Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 8 (1912)
- Issue
- Heft 3 (März 1912)
- Article
- Die Juden in der russischen Armee
- Date
- 1912-03-01
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
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— 36 — tischen Erfahrungen kaum zulässig, indem I der Prozentsatz der 21jährigen eine mehr oder I minder konstante Größe bildet und bei verj schiedenen Teilen der Bevölkerung jedenfalls nicht um mehrere Einheiten abweichen kann. Ks müssen also andere Ursachen für diese E r s c he i n un g v o rl i ege n, die in de r A n s - \v a n d e r u n g d e r Juden einerseits s o wi e i n d er sohle chten F ü h ru n g i h r e r S t a n d e s 1 i s t e n a n d ererseits z u s u c Ii e n s i n d. Wir werden noch weiter unten Gelegenheit haben, über den Einfluß th-r Auswanderung auf die Erfüllung der Militärpflicht zu sprechen und möchten hier nur den zweiten Punkt kurz berühren, der Für die russischen Verhältnisse höchst charakteristisch ist. Es existieren in Rußland keine eigentlichen Standesämter und, was speziell die Juden anlangt, so werden sie vom Rabbiner und von den städtischen Behörden registriert. Nun sind die Rabbiner, darunter auch die famose Gilde der Kronrabbiner, nicht nur unwissende Leute, sondern auch solche, die sich um alles mögliche, nur nicht um' das j Wohl der ihnen anvertrauten Gemeinden | kümmern. Trotz des großen Elends, das \ (iureh die inkorrekte Nameneintragung seit Dezennien in viele jüdische Familien gebracht wird, ist es noch keinem Rabbiner eingefallen, ein einheitliches Namenverzeichnis /.um praktischen Gebrauch im Gemeindeleben auszuarbeiten. Es ist deshalb zu einer alltäglichen Geschichte geworden, daß der schon längst i .! beim Rabbiner als tot verzeichnete Mojsche j X. in den behördlichen Listen als noch lebenj der Moschko X. geführt und zur Erfüllung j seiner Militärpflicht aufgefordert wird. Daß | man sich in den kleineren Orten auch jetzt \ noch um die Registrierung der gestorbenen j Kinder manchmal wenig kümmert, ist eine j weitere Leidensquelle, sowie auch die nicht j seltene Erscheinung, daß der Verstorbene nur! ' 1 am Sterbeort, nicht aber auch am Geburtsort j als solcher verzeichnet wird. Dem Europäer ' ist es kaum verständlich zu machen, welche Scherereien dem rechtlosen Juden durch solche Unterlassungen in einem Lande bevorstehen wo sämtliche Beamten nur durch klingende Münze hörbar gemacht werden können, Und so sieht man, daß die behördliche Praxis während der letzten Dezennien, die sich durch Judenverfolgungen auf allen Gebieten auszeichnen, förmlich ein barbarisches Raffinement entwickelt hat, um den schon ohnehin so geplagten Juden durch die vermeintliche Verweigerung des Militärdienstes noch mehr zuzusetzen und ihnen das Leben zu verbitterm Ein paar Beispiele werden genügen, um die Richtigkeit des Gesagten zu bestätigen. Nach den Konskriptenlisten des Fleckens Widsy, Gouvernement Kowno, sollte Chlunja Salma n o w i t s c h Färber im Jahre 1907 seiner Militärpflicht genügen. Nun ist aber dieser Chlunja Farber schon im Jahre 1895 gestorben, der Todesschein lautet aber aus Versehen auf C h a i k e 1 o wi t s ch nach dem Namen des Großvaters, der im Jahre 1907 ein «S.")jähriger Greis war und dessen Frau zu jener Zeit in noch höherem Alter stand und S7 Jahre zählte. Wäre der Chlunja wirklich der Sohn des Chaikel, so müßte ihn die Frau in ihre m öö. Lebensjahr e g e b o r e n haben. Die Behörden blieben aber taub gegen alle Einwände, und da der Großvater- Vater unvermögend war, mußte der Vater- Bruder die oOO Rubel betragende Strafe für seinen toten fahnenflüchtigen Brudersohn zahlen. Und dieser Spott gilt nach russischen Begriffen als Gerechtigkeit! Ein zweiter Fall. In Ufa wohnte ein Jude, der in Schklow gebürtig war. Er hatte drei Söhne, die in Ufa geboren und auch dort eingetragen wurden. Nun braucht aber jeder russische Bürger einen Paß, bei dessen Beziehung aus dem Heimatsorte auch die neugeborenen Kinder angegeben werden müssen. Auf diese Weise wurde der betreffende Jude zu einem glücklichen Vater von sechs Söhnen, und da er nur drei hatte, wurde er für die übrigen nicht existierenden dreimal mit Strafe belegt. Man könnte erwidern, solche Fälle seien seltene Zufälligkeiten; der Eingeweihte weiß aber, daß sie alltägliche Erscheinungen sind