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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1915-04-01 · Heft 4-6 (April 1915) · p. Seite 48

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
11 (1915)
Issue
Heft 4-6 (April 1915)
Article
Arbeiter-Kolonie, Brockensammlung, Arbeitsnachweis, Darlehnsvereine
Date
1915-04-01
Page
Seite 48 (sequence 8)
Language
German
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— 48 - Gewerbetreibende, Emden an Kaufleute und Gewerbetreibende. Der „Kaufmännische wohltätige Verein" in Breslau muß, wie schon sein Name ausdrückt, die Gewährung von zinslosen Darlehen gegen Bürgschaft auf Kaufleute beschränken. Ebenso dor Hilfsverein für Israelitische Gewerbetreibende in L e i p z i g. Hier besteht übrigens mch die „Deutsche israelitische Darlehenskasse" speziell für Frauen und Jungfrauen welche unverzinsliche Darlehen an unbemittelte jüdische Mädchen, die sich als erwerbsfähig legimitieren, zur Begründung einer Existenz gewährt. Zum Schluss noch einige Worte über die Modalitäten der Darlehen. Was zunächst die Frage der Verzinsung anlangt, so besteht, wie schon aus dem bisherigen ersichtlich ist, bei fast allen Kassen die Bestimmung, daß die Darlehen zinslos gewährt werde n. Nur einige Vereine lassen nur bis zu einer bestimmten Höhe das Darlehen zinsfrei. So werden in Posen Darlehen bis M. 300 vollkommen zinsfrei gewährt. Aber auch bei höherem Betrag kann die Zinszahlung auf Antrag des Darlehensnehmers erlassen werden. In G 1 o g a u ist die Grenze M. 200, in Hannover M. 1500. Aber auch dort, wo Zinsen verlangt werden, ist eine Grenze in Bezug auf die Zinshöhe gezogen. Es soll ja aus dem geliehenen Kapital kein Vorteil für den Verleiher erwachsen« Daher ein möglichst niedriger Zinssatz. In R awitsch werden 2^ verlangt, in Posen wird der Zinsfuß vom Vorstand zu Beginn eines jeden Jahres festgesetzt, soll aber 3^ nicht übersteigen. Über die Höhe des zu gewährenden Darlehens wird im allgemeinen keine Bestimmung getroffen, wir finden nur, daß in Stuttgart das Darlehen die Höhe von M. 200, in Ostrowo M.500 nicht übersteigen darf; und was endlich die Rückzahlung anbelangt, so wird wohl in der Regel so verfahren, daß bei der Entnahme des Darlehens vereinbart wird, ob dieRückzahlung in monatlichen oder wöchentlichen Fristen geschehen soll und der Termin, bis zu welchem dieTilgung erfolgen muß, ferner die Höhe der Raten u. a. m. Von Stuttgart wissen wir, daß die Rückzahlung in der Regel wöchentlich zu geschehen hat. Nur ausnahmsweise erfolgt sie. in monatlichen Raten. In G 1 o g a u hat nach Verlauf eines halben Jahres die Tilgung in monatlichen Raten von je M. 5. pro 100 M. zu geschehen. Biß Statistik der Juden und Von Regierungsrat K n In vielen nichtdeutschen Staaten, z. B. Frankreich, England, Belgien, den Vereinigten Staaten von Amerika u. a., ist bei den statistischen Erhebungen die Frage nach dem Bekenntnis als indiskret oder doch als inopportun ausgeschlossen. Infolgedessen muß in diesen Ländern auf eine Konfessionsstatistik verzichtet werden. Im Deutschen Reiche dagegen (desgl. in Österreich-Ungarn die Statistischen fiemter. t ö p f e 1, Darmstädt. und der Schweiz) wird bei den meisten amtlichen Erhebungen, die sich auf Bevölkerungsverhältnisse beziehen, die Frage nach der Konfession gestellt. Sie wird insbesondere berücksichtigt bei den Volks- und Berufszählungen, bei den standesamtlichen Eintragungen der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle, bei den Erhebungen über das Schulwesen, bei der Kriminalstatistik

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