Juden getroffen hätte. — Wenn ein Jude deö Nachts zur Hülfe ruft, und die umwohnenden Christen eilen nicht zur Hülfe, so zahlt ein jeder 30 Sols. — Ein jeder Jude kann in größter Freiheit Handel treiben, mit was und wo er will. — Wenn ein Jude wegen einer Schuld in Besitz von Erbgütern eines Adligen gesetzt ist, und der Adlige bezahlt ihm nicht innerhalb 3 Jahre und 5 Monate; so kann der Jude diese Erbgüter verkaufen, oder sie nuch auf immer behalten. — So sehen wir hier allerdings das geschichtliche Räthsel, wieso sich in Polen so viele Juden aufhäufren, noch lange nicht genug gelöst. Aber wohl bemerken wir, daß sie in Polen durchaus nicht so viele blutige Verfolgungen erlitten, wie in andern Ländern, daß sie namentlich niemals eine gänzliche Vertreibung zu erstehen hatten, und daß sie einen bedeutsamen Einfluß auf den ganzen Gewerbsstand Polens gewannen, indem sie fast alle^Handwerke übten. Es lag dies in den ursprünglichen Verhältnissen Polens, wo es nur Herren und ackerbauende Sklaven gab, und die crsteren in ewige Händel verwickelt waren, so daß sowol ihre Aufmerksamkeit von den Juden-abgeleitet, als auch der Letzteren Nothwendigkeit sie unentbehrlich machte. — Redakteur: vr. L. Philippfon. — Verlag von Baumgartners Buchhandlung. — Druck von Z. B. Hirfchfeld.

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