Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 61 (21.5.1839)
- Date
- 1839-05-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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III. Jahrgang. Allgemeine No. SR. Ein unparcheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Aönig,. Sächfifcber allerqnadi-st«r EancWon.) Leipzig, den 21. Mai 1839. ZeLtungsrrachvrchten. Magdeburg, 10. Mai. sPrkvatmitth.) Nein, der Vertheidigungs - Artikel des Frankfurter Journals für bas Roth sch ild'sche Haus war nicht Ironie, er war noch y»ehr — er war Misere! Man lese einen neuen Artikel desselben vom 29. April, aus „Kurhessen" datirt, in welchem jene in dem ersten behauptete '„Einwirkung Rothschild's, ohne welche die Juden in.Kurhessen nicht emancipirt werden waren" wieder geleugnet wird! Also gesteht das Frankfurter Journal selbst seine Unwissenheit ein, und dennoch wagte es, uns der Unkentniß in dieser Angelegenheit zu zeihen — gut, die Schmeichler schießen immer die größten Böcke, und bringen ihre Gönner dadurch in noch größere.Verlegenheiten. Unsere Leser werden sich aber, an diesem Winden und Drehen ergötzen, und so stehe der Artikel hier, so beschrankt auch unser Raumist. . , „In einem Artikel des^ gestrigen Journals, welcher: die Verdienste des Freiherrtich von Rothschild'.schen Hauses um seine. Glaubensgenossen geltend -macht, findet, sich die Angabe, „daß die Israeliten Kurhessens ohne die wirksame Verwendung, dieses Hauses die Gleichstellung nicht,erlangt haben würden." Die tadelnswerthe Unbestimmtheit und Allgemeinheit dieser Aeußerung dürfte sich dazu eignen, eine Thatsache in ein falsches Licht zu stellen, welche bisher den einzigen vollkommen Hellen Lichtpunkt in dem^ Gemälde der in Deutschland ftattgehabten Verhandlungen über die bürgerliche Gleichstellung der Juden bildet. Ganz allein um solcher Mißdeutung vorzubeugen , um dem'wahren Verdienste in diefer Sache seine Krone nicht schmälern zu lassenkeineswegs aber um dem genannten Hause den Dank: für irgend eine seiner Bemühungen zu entziehen, muß auf den Gang des fraglichen Ereignisses in. seinen Hauptzügen hingewiesen und damit'jene Aeußerung in diejenigen Schranken, in denen sie sich — wenn sie nicht überhaupt besser unterblieben wäre — hatte halten sollen, verwiesen werden. —.Den Grund zu der Gleichstellung der Juden in Kurhessen hat die Verfassung gelegt, theils durch die darin verhießene Feststellung der Rechte der Israeliten, mehr aber noch durch den Geist ächter Freiheit und gesetzlicher Gleich-' heit, keinerlei Druck und Unrecht duldend, welcher sie in's Dasein gerufen hatte, welcher mächtig in ihr lebte und von ihrem Mittelpunkte aus die. durch sie geschaffene Volksvertretung beseelte. Dem Versprechen der Verfassung gemäß legte die Regierung im Jahr 1832 einen Gesetzentwurf vor, der, wenn auch von dem Grundsätze der Rechtsgleichheit ausgehend, doch denselben in der Ausführung durch verschiedene Beschränkungen modisicirte. Aber die Stände-Versammlung verwarf diese Beschränkungen sämmtlich, und die Negierung gab zu den dadurch herbeigeführten Abänderungen des Entwurfs ihre Zustimmung. Hiermit war das Werk der Gleichstellung rechtlich vollendet; das erste und höchste Verdienst dabei gebührt der Standeversammlung, das zweite den damaligen Rathen des Regenten, welche der Ueberzeugung der Volksvertreter nachgeben zu müssen glaubten. Von diesem Augenblick an stand die Sache so, -aß sowol Recht und Gesetz, als konstitutionelle Schicklichkeit, sie. nicht mehr rückgängig zu machen gestatteten. Daß aber bis zu diesem Augenblick irgend ein'äußerer Einfluß geltend gemacht, daß namentlich die Mitglieder der Standeversammlung oder die Rathedes Regenten durch irgend ein Moment außer der tiefen Ueberzeugung von dem, was Recht und Ehre gebieten, bestimmt worden, hat man von keiner Seite her zu behaupten' gewagt, und wenn es je gewagt werden sollte, so müßte der entschiedenste Widerspruch entgegengesetzt werden. Von hier an' beginnt freilich nach dem/öffentlichen ein, in einigen Punkten geheimer Verlauf der Sache. Bekanntlich blieb die Sanktion des auf die angegebene Weife zu Stande gekommenen Gesetzes ein Jahr-lang ausgesetzt: eine Zögerung, die in so fern eine erfreuliche war, als sie der Standeversammlung Veranlassung gab , die hochherzigste Beharrlichkeit und Ausdauer in dem Streben für das Recht andersglaubender Mitbürger an den Tag zu legen. Auf die Einzelnheiten des Hergangs kann hier nicht eingegangerr werden; genug, daß der unerschülterliche Wille der Versammlung die nacheinander aufgebokenen Schwierigkeiten— zuletzt sogar durch ein eventuell auf die Staatskasse. übernommenes Geldopfer — siegreich überwand, .und daß am Ende geschah, .was, wenn die Versammlung sich selbst treu blieb, nicht unterbleiben konnte, .daß nämlich.die Publikation.des Gesetzes erfolgte. Als die offenkundig wirkende-und .fördernde Macht erblicken wir also auch. hier 'die über jede persönliche Verwendung erhabene Volksvertretungdie durch das Organ ihrer edelsten unabhängigsten, Mitglieder'das Verlangen nach der Publikation des einmql. von.-.allen Seiten genehmigten Gesetzes immer von Neuem aussprach. Ob nun aber in diesem.Stadium der Sache noch irgend eine besondere Verwendung eingetreten sei,, um die unter den gegebenen Umstanden unabweisliche Sanktion des Gesetzes zu erwirken — das ist freilich 'eine Frage, die wir nicht zu beantworten vermögen, und auch, als eine, wie'es uns scheint, der Oeffentlichkeit nicht angehörende, gar nicht