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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1915-04-01 · Heft 4-6 (April 1915) · p. Seite 47

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
11 (1915)
Issue
Heft 4-6 (April 1915)
Article
Arbeiter-Kolonie, Brockensammlung, Arbeitsnachweis, Darlehnsvereine
Date
1915-04-01
Page
Seite 47 (sequence 7)
Language
German
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— 47 - sächlichsten Darlehnsvereine und Stiftungen in den größeren Gemeinden mit Angabe des Gründungsjahres, Vermögens, Etats und der Zahl der Darlehnsempfänger, so weit uns dies mitgeteilt ist. Bei den Leistungen der Darlehnsvereine muß man zwischen sogenanntem konsumtiven und produktiven Kredit unterscheiden. Bei dem konsumtiven Kredit wird das entliehene Geld für persönliche Bedürfnisse verwendet, bei produktiven Kredit zu geschäftlichen Zwecken benötigt. Weitaus die meisten Darleh nsvereine sind nur oder in erster Linie zu produktivem Kredit gegründet. Es kommt dies durch die Bestimmung in der Satzung zum Ausdruck, daß nur Handel- und Gewerbetreibende berücksichtigt werden sollen. Vereine, bei welchen dies nicht ausdrücklich betont ist, sind jene in Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Memel, Posen. Der Berliner Vorschußverein verfolgt den Zweck, hilfsbedürftigen Mitgliedern der Gemeinde Darlehen zu gewähren, die sie in den Stand setzen, durch Aufnahme und Wiederbelebung ihrer Erwerbsfähigkeit sich und ihre Familie vor Verarmung zu schützen. Ganz klar zeigt sich der Unterschied zwischen konsumtiven und prodruktiven Kredit in der Bestimmung des Memeler Vereins, welche folgendermaßen lautet: Es soll hilfsbedürftigen Mitgliedern der Gemeinde unverzinsliche Darlehen bei einer Notlage (konsumtiver Kredit), vorzugsweise jedoch zur Begründung und Fortführung sowie Erweiterung einer redlichen Erwerbstätigkeit (produktiver Kredit) gewährt werden» Um zu verhüten, daß der konsumtive Kredit in unnötiger Weise in Anspruch genommen wird, bestimmt das Vorschussinstitut in Hamburg, daß die Empfänger nie eingezeichnete Arme sein dürfen. Der Kredit soll zur Unterstützung der Bedürftigen in ihrem Gewerbe dienen und dadurch der gänzlichen Verarmung vorbeugen. Ähnlich lautet die Formulierung in der Satzung der Darlehnskasse zu Hannover: Ausgeschlossen ist die Gewährung von Almosen. In fast derselben Fassung wie der Darlehnsverein in Memel drückt die Goldschmidt-Bischoffheim'sche Darlehnskasse in Frankfurt a. M. ihren Zweck in doppelter Weis." aus: sie will einmal der Notlage Hilfebedürftiger durch Gewährung unverzinslicher Darlehen abhelfen, insbesondere ihnen aber ermöglichen, durch Ausübung eines ehrenhaften Gewerbes oder Berufes den Unterhalt für sich und ihre Familie Zugewinnen. Mit geringen Variationen lauten die Satzungen in anderen Vereinen in gleicher Weise, aber allen gemeinsam ist, wie bereits betont, das Bestreben Angehörigen ihrer Gemeinde zu helfen, ohne eine bestimmte Klasse der Bevölkerung herauszuheben. Demgegenüber haben die Vereine in Breslau, Emden, Glogau, Leipzig, Ra witsch, Stuttgart und der zweite Verein in Hannover bei der Gewährung von Darlehen eine bestimmte Berufsschicht im Au^e, welcher die Wohltat des Darlehns zu Gute kommen soll, naturgemäß fast ausschlieslich den Handelsstand, welcher am dringendsten des produktiven Kredites bedarf. Der Stuttgarter Verein gewährt seine zinslosen Darlehen an selbständige Handwerker oder Kaufleute zur Erlangung ihrer Selbständigkeit und Erwerbsfähigkeit. Nur ganz ausnahmsweise werden Angehörige anderer Berufe berücksichtigt; Glogau an

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