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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1911-03-01 · Heft 3 (März 1911) · p. Seite 37

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
7 (1911)
Issue
Heft 3 (März 1911)
Article
Ist die Kriminalität der Juden Rassenkriminalität?
Date
1911-03-01
Page
Seite 37 (sequence 2)
Language
German
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— 37 — form vor. Soweit er aber Angaben macht, soll dies hier nachgeholt werden. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Christen luden Auf 100 000 treffen Verurteilung Wegen Widerstand gegen Beamte 20,7 SA „ leichter Körperverletzung 66,8 37,7 *» schwerer Körperverletzung U 0,5 » Sachbeschädigung 15,3 3,6 » Beleidigung 5,2 15,1 » Diebstahl, einfach 33,3 17,5 » Diebstahl, schwer 16,8 12A » Forst- und Felddiebstahl 12,8 0,7 »> Unterschlagung 3,8 6,0 » Betrug 2,1 3,1 *> Hehlerei 1,9 6,6 H Urkundenfälschung 0,8 1,6 y> Meineid 0,5 1,1 » Erregung öffentlichen Aergern. 2,4 0,9 » Verbreitung zensurfr. Schriften 0,05 2,2 Man sieht aus diesen Zahlen, daß die Kriminalität der Juden in den Niederlanden der Kriminalität der Juden in Deutschland und Österreich außerordentlich gleicht. Da nun Österreich, dessen Juden zu zwei Drittel in dem orthodoxen und armen Galizien wohnen, den osteuropäischen Juden repräsentiert und Deutschland und die Niederlande den westeuropäischen, so läßt sich in der Tat mit de Roos ein auch von Ruppin und mir schon geäußerter Gedanke dahin formulieren, daß bei zahlreichen Delikten trotz mancherlei Verschiedenheiten in der Begehungshäufigkeit, in Ländern, wo die Juden unter den verschiedensten Verhältnissen leben, ihre Straffälligkeit ähnliche Züge aufweist. Welche Bedeutung haben nun diese Tatsachen für die Beantwortung der Frage: Ist die Kriminalität der Juden als Rassekriminalität aufzufassen oder als Produkt sozialer Verhältnisse? Man kann darüber verschiedener Meinung sein und in der Tat haben sich beachtenswerte Vertreter für beide Anschauungen gefunden: v. Liszt auf der einen Seite, Högel und Näcke auf der andern Seite. De Roos nimmt eine Mittelmeinung ein. Nach seiner Ansicht ist die Kriminalität der Juden das Produkt des Zusamraenswirkens der natürlichen Veranlagung des jüdischen Volkes und der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, in denen es jeweils lebt. De Roos beruft sich für seine Ansicht auch auf mich, und zwar speziell auf meinen im 4. Jahrg. (S. 172 ff.) dieser Zeitschrift erschienenen Aufsatz „Kritische und ergänzende Bemerkungen zur neueren Literatur über die Kriminalität der Juden". De Roos beruft sich darauf mit Recht. Dort habe ich in der Tat ausgeführt, daß ich trotz der Resultate, die ich durch meine Methode erzielt habe, nie den Satz vertreten wollte, daß die Kriminalität der Juden allein das Produkt sozialer Verhältnisse sei; dort habe ich keine Begründung für meine Ansicht gegeben. So mögen denn hier die Sätze stehen, die ich unserem Problem in meiner Schrift „Begriff und Grenzen der Kriminal Statistik" (Leipzig 1909) gewidmet habe. Dort führe ich aus: Auf dem Gebiet des menschlichen Handeins lassen sich keine Komplexe von Bedingungen angeben, die notwendig oder hinreichend wären, ein menschliches Handeln oder Lassen nach sich zu ziehen. Bei scharfer Amtlysierung der letzten Faktoren erkennt man doch, daß die großen Zahlen der Massenvorgänge schließlich davon abhängig sind, wie die verschiedenen Bedingungen auf die einzelnen Individuen als Motive wirken, was wieder von der psychophysischen Anlage abhängig ist. Auf die letzten Komponenten zurückzugehen, war das Erfordernis jeder ernstlich quantitativen Bestimmung, auf das absolut Individuelle zurückzugehen ist der Statistik versagt. Daran vermag auch die exakteste Methode nichts zu ändern. Auch mittels einer solchen vermögen wir — Voraussetzung bleibt dabei Immer, daß es sich um die Untersuchung der Ergebnisse von Massen* beobachtungen handelt — nur den Nachweis zu führen, daß sich bestimmte Delikte aus allgemeinen Ursachen erklären ließen, daß es nicht nötig ist, um z. B. die Kriminalität der Juden zu erklären, von anthropologischen Eigenheiten auszugehen. Ob aber damit, daß wir feststellen, daß das Begehen von Delikten sich in Übereinstimmung mit der Zugehörigkeit zu bestimmten Berufen befindet, auch schon nachgewiesen ist, daß gerade die Berufszugehörigkeit oder die sozialen Verhältnisse für die begangenen Delikte kausal waren, das vermögen wir nicht zu sagen. Wir können die Behauptung aufstellen: Die Kriminalität der Juden entspricht, soweit wir das nach dem vorhandenen Material zu übersehen vermögen, fast vollständig der Kriminalität, die nach ihrer beruflichen Zusammensetzung zu erwarten ist, d. h. die Kriminalität

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