Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 15 (1919)
- Issue
- Heft 4 (April 1919)
- Article
- Die Zukunft der Statistik der Juden
- Date
- 1919-04-01
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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das Staatsgrundgesetz nicht verboten werden. Es bleibt dann natürlich noch dahingestellt, ob die in Betracht kommenden Behörden auch von ihrer Befugnis Gebrauch machen und im Einzelfall bei Erhebungen' und sonstigen Feststellungen, etwa bei den polizeilichen Anmeldungen, die Frage nach der Konfession wirklich stellen werden. Auch dies wird voraussichtlich geschehen; denn einmal wird gerade das neue Staatsgebilde aus den verschiedensten, insbesondere politischen und verwaltungstechnischen Gründen besonderen Wert darauf legen müssen, die Zusammensetzung seiner Bevölkerung nach möglichst vielen Richtungen kennen zu lernen, und hier wird man die Unterscheidung nach der Konfession keineswegs entbehren können; und dann wird die Regierung die Wünsche der Zentrumspartei, auf deren Betreiben die Aenderung des Verfassungsentwurfs in erster Linie zurückzuführen ist, auch bei der praktischen Anwendung der Verfassung berücksichtigen. j So steht zu hoffen, daß sowohl die neue deutsche Republik als auch deren Gliedstaaten und die einzelnen Gemeinden nach wie vor Ausscheidungen nach der Konfession vornehmen, und damit die Grundlage für die Statistik der Juden schaffen. Immerhin'wird einige Zeit vergehen, bis die neuen Ergebnisse der Reichs- und Landesstatistik vorliegen und für unsere Zwecke verarbeitet werden können. Denn fürs erste wird die politische Neuordnung die ganze Arbeitskraft der Regierungen in Anspruch nehmen. Und wenn bereits statistische Aufnahmen erfolgen, so dauert deren amtliche Bearbeitung auch eine geraume Zeit. Wir werden uns also sicherlich einige Jahre gedulden müssen, bis die ersten amtlichen statistischen Veröffentlichungen im neuen Deutschland vorliegen werden. Eine Ausnahme machen die Gemeinden, welche ihre statistischen Arbeiten in unveränderter Weise fortführen können. Eine weitere Frage ist dann, ob eine Vergleichbarkeit der künftigen statistischen Ergebnisse mit der vorrevolutionären Statistik möglich sein wird. Die Beantwortung dieser Frage muß so lange hinausgeschoben werden, bis die Grenzen der deutschen Republik und der Einzelstaaten endgiltig festgesetzt sind. Fallen diese Grenzen nicht mit den Grenzen einer früheren Verwaltungseinheit, die besonders ausgezählt wurde, zusammen, sodaß dieselbe beiVergleichungen in Abzug gebracht werden kann — eine Vergrößerung deutschen Gebiets wird ja nicht in Frage kommen —, so erhalten wir keine gleichartigen Größen, die miteinander verglichen werden könnten. Die Verarbeitung des alten statistischen Materials wird dann, so weit sie noch nicht erfolgt ist, zum Teil nur historischen Wert haben. Sie wird in jedem Falle durch unser Büro erfolgen und dasselbe noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ebenso sind die amtlichen Veröffentlichungen der übrigen Länder, welche die Konfession ausgeschieden haben (Oesterreich, Ungarn) und nicht mehr in ihrer früheren Gestalt vorhanden sein werden, zu einem Teil noch zu bearbeiten. Auch dies wird geschehen, um die Möglichkeit zu gewähren, die Zahlenreihen bis zum Ende zu verfolgen. Ob die aus . der Donaumonarchie und dem russischen Reich hervorgegangenen Staatsgebilde eine Konfessionsstatistik haben werden, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen; dies wird von ihrer endgiltigen politischen Gestaltung abhängen. Jedenfalls muß mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß es in Zukunft amtliche Grundlagen für eine Statistik der Ostjuden nicht mehr geben wird, was wegen der großen Zahl der dortigen