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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1914-02-01 · Heft 2 (Februar 1914) · p. Seite 18

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
10 (1914)
Issue
Heft 2 (Februar 1914)
Article
Die jüdischen Frauenvereine in Deutschland
Date
1914-02-01
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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- 18 - krankten Mitglieder erhalten Wochengelder bis zu einer Höhe von 9 M.; in Beuthen erstrecken sich die Leistungen auch auf Wöchnerinnen. Auch Rekonvaleszenten- Unterstützungen sind nicht selten; besonders scheint dies in den kleineren Orten Württembergs und Badens der Fall zu sein, wie in Merchingen, Lichtenau, Sennfeld, Eichstädt. Es gibt ferner besondere Frauen-Krankenkassen, die an einer späteren Stelle zusammen mit den Männer-Krankenkassen behandelt werden sollen, weil hier der Versicherungsgedanke ausschlaggebend ist, nebenbei allerdings auch der Unterstützungsgedanke seinen Ausdruck findet. Nur ganz wenige Frauen-Vereine sind in Deutschland vorhanden, die sich von der Krankenpflege fern halten. Das ist insbesondere dort der Fall, wo es spezielle Kranken-Vereine gibt, wie in Königsberg und anderen größeren Orten. Ein Beispiel für die Art, in welcher in kleineren Orten die Krankenpflege von Vereinen ausgeübt wird, finden wir in den Statuten des Frauen-Vereins in Nakel. Dort wird die Erkrankung eines Mitgliedes der Vorsteherin angezeigt, die dann entweder selbst die Kranke besucht, oder durch eine ihr geeignet erscheinende Person, welche Vereinsmitglied sein muß, besuchen läßt; auf deren Bericht wird dann das Erforderliche betreffs Unterstützung, Nachtwachen etc. veranlaßt. Die Mitglieder sind verpflichtet, auf Anordnung des Vorstandes an arme Kranke das Mittagessen zu liefern oder einen Ersatz dafür an die Kasse zu zahlen. Besonders instruktiv sind die Bestimmungen des Straßburger Vereins, der zu den I größeren Vereinen zählt, für die Leistungen; in Krankheitsfällen. Sie lauten : Im Krankheitsfalle ist den Mitgliedern, soweit der behandelnde Arzt dies für erforderlich hält, die notwendige Wärterin zu bestellen, welche die Tag- und Nachtwachen auszuüben hat. Die Tageswache dauert von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, die Nachtwache beginnt von 8 Uhr abends und dauert bis 8 Uhr morgens. Die Tageswärterin hat Anspruch auf Beköstigung in der Familie der Patientin. Die Kosten für die Wärterin dürfen pro Mitglied und Jahr die Ausgabe von 150 M. nicht übersteigen. Vorbildlich in der Wöchneri n n e n - pflege ist der Frauen- Verein der Berliner Logen, der 1887 begründet wurde. Seit 1902 widmet er sich ausschließlich der Wochenpflege. Seit dem 1. 1. 1910 besitzt er ein eigenes Wöchnerinnenheim, das durch Hauspflege in der eigenen Häuslichkeit der Patientin wirkungsvoll ergänzt wird. Für letzteren Zweck werden 22 fest angestellte Pflegerinnen beschäftigt. Am 1. 1. 1913 wurde ein Mütter- und Säuglingsheim eröffnet; es wrerden täglich frische Milch, Naturalien, sowie Säuglingswäsche und Verbandsstoffe geliefert. 944 arme Wöchnerinnen wurden i. J. 1912 während des Wochenbettes in ihrer eigenen Häuslichkeit durch die angestellten Pflegerinnen verpflegt, ihr Haushalt wurde von ihnen besorgt und für Mann und Kind in ausreichender Weise Sorge getragen. Im Wöchnerinnenheim fanden 47 werdende Mütter Aufnahme, darunter 13 uneheliche Mütter, die unter ständiger Aufsicht des Arztes standen. In dem neuen Heim werden die werdenden Mütter 4—6 Wochen vor der Niederkunft aufgenommen und je nach ihrer bisherigen Berufsarbeit bis dahin beschäftigt. Zur Zeit der Entbindung werden sie in das Wöchnerinnenheim übergeführt, um nach Beendigung des Wochenbettes mit ihrem Säugling in das Mütterheim zurückzukehren. Hier soll den Müttern noch ca. 4 Wochen Ruhe und Pflege zuteil werden, um sie wieder arbeitsfähig zu machen. Eine weitere wesentliche Aufgäbe für die

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