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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1912-04-01 · Heft 4 (April 1912) · p. Seite 55

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
8 (1912)
Issue
Heft 4 (April 1912)
Article
Der Anteil der Juden in Deutschland an dem Beamtenstande und den freien Berufen
Date
1912-04-01
Page
Seite 55 (sequence 7)
Language
German
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- 55 — B & v e r 11 ist kein e i n z i g e r J u d e Direktor oder Präsident*). In Sachsen gibt es überhaupt keine jüdischen Richter, in W ürtte m berg nur drei jüdische Richter erster Instanz und keinen jüdischen Staatsanwalt. Baden hat zwei Oberlandesgerichtsräte und 6 jüdische Richter erster Instanz;kein Jude ist Direktor, keiner Präsident, keiner Staatsanwalt, dagegen sind unter den 6 Ge' tauften ein Landgerichtspräsident und ein Landgerichtsdirektor. Hessen hat bis vor kurzem die Juden nicht zu Richterstellen zugelassen; kürzlich ist ein jüdischer Richter ernannt worden. Unter den Getauften ist ein Richter erster Instanz und ein Staatsanwalt, M e c k 1 e n b u r g - S c h w e r i n , M e c k 1 e n - burg-Strelitz und S a c h s e n -W e i m a r - Eise nach haben keinen jüdischen Richter. 0 1 d e n b u r g hat einen jüdischen Richter erster Instanz, B r a u n s c h w e i g hat keine jüdischen Richter. Sachsen -Meiningen hat einen jüdischen Richter erster Instanz- Sachsen-Alten bürg, Coburg- Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg -Rudolstadt, Waldeck, R e u ß jüngere und ältere Linie, Schaum bürg- Lippe und Lippe-Detmold haben keinen einzigen jüdischen Richter. Weder in Bremen noch in Lübeck ist ein jüdischer Richter. In Hamburg waren anfangs 1907 8 jüdische Richter erster Instanz, dagegen unter den 8 Getauften ein Oberlandesgerichtsrat und ein Landgerichtsdirektor. Vor einiger Zeit ist ein Jude Landgerichtsdirektor geworden. Elsaß- Lothringen hatte anfang 1907 4 jüdische Richter, nämlich zwei Oberlandesgericlitsräte und zwei Richter erster Instanz, 3 Getaufte, von denen einer Oberlandesgerichtsrat und zwei Richter erster Instanz waren. Inzwischen ist der eine der beiden jüdischen Oberlandes- *) Während des Druckes dieser Zeilen wird bekannt, daß der erwähnte jüdische Rat am Obersten Landgericht zum Senatspräsidenten bei demselben Gericht befördert worden ist; er ist übrigens gleichzeitig Honorarprofessor an der Universität München. geriehtsräte, der zum Reichsgerichtsrat designiert, aber von der Reichsjustiz Verwaltung nicht angenommen war, zum Senatspräsidenten befördert worden. Da nun die Juden, wie wir eben gesehen haben, keine Aussicht haben, bei der Justizverwaltung vorwärts zu kommen und auch in der materiellen Rechtspflege auf die unteren Instanzen beschränkt bleiben, wenden sie sich naturgemäß dem freien Beruf der Rechtsanwaltschaft zu. Hier betrug der Anteil der Juden nahezu 15 Prozent, so daß man geradezu von einer Uebersättigung des Anwaltstandes mit Juden spricht. Im großen und ganzen aber läßt sich die Behauptung, daß der Rechtsanwaltsberuf überfüllt sei, nicht halten. Nicht die Zahl der jüdischen Anwälte ist zu groß, sondern ihre Verteilung ist zu ungünstig. Würden sie sich auf eine größere Zahl von mittleren und kleineren Orten zerstreuen, so könnten noch viel mehr Anwälte als jetzt ihr gutes Auskommen linden, und es läge kein Grund vor, vor dem juristischen Studium zu warnen, wie es in einzelnen Bundesstaaten geschieht. Wie oben bei den Beamten, so müssen wir hier bei dem freien Beruf der Rechtsanwälte betonen, daß es bei den Juden selbst liegt, der ungesunden Zusammenpressung in den Städten entgegenzuwirken. — Einige Worte über die Rubrik Kirche, Gottesdienst usw. Die Zunahme der jüdischen geistlichen Beamten ist nur gering, nämlich 6 Prozent, bei der gesamten Bevölkerung dagegen 18 Prozent. Demgemäß ging auch der Anteil der Juden von 1,98 auf 1,77 zurück. Dieser Rückgang bei den jüdischen Geistlichen und Kultusbeamten ist auf das außerordentlich geringe Wachstum der jüdischen Bevölkerung und ihre Konzentration in den Großstädten zurückzuführen. — Mit besonderer Ausführlichkeit müssen wir uns nun der Berufsart zuwenden, welche die auf dem Gebiete der Bildung, der Erziehung und des Unterrichts erwerbstätigen Personen umfaßt. In der von der amtlichen Berufs Statistik veröffentlichten

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