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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-05-25 · Heft 63 (25.5.1839) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 63 (25.5.1839)
Date
1839-05-25
Page
Seite 256 (sequence 6)
Language
German
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256 . Berlin, 9.Mai. (Bekanntmachung.) Uns aufbie vorläufige Anzeige vom 10. Febr. in der Zeit. d. Judenthums 'No. 22 (14. Febr.) beziehend, beehren wir uns allen Freunden des Bestehens und des Gedeihens des Guten hiermit zur Kenntniß zu bringendaß die fünfzigjährige Jrürclfeier .der Nauen scheu Erziehungs-Anstalt bestimmt am 9. Juni begangen werden soll. Dem geehrten Andenken der wohlthatkgen Stifter glauben wir, diesen kleinen Tribut schuldig zu sein, und wir hoffen, daß diejenigen vorzüglich, die in einem besondern Verhaltniß zu der Anstalt einst gestanden haben, oder noch stehen, dieser Erinnerungsfeker, so einfach sie auch zu sein bestimmt ist, ihre Theilnahme nicht versagen werden. Nichts erregt wol angenehmere Gefühle, bei dem unverdorbnen und geistiggebildeten Menschen zumal, als die Erinnerung an diejenige Entwicklungs-Zeit, die ihn zum selbstthätigen Leben vorbereitet hat. Diese Entwicklungs-Zeit schließt aber gerade das Wirken gedachter Anstalt ein. Da nun die Feier nicht sowol durch' Pracht und glanzende Veranstaltungen als vielmehr durch ihren innern, einfachen Werth ihre gehörige Würdigung erhalten soll; so ersuchen wir alle Freunde der Anstalt, besonders aber die einstmaligen Zöglinge, gleichviel welchen Stand sie in der' menschlichen Gesellschaft einnehmen, denn alle sind gleich werth und willkommen, diese Feier durch ihr Erscheinen und ihre Theilnahme zu verherrlichen. Wir müssen aber um eine gefällige schriftliche Anzeige der Theilnahme bis spätestens zum 1. Juni, da die Bestimmung desLocals dasselbe erforderlich macht, unter untenstehender Adresse ergebenst bitten. Daß die ganze Feier bloß ein schwacher Ausdruck der. Pietät sein soll, die sich bei dem ungestörten Gedeihen des Guten dem gemüthvollen Menschen aufdringt, bratscht nicht wiederholt zu werden. Berlin, d. 9. Mai 1839. Die Curatoren der Nauenschen Erziehungs-Anstalt in Berlin. Jak. Jos. Oettin§er. I. Philipp. Adresse: M. W. Meyer. I,.Philipp Neue Promenade.No.8. in Berlin. Frankfurt am Main, 8. Mai. Das Frankfurter Journal enthalt folgenden Artikel: Verflossene Woche hatten in der hiesigen israelitischen Gemeinde, in Gemäßheit des von hohem Senate erlassenen Regulativs, die Wahlen des Gemeinde- Ausschusses durch geheime Abstimmung statt. Das Resultat ist noch nicht bekannt; indessen haben von den mehr als sieben hundert und si'ebenzig Stimmberechtigten ungefähr 640 ihre Stimmzettel eingereicht, was bei den vielen Abwesenden und anderweitig Verhinderten ein allseitiges Interesse an den Gemeindeangelegenheiten beurkundet. Diese rege Ther'lpahme gereicht allen Parteien zum Lobe, insofern man voraussetzen darf, daß sie bei ihrer Abstimmung, ohne sich von Einflüsterungen und Nebenrücksichten leiten zu lassen, nur ihrer Ueberzeugung, wie sie solche in ihrem Leben kund geben, gefolgt sind. Sie liefert den sprechendsten Beweis, daß Jndifferenlismus und Lauheit, die man oft den Fortgeschrittenen zum Vorwurf macht und bie in der That den Verfall mancher großem Gemeinde herbeizuführen drohen, in die unsrige noch nicht eingedrungen sind; daß das Band, welches die Glieder derselben umschließet, noch fest geschlungen ist. Darüber sollten ' alle diejenigen sich freuen, denen es wahrhaft um das Wohl der Gemeinde zu thun ist; , sie sollten sich freuen, einem religiösen Verbände anzugehören, dessen Glieder, so abweichend ihre Ansichten auch sind, noch so innigen Antheil an seinen Angelegenheiten nehmen; sie sollen die Eintracht und den Frieden zu erhalten suchen und-stch hüten, durch hartnäckiges Mißkennen und Verdammen dessen, was-die Zeit und die