Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 48 (20.4.1839)
- Date
- 1839-04-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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io. Jahrgang. Allgemeine No. 48. Zeitung des Iudenthums. Ein unparthenfches Organ für alles jüdische Interesse (Mit. König:. Sächsischs gllrrgnädigssrr Eonc,siion ) Leipzig, den 20. April 1839. Zeitungsnachricht««. Königsberg, 28. Marz. (Privatmitrh.). Nachstehendes Ministcrialrescupt an die Königliche Negierung und zugleich an die hiesige Gemeinde, den Aufenthalt fremder Israeliten am hiesigen Orte betreffend, macht dem bunten Gewirre der verschiedensten früheren Polizei-und Regierungsbestimmungen ein Ende, und bezeugt überdies, wie der Wunsch einer Gesammtheit immer mehr als der von Individuen berücksichtigt wird. Seit Jahren nämlich treffen hier aus dem benachbarten Rußland lernbegierige junge Leute ein, die besonders den für. sie sich thatig interessi'renden Dr. Freystadt in Anspruch nehmen. Die Eingaben an oie Königliche Polizei und Regierung wegen der Gestattung des Aufenthalts Behufs wiffcnschafrlicher Ausbildung waren so unzählig, wie mannichfaltig die resp. Bescheide, und einige Male mußte man zu dem verzweifelten Schritte Zuflucht nehmen, die jungen Leute unreif zur Universität abgehen zu lasten. Im vorigen Sommer veranlaßte man nun den Vorstand der Gemeinde, eine Veschwerdeschrist bei dem hohen Königlichen Ministerio einzureichen, worauf folgendes Rescript erschien, das bereits vielfach^ wohlthätig gewirkt hat. 1) Wenn die in der urschriftlich beigehenden Eingabe der-Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Königsberg angeführten Umstande gegründet sind, will ich, da der §>. 34. des Gesetzes wom 11. Marz 1812 nicht verbietet, ausländischen Juden Behufs ihrer wissenschaftlichen Ausbildung den Besuch inländischer Lehranstalten zu gestatten, die Königliche Regierung hiermit autorisi'ren, dem N. N. aus K. im Königreiche Polen den Aufenthalt in. dortiger Stadt zu gestatten, unter den Bedingungen, daß die Behörde seiner Heimath sich anheischig mache, ihn zu jeder Zeit wieder aufzunehmen und daßderselbe bei der von 6 Monaten zu 6 Monaten zu lösenden Aufenlhaltskarte jedesmal bescheinige, daß <r eine dortige Unterrichts - Anstalt regelmäßig besuche, gegen seinen Fleiß und seine Sittlichkeit nichts zu erinnern, auch seine Subsistenz gesichert sei. Bei sonst etwa eintretenden polizeilichen Bedenken bleibt aber die Zurückweisung desselben in seine Heimath zu jeder Zeit Vorbehalten.— Für den Fall, daß die Königliche Regierung dem Inhalte der Vorstellung gegründete Erinnerungen entgegenzusetzen hatte, wird ihr Bericht erwartet. Berlin, den 30. Juni 1838. Der Minister des Innern und der Polizei (gez.) v. Rochow. An die Königliche Regierung zu Königsberg in Preußen. Abschrift zur Nachricht. Berlin den 30. Juni 1838. Der Minister des Innern und der Polizei (gez.) v. Rochow. An die Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Königsberg in Preußen. Frankfurt am Main, 17. Marz. Für die dahier angestellten jüdischen Lehrer soll eine Wittwenkasse errichtet werden. Wie schön wäre es, wenn das Beispiel des Herrn B. H. Goldschmidt, der zu diesem Behufs drei polnische 500 fl. Loose spendete, von den Begüterten der hiesigen Gemeinde allgemeine Nachahmungfände! (Didaskalia.) Magdeburg, 7. April. (P.rivatmitth.). Man war gewissermaßen an hiesigem Orte gespannt darauf, ob der 0r. Philippson die früher von de.m verstorbenen alten Rabbinen jährlich zweimal gehaltenen Deraschot (am S. hagadol und teschuba) fallen lassen, oder wie er sie gestalten würde. Der genannte Geistliche ging aber von der Absicht aus, daß eine gewisse Summe des materiellen Wissens aus der jüdischen Theologie im. Kreise der Masse selbst erhalten und darum angeregt werden muß, andern Theils, daß die Derascha' dem Redner Gelegenheit giebt, auf die spezielleren Bedürfnisse der Gemeinde im Detail einzugehen, und diese auf eine ausführliche und leicht faßliche Weise zu erörtern. Dies konnte ihm nun an hiesigem Orte um' so möglicher sein, da der Stand der Gemeinde jede Demonstration der Unbildung zurückwer'st, auch der verstorbene Rabbine sich nur der reinen deutschen Sprache bediente, und selbst die Formen des vr. Philippson gern annahm. Der Letztere sprach nun am S. hagadol in einem zweistündigen extemporirten Vortrage zuerst über die Anlage und den Charakter seiner zukünftigen, Vorträge dieser Art, dann gab er in dem praktischen Theile eine Geschichte der Tora- und Haftara-Vorlesungen, und zeigte besonders die Nothwendigkeit des selbst nach mischnifchen Vorschriften gestatteten Vortrages der Häftarot iy hebräischer ttttö deutscher Sprache; hierauf eine geschichtliche Entwickelung der P.-ßachgesetze nebst deren Erklärung; im theoretischen Theile in leichter Anknüpfung an das vorhergehende begann er eine, so faßlich als möglich gehaltene Darstellung der kabbalistischen Philosophie. — Ganz besonders passend schloß sich hieran der erste Festvortrag, der die Fragen'beantwortete:. I) Was ist das Judenthum? 2) Was sollte und. soll das Judenthum? 3)'Wie stellt sich nun das Judenthum uns dar? — ein Vortrag, der gewiß den tiefsten Eindruck bei den Zuhörern hinterlaffen. — Im