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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-04-13 · Heft 45 (13.4.1839) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 45 (13.4.1839)
Date
1839-04-13
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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m. Jahrgang. Allgemeine No. 45. Zeitung des Iudcnthums. '' . - Ein' unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. . , , (Mit Königl. Sächsischer allergnädtafter Eoncession.) . Leipzig, den 13. April 1839. Zeitungsnachrichten. Amsterdam, 28. März. (Privatmitth.) Wir geben uns die Ehre, Ihnen das "neueste Sendschreiben an unsere Glaubensgenossen, das unter dem Titel irma nw so eben die Presse verlassen, zu übersenden, und zu gütiger Beachtung zu empfehlen. Dieses unser neues Sendschreiben wird Sie von der gesteigerten Einnahme für die Unglücklichen in Zafed und Liberias unterrichten, die die Chiffre von 15,586 fl. erreicht hat, nämlich 3082 fl. von den Niederlanden, 10357 fl. von Deutschland und 2147 fl. von Frankreich; von Frankfurt am Main sind 1808 fl. eingegangen, und Amsterdam hat 1363 fl. geleistet.*,Hingegen werden Sie bemerken, daß von den aus Berlin eingegangenen 192 fl. wieder 175 fl. abzuziehen sind, so' daß wir von dieser Gemeinde nur 17 fl. zu berechnen hatten. Wir fordern Sie daher auf, unser Verhaltniß zu Berlin öffentlich auszusprechen, indem wir in Folgendem, um jede Irrung zu vermeiden, unsere Erklärung abgeben. Sie werden darin durchaus keine Jnvective bemerken, sondern nur eine wahrheitliche Relation des Sachverhaltnisses, und um so weniger werden Sie- - als -unpartheiischer Referent aller Verhältnisse des Judenthums, anstehen, das Folgende mitzutheilen. ' . Im Jahre 5590 (1830) schaffte der damalige Gemeinde- Vorstand zu Berlin die Casse für die Armen des heiligen Landes ab- und wollte das in derselben vorrathige Geld in die Gemeinde-Casse fließen lasset!. Gegen dies Letztere sprach sich jedoch die dortige Rabbinarsverwaltung entschieden aus,- und würde sich auch der Aufhebung der heiligen Landescasse opponirt haben, .wenn sie nicht befürchtet hätte, dann gar?.). Das Sendschreiben enthält, mit.Bezugnahme auf die neueste Plünderung in Saffcd,- eine neue Aufforderung zu schleunigen HülfSbeiträgen. Da wir schon von Zeit zu Zeit die von Amsterdam uns zugckommenen Miccheilimgen über diese schreckliche, grausencrregtnde Plünderung, von. Seiten der Drusen gegeben, da besonders dcx Bericht des Herrn Dr. Loew e, der diese Plünderung' mit erlitten , seine Papiere dabei verloren und Wunden davon getragen hat) s. Nro. 31, die Leser von dieser Begebenheit in Kennmiß gesetzt hat, so brauchen wir hier Nichts zu -bemerken, als daß dj'e Details in einem Schreiben der Rabbinen und .Vorsteher der ASiena fischen Gemeinde zu Saffet gegeben werden) in welchem'ausdrücklich ersucht wird, die Beiträge denIPiäsldcntcN der 'HH.- Pekidim und Amarkalim der Jsiaelitischen Gc- Picinde im hestigcn Lande zu'Amsterdam zu überantworten. Redact. nichts auszurichten. Kurz darauf kam der Unterzeichnete persönlich nach Berlin und nahm die Auslieferung der heiligen Landesgelder in Anspruch. Man wandte hiergegen ein, es sei verboten, Gelo außer Landes zu schicken; nach Durchgehung der Gesetze erklärte sich jedoch Herr Dr. Rübo, es existire keine Perartige Verordnung. Dann warf man die Behauptung auf, das vorrathige Geld könne Spenden enthalten,.von denen nur die Renten dem heiligen Lande auszubezahlen wären. Der Unterzeichnete'wandte hiergegen ein, wenn dem so sei, so müssen Urkunden hierüber vorliegen; man war jedoch nicht im Stande, welche berzubringen. Nichts desto weniger beharrte man darauf, das vorrathige Geld zurückzuhalten, Pnd bestimmte, daß nur die Zinsen davon den Armen des heiligen Landes auszubezahlen seien. In unserer anerkannten Eigenschaft als General-Bevollmächtigter und Vertreter der Israelitischen Gemeinden im heiligen Lande, kraft welcher uns nicht, nur das Recht zusteht, sondern auch die Wicht obliegt, das Interesse unserer Clienten überall und ohne alle Nebenrücksichten zu vertreten, protestirten wir gegen die Legalität dieses-Verfahrens, mußten uns aber, da wir einsahen, daß doch , nichts auszurichten sei, fernerer Schritte enthalten. Jedoch gelang es dem Unterzeichneten, die Aushändigung von 500 fl. zu erwirken, wodurch an und für sich doch schon die Rechtmaßigkeit unserer Ansprüche conftatirt ist. Der Damalige Vorsteher, Herr Ries, stand nicht an, freiheraus zu erklären) daß, obgleich die heilige Landescasse aufgehoben, sek, man doch nicht haben wolle, daß . gesagt würde, Berlin, zöge^ sich ganz von 7 dieser Wohlthätigkeit.zurück) und. matt deshalb das. fragliche Capital einhalte-, damit doch die. jährlichen Zinsen deffelben siguriren; mit anderem Worten., Leute, die nichts beitragen , wollen, hätten: doch gern das Renommö,beizutragen, und .beoienen sich zu. diesem Zwecke der Zinsen von wohlthatigen Gaben, die andere Mildthatige.den leidenden Brüdern im heiligen Lande widmeten,.' die also den Beschenkten,als unibedingtes Eigenthum gehören, und worüber, durchaus-keine Verfügung in.der Competenz des Berliner Gemeinde-Vorstandes lag. , v' . : ' Auf.unsere desfallsige Aufforderung an den Gemeinde- Vorstand zu .Berlin, den Verunglückten .von Saffet-Liberias durch eine Extra-Spende zur Hülfe zu kommen, ward uns angezeigt, daß von dem erwähnten'Capital 100 fl. zu diesem Zwecke liquid gemacht werden sollen, deren Betrag uns bald darauf Übermacht wurde. Da aber dies Capital bereits Eigenthum sammtlicher Armen des heiligen Landes war, so durften -wir Pflichtgetreu'Diese nicht zu Gunsten

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