fortgeschrittene Bildung entwickelt und anders gestaltet hat, und durch den Wahn, als seien diejenigen, deren Religion etwas Anderes ist, als das, was sie dafür erkennen, Ungläubige oder gär Abtrünnige, den Saamen der Zwietracht auszusäen, aus welchem das Gift der Zersetzung und-Auflösung entsprießet. Würzburg, 28. April. (Privarmitth.). Ich habe Ihnen zwar die ministerielle Bestätigung der Regierungsentschließung in Betreff der Gemeinderechte angezeigt, da dieselbe aber einen noch hinzugefügren Grund enthält, der für die Zukunft den baierischen Israeliten bei ähnlichen Fällen sehr wichtig und hochdienlich sein kann, so übermache ich Ihnen einen Auszug aus der mir nun vorliegenden Ministerialentschließung. Es heißt daselbst: „Schon durch 75 der großherzoglichen Würzburgischen Verordnung vom 9. Juni 1897 die Rechte und Verbindlichkeiten der adeUchen Gutsbesitzer und ihrer Unterthanen im Grvßherzogthume Würzburg betreffend war die Gleichstellung der Jmedlat- und Mediak-Unterthanen in den einzelnen Gemeinden, sowie in Bezug auf den ganzen Staat verordnet, sohin auch der-auf die Verhältnisse dieser Juden als gutöherrlicher Hintersassen und auf deren blos polizeilicher Einverleibung gestützte Einwand als ungegründet sich darstellt." - Würz bürg, 7. Mai. (Privatmitth.). Die Auswanderungen nach Amerika haben bei uns nun mehr für dieses Jahr ihren Anfang genommen, und eS vergeht kaum ein Tag, an welchem nicht eine Schaar unsere nördliche Granze überschreitet. Am 6. Mai harten sich die aus der Umgegend von der baierischen und sächsischen Granze auöwandernden Israeliten in Meiningen versammelt, und fast 100 Seelen stark, ihre Reise zusammen angetreten. Dieselben werden gemeinschaftlich auf ein Schiff sich begeben und beabsichtigen in Amerika zusammen eine kleine jüdische Gemeinde zu bilden. Eine geschriebene Gesetzrolle (j-r-nn ‘ISO), so wie auch Megilla, Schophar ff. haben sie aus Deutschland mitgenommen desgleichen auch Subjekte, welche für die Ausübung der religiösen Handlungen als Schächten, Beschneiden befähigt sind, ferner ReligionSlehrer und Vorsänger u. s. w. Daß sie ungestört ihrer Religion während der Seefahrt leben können, dafür hatten sie schon vorher in Hamburg die nöthigen Vorkehrungen treffen lassen. Möge nun auch Gottes Segen sie begleiten und glücklich im Lande ihrer neuen Heimath sie landen lagen'.'. — In einigen israelitischen Gemeinden unseres Kreises wird, auf Veranlagung der Gemeindeglieder selbst, um den Mangel religiöser Belehrung zu ersetzen, jeden Sabbat aus der dahier erschienenen Zeitschrift: „die Synagoge^ von Dr. Adler °) mehr oder weniger von dem jedesmaligen Religionslehrer vorgelesen, das Vorgelesene erläutert und besprochen. Gewiß sehr lobenSrvcrth! Möge dieses Beispiel recht viele Nachahmung finden'. — —. Nach einem in dem Jntelligenzblatte vom 4. Mai veröffentlichten „Beschlüsse" des Staatsministeriums der Finarzen soll die in Betreff des Rekurses der jüdischen Gemeinde in München wegen Besteuerung ihrer Synagoge und ihres Leichenackers durch allerhöchstes Rcscript, gegebene Vorschrift als allgemein und principiell betrachtet, und demnach veranlaßt werden, daß für die Vergangenheit sowol, als für die Zukunft alle Snnagogen und Judenbegräbnisse außer definitiver Besteuerung bleiben. Bis jetzt scheinen mehren jüdischen KultuSgemeindcn diese allerhöchste gnädige Verfügung noch nickt bekannt geworden zu sein, da wir noch nicht gehört, daß sie auf dieselbe sich berufend um Freilassung machgesucht haben. Nun mehr wird auch ein besonderes Nachsuchen nicht mehr nothwendig sein, nachdem die k. Rentämter amtlich hievon in Kenytiuß . gesetzt wo,rden sind. Es entsteht aber nun eine andere Frage: wird diese Verordnung auch da Anwendung finden, wo die Steuer nicht von der Staatskasse, sondern von einem adeligen Gutsherrn erhoben wird? — ) Sechs Hefte.

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