Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1914)
- Article
- Die jüdische Bevölkerung Galiziens von 1772 - 1867
- Date
- 1914-09-01
- Page
- Seite 142 (sequence 5)
- Language
- German
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- 142 — meint,1) daß in 95 Städten und 194 Marktflecken höchst wenig Juden wohnen. Mehr als die Hälfte der Einwohner machen sie aus in den Städten: Tarnow, Rzeszow,Zölkiew, Tarnopol, Kolomea; ein Drittel der Bevölkerung in den Städten Lemberg, Drohobycz, Przemysl, Jaroslau, Stryj, Kalusz, Tysmienica. Sniatyn, während sie in Brody, Janow, Ro~ hatyn, Przemyslany, Delatyn, Krystynopol, Sokal Beiz und noch anderen, die er nicht namentlich aufzählt, etwas weniger als die ganze Bevölkerung aus - i machen* Was die Stadt Lemberg im besonderen anlangt, so waren für diese besondere Bestimmungen vorhanden: 1. wurden sie auf manche Stadtbezirke j beschränkt; 2. galt das Verbot der Vermehrung j durch „fremde" Juden. Nach Durchführung j der Beschränkung wurden im Jahre 1825! folgende Wohnparteien in Lemberg gezählt: j innere Stadt unter 25117 Wohnparteien 914 jüdische; Haliczer Vorstadt 2006 „ 5 „ j Krakauer „ 2556 „ 1247 Brodyer „ 1256 „ 5 äolkiewer „ 3033 „ 2091 Endlich seien zur Vervollständigung des Bildes die Beschränkung der Ansiedlung in manchen Städten angeführt, was besonders im Hinblick auf die weitere Entwickelung der jüdischen Bevölkerung in diesen Städten wichtig ist. So durfte in Jaslo und in Pilzno, zwei westgalizischen Städten, nur eine jüdische Familie wohnen, und zwar in Jaslo bloß „zur Beherbergung der durchreisenden Glaubensgenossen", während die Stadt Pilzno das Privilegium hatte, überhaupt keine Juden zu dulden; in Sambor und in Grodek war es den Juden gesetzlich verboten sich in der inneren Stadt niederzulassen, in Neu-Sandez, Tarnow nur in der Judengasse, auch wurden sie in Skalat jederi) l. c. S. 172. zeit auf einen eigenen Wohnbezirk beschränkt.1) Eine weitere Beschränkung bestand bezüglich der Erwerbung von Tabulareigentum, und zwar auf Grund des Gubernialzirkulars vom 29. März 1793 für sämtliche Juden mit Ausnahme derjenigen, welche schon vor dem Jahre 179.3 solche Güter eigentümlich hatten; diese durften sie jedoch auch nur auf ihre eigenen ehelichen Nachkommen übertragen.2) Für die Zeit von 1831—1867 können wir nachfolgende Zahlen anführen, wobei wieder bemerkt werden muß, daß diese keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit erheben können.3) 1831 gab es insges. 232 000 Jud., relativ 5,50 °/o 1841 „ „ „ 273000 „ „ 6,23 # 1846 „ „ „ 335000 „ „ 7,08^ 1850/51,, „ „ 333451 „ „ 7,32 <^ 1857 „ „ „ 448973 „ „ 9,69 # 1869 „ „ „ 575433 „ „ 10,62^ Wenn auch diese Tabelle ein richtigeres Bild von den Tendenzen der Entwickelung der jüdischen Bevölkerung gewähren kann, da man ganz deutlich eine normale Entwicklung der Bevölkerung von 5,6 $ im Jahie 1831 bis 9,60;^ im Jahre 1867 konstatieren kann, so sind sämtliche Daten nicht ganz zuverlässig, insbesondere die vor dem Jahre 1857, weil die Juden ihr Vorurteil gegen die Volkszählung nicht aufgegeben haben, außerdem zwei wichtige Ursachen mitwirkten: 1) Die Lemberger Kultusgemeinde hat sich bestrebt, eine Ausdehnung des Wohnrechtes bei der Regierung zu erwirken. Infolge der ablehnenden Haltung der städt. Behörde in der Schriften von 8./12. l'ö4S und 16 /1. 1855 entschied der Statthalter Graf Agenor Goluchowski am 29./3. 1858 Z. 3295 gegen die Juden 2) Vgl. Gubernialzirkular vom 17. August 1819, Nr. 28. 3j Nach Dr. Rutowski, Rocznik statystyki Via handlu i pizimystu. Lemberg, 1833.