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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1914-02-01 · Heft 2 (Februar 1914) · p. Seite 30

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
10 (1914)
Issue
Heft 2 (Februar 1914)
Article
Materialien zur Statistik der jüdischen Gemeindeschulden in Polen in der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts
Date
1914-02-01
Page
Seite 30 (sequence 6)
Language
German
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- 30 — Eine ganz besondere Frage war es aber, wie die wirtschaftlich arme Judenschaft diese hohe Summen tilgen sollte. Ein diesbezügliches Projektl) hatte ein Mitarbeiter an der Judenreform, der Abgeordnete Choloniewski ausgearbeitet und es der Kommission für Judenangelegenheiten vorgelegt. Nach Choloniewski sollten sie zuerst die gebührenden Provisionen und erst dann die Kapitalien abzahlen. Die Abzahlung erfolgt von den Gemeindeeiunahmen und wird von einem wohlhabenden Juden unentgeltlich verwaltet. Außerdem wird eine Taxe für Verlobungen und Hochzeiten festgesetzt, die eben zur Deckung der Schulden dienen sollte. Speziell soll aber den Rabbinern und Gemeindeältesten die Einführung von speziellen Abgaben verboten werden, um die Volks- \ massen nicht allzuviel zu überbürden und auf diese Weise die Abzahlung der lästigen; Kahalsschulden so rasch als möglich durch- : zuführen. j In der Tat wurde auch die Frage einer endgültigen Lösung nähergebracht. Die zweite und dritte Teilung Posens vereitelten j aber die Reformpläne des vierjährigen j Reichstages. | Die jüdischen Gemeinden kamen mit j den aufgeteilten Provinzen unter Rufi- | land, Preußen und Österreich und ihre j Schulden bildeten noch lange Zeit in den betreffenden Staaten Gegenstand vieler Projekte und Beratungen.! l) O. Zydach i. Hugach in der Handschrift Nr. 963. i im Czartoryski'schen Archiv. (Krakau) Statistisches Archiv. Deutschland Die konfessionellen Schul- Verhältnisse in Hessen u. im deutschen Reich» Nr. 950 der Mitteilungen der Groß- Ii erzog 1. Hess. Zentralstelle für die Schüler und Schülerinnen in den Volks- Landes Statistik 1913 enthält eine ausgezeichnete Darstellung der konfessionellen Schulverhältnisse in Hessen und im Reiche, die wir wegen ihres besonders lehrreichen Inhalts im folgenden wiedergeben wollen. und höheren Schulen nebst Privatschulen in Hessen und im Reiche nach der Konfession 1911 : Von den Schülern und Schülerimen sind einschließlich der Privatschulen evangelisch röm.-kathol .! israel. sonstige unbek. zusammen im Großherzogtum Hessen Einfache Volksschulen..... 135 196 67 246 1797 : 1 559 205 798 Erweiterte Volksschulen .... 3 991 964 116! 113 — 5 184 Vorschulen . . ...... 1 349 237 : 177 i 25 — 1788 Höhere Lehranstalten 5 j 8 424 3113 864! 117 — 12 518 4 297 1921 I 647; 82 _ 6 947 zusammen 153257 73481! 3 601 i 1896 — 232 235 im Deutschen Reiche Einfache Volksschulen..... 6190 953 4 041 108 | 31314 46 574 85 509 10 395 458 Erweitertere Volksschulen . . . 283 154 57 742! 10877 2 281 — 354 054 40256 5 433! 3782 i 219 — 49690 Höhere Lehranstalten Schüler.......... 291 154 110 678 \ 20724 : 1579 _ 424 135 Schülerinnen........ 161 859 61 034; 16440 688 _ 240021 L zusammen 6 967 376 4275 995 83 137 51341 85 509 11 463 358

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