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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1914-09-01 · Heft 9-10 (September 1914) · p. Seite 138

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
10 (1914)
Issue
Heft 9-10 (September 1914)
Article
Die jüdische Bevölkerung Galiziens von 1772 - 1867
Date
1914-09-01
Page
Seite 138 (sequence 1)
Language
German
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- 138 - Die indische Bevölkerung ( Von Dr. Max Rose Vier Jahre nach der Besitzergreifung Galiziens hatte die Kaiserin Maria Theresia die galizische Judenordnung vom 16. Juli 1776 erlassen, welche die Duldung der jüdischen Bevölkerung aussprach, jedoch vornehmlich auf die Ordnung der jüdischen Privat- und Gemeindeverhältnisse gerichtet war, weil der Regierung zugestandenermaßen der Wohlstand und noch mehr die Steuerfähigkeit der jüdischen Bevölkerung sehr j am Herzen lag. Und so waren die Abschnitte III der Theresianischen Judenordnung (von dem jüdischen Contributionale und Domesticum, in fünf Artikeln) und IV (vom Handel und Gerwerbe der Juden, in 4 Artikeln) eigentlich die wichtigsten. Doch immer mehr schwankte die weitere Gesetzgebung. Kaum 9 Jahre hat die Theresianische Judenj Ordnung gegolten und schon wurde sie j vom Patent vom 27. Mai 1785 des Kaisers j Joseph II. für die Judenschaft Galiziens ab-! gelöst Die Juden wurden nunmehr unter j die allgemeinen Gesetze gestellt und den j allgemeinen und politischen Rechtsbehörden j untergeordnet; das eigentliche jüdische Gemeindewesen, die Grundlage der jüdischen Selbstverwaltung und zugleich der Autono- I mie, welche im alten polnischen Staate ihre j Blüten gezeitigt hat, wurde neu gestaltet, j Vier Jahre später erschien die galizische j Judenordnung Kaiser Josephs II. vorn 7. Mai j 1789, in welcher der Grundsatz von der j Gleichstellung der Juden an Rechten und; Pflichten mit den übrigen Untertanen ausj gesprochen war. Diese Judenordnung be- \ stand aus 7 Absätzen und 64 Paragraphen; j der vierte Absatz war dem Bevölkerungs-! stände gewidmet. Es ist aus vielen Gründen nicht leicht, genaue Angaben über die jüdische Bevölkerung i zu machen; erstens liegt dies in der Methode j iniiziens von 1332-1861 n f e 1 d , Lemberg. der damaligen statistischen Erfassung der Bevölkerungsverhältnisse, welche sehr primitiv war, zweitens war der Zweck der jeweiligen Konskription ein anderer; so hat das eine Mal das fiskalische, das zweite Mal das militärische Interesse überhandgenommen, und je nachdem sind die Ergebnisse mehr oder weniger ungenau ausgefallen. Andere Ursachen lagen bei den Juden selbst: zunächst war es der Aberglaube, welcher ihnen nicht gestattete, sich „zählen" zu lassen, weil man befürchtete dadurch zu Grunde zu gehen, und zweitens hatten sie ein Interesse daran, wenig Steuern zu zahlen und noch weniger Rekruten zu liefern. So erfolgte die große Absentierung während der Zählung, die manches Mal bis zur Absenz ganzer Stadtteile führte, natürlich nur der männlichen Bevölkerung. Und wer nicht anwesend war, wurde nach der damaligen Methode überhaupt nicht mitgezählt. Zuerst wurden mit Edikt vom 16. Oktober 1772 3), also gleich nach der österreichischen Besitzergreifung Galiziens sämtliche Gutsbesitzer angehalten, Fassionen, in welche auch die Juden aufzunehmen waren, abzugeben, und bald darauf mit Patent vom 6. Dezember 1772 wurde auch die Zählung der jüdischen Bewohner Galiziens angeordnet 2). Es handelte sich um die Feststellung der jüdischen Steuerf ähigkeit denn zugleich wurde anstatt der alten Kopfsteuer die sogenannte „Toleranzsteuer" eingeführt. Alle, welche 1) Pillersdorf7 sc he Sammlung S. ■'->. 2) Vgl Stöger, Darstellung der gesetzlichen Verfassung der galizisohen Judenscbaft. Lemberg, 1833; Buzek, Wplyw polityki zydowskiej rz^du austryackiego w latach 1788 — 1792 na wzrost zaludnienia Galicyi, Krakau, 1903. —

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