Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 4 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- Zur Statistik der Ehescheidungen in Berlin
- Date
- 1908-06-01
- Page
- Seite 87 (sequence 2)
- Language
- German
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— 87 — einen jüdischen Ehegatten anberaumt worden ist. Diese Nachrichten, welche dem Rabbinat der jüdischen Gemeinde zugehen, enthalten manche Angaben, welche aus der amtlichen Ehescheidungsstatistik nicht ersichtlich sind und eine wertvolle Ergänzung derselben bilden. Das Material, welches für Berlin nunmehr für ein volles Jahr, nämlich für die Zeit vom 1. März 1907 bis 29. Februar 1908 vorliegt und sich nicht nur auf die Stadt Berlin beschränkt, sich vielmehr auch auf die der jüdischen Gemeinde zu Berlin angehörenden Vororte Berlins erstreckt, ist um so bedeutungsvoller, als auf Berlin allein mehr als die Hälfte aller in Preußen vorkommenden Ehescheidungen von Juden entfallen; im Jahre 1905 wurden nämlich in ganz Preußen 106 jüdische Ehen und 34 jüdisch-christliche Mischehen und in Berlin 55 jüdische Ehen und 14 jüdisch-christliche Mischehen geschieden. Herrn Rabbiner Prof. Dr. May bäum, welcher die Benachrichtigungen von den Sühneterminen dem „Bureau für Statistik der Juden" in liebenswürdigster Weise zur Verfügung gestellt hat, sei auch an dieser Stelle der verbindlichste Dank ausgesprochen. Die Zahl der den Ehescheidungsprozessen verausgehenden Sühnetermine ist selbstverständlich auch nicht annähernd der Zahl der Scheidungen gleichzusetzen; denn einmal findet in einer Eeihe von Fällen eine Versöhnung der Ehegatten statt und zum anderen wird bei einem Teile der Fälle, in denen der Scheidungsprozeß durchgeführt wird, die auf die Ehescheidung gerichtete Klage abgewiesen. Die Zahl der Sühnetermine ist daher größer als die Zahl der Ehescheidungen. Andererseits ist auch zu berücksichtigen, daß nicht allen Ehescheidungen ein Sühneversuch vorangeht; denn ein solcher ist nicht erforderlich, „wenn der Aufenthalt des Beklagten unbekannt oder im Auslande ist, wenn dem Sühneversuch ein anderes schwer zu beseitigendes Hindernis entgegensteht, welches von dem Kläger nicht verschuldet ist, oder wenn die Erfolglosigkeit des Sühneversuchs mit Bestimmtheit vorauszusehen ist." Das hier bearbeitete Material umfaßt also auch nicht die sämtlichen Fälle, in denen eine Ehescheidung erfolgt ist. — In der Zeit vom 1. März 1907 bis 29. Februar 1908 sind bei dem Rabbinat der Berliner jüdischen Gemeinde im Ganzen 90 Nachrichten von bevorstehenden Sühneterminen eingegangen, welche entweder rein jüdische Ehen oder Mischehen von Juden betrafen. Hierunter sind 3 Fälle, in denen eine frühere Ladung lediglich wiederholt worden ist, und weitere 4 Fälle, in denen ein Ehegatte zum Sühne termin geladen hat, nachdem er zuvor bereits von dem anderen Ehegatten geladen worden war, so daß noch 83 Ehepaare verbleiben, deren Scheidung hier angestrebt wurde. Aus den Sühneterminsnachrichten ergibt sich fast stets der B e r u f des Ehemannes, so daß sich auf diese Weise feststellen läßt, in welchen Berufsschichten die Ehescheidungen der Juden vorkommen, wobei natürlich die eigenartige Berufsgliederung der jüdischen Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Von den 83 in Frage kommenden Ehemännern waren 30 Kaufleute 6 Handelsleute 6 Arbeiter 3 Reisende 3 Schneidermeister 2 Ärzte 2 Apothekerbesitzer 2 Agenten 2 Kontoristen 2 Schuhmacher je 1 Baumeister, Lehrer, Direktor, Bücherrevisor, Kassierer, Expedient, Schreiber, Buchhalter, Elektrotechniker, Mechaniker, Installateur , Schlosser, Maler, Schneidergeseile, Schlächtergeselle, "Weinküfer, Kellner, Hausdiener. In 7 Fällen fehlte die Angabe des Berufs. Zu dieser Berufsstatistik ist noch zu bemerken, daß sich wegen der Mischehen unter den vorgenannten Ehemännern auch einige Angehörige der christlichen Religion finden; ihre genaue Zahl läßt sich jedoch nicht ermitteln. — Eine andere aus der amtlichen Statistik nicht ersichtliche Tatsache ist die Feststellung, daß die Ladung zum Sühnetermin in 33 Fällen von dem Ehe mann und in 50 Fällen von