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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1910-04-01 · Heft 4 (April 1910) · p. Seite 50

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
6 (1910)
Issue
Heft 4 (April 1910)
Article
Zur Mortalitätsstatistik der Wiener Ghettobewohner 1648 - 1669
Date
1910-04-01
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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— 50 - Eine pfarrämtliche Registrierung der in den einzelnen Sprengein vorgefallenen Todesfälle, natürlicherweise ohne Angabe der Todesursache geht auch in Wien bis ins frühe 16. Jahrhundert zurück. Die offizielle Anmeldung der Todesfälle wurde jedoch erst 1551 obligat, wo das häufige Auftreten von Pestepidemien die genaue Konstatierung der Infektionsfälle notwen digmachte.x) Das Totenamt war verpflichtet, dem Bürgermeister täglich ein Verzeichnis der Infizierten und Verstorbenen vorzulegen, welcher dasselbe in Abschrift der Regierung zu übermitteln hatte. Daß dieser Verpflichtung nicht in einwandfreier, zweckdienlicher Weise nachgekommen wurde, beweisen die zahlreichen Urgenzen der Regierung an die Stadt.2) Das Verzeichnis der Verstorbenen sollte aber, wie dies die Zuschrift der Regierung an die Stadt vom 11. Nov. 1614 beweist, auf Grund einer regelrechten Beschau und mit Angabe der Todesursache angelegt werden, was auch sicher in den meisten Fällen geschehen sein dürftea) x) Das Totenbe.-chreibamt befand sich beim sogen. „Heiligtümstuhr am Stephanplatz. Die Taxe des Totenbeschreibers betrug 9 Kreuzer für jede eines natürlichen Todes gestorbene, sowohl katholische als nicht Katholische Person. S. Wiener Stadtarchiv Rep. 186, Nr. 27,14. 2) 16. Febr. 1604: „Denen von Wienn zuezustelien, das nit jede Tottenzettln ordenlich und täglich, sondern je zu Zeit in vier, fünft tagen etliche miteinander Ihr der Regierung überraicht werden," es wird daher die tagbehe Vorlage an die Regierung verfugt (Stadtarchiv 5/1604). Aehntiche Urgenz vom 4. Nov. 1605, ,,damit Ir Frstl. DrI. täglichen hhienen bericht werden, wie es sich mit der mfection anlast" (Stadtarchiv 11/1605). 11. Mo7. lt>14: „Es khombt für, daß bey dem Hey 113gthimbsiueil alhie mit beschau: und einschreibung der verstorben Personen allerhy Unordnung und nachlassigkhek bissbero gebrauchi worden, indem daß man nit alzeit die Todten mit Fleiß beschauen oder an wass Krankheit ein jeder gestorben in die Todtenzettl einschreiben thuet, sondern vilmalss verhaltten und die anzahi nit angezaigt werden" (Stadtarchiv 17/1614). 3) Am 15. Okt. 1642 verfügt die Regierung, daß „hinfüro denen Todtenzetln wie lange der verstorbene krankhgelegen, hinzugesetzt werde" (Stadtarchiv 14/1642). Am 9. April 1652 erläßt Bürgermeister und Rat an den bestellten Totenbeschauer den Befehl, die Beschau in jedem Falle, „es seyn auch die verstorbene Personen wass Stands sie wollen" vorzunehmen, da im Falle der Unterlassung „gar leichtlich ein gefehrliche Krankheit khan vertuscht undt daröurch großes Unheil verursacht werden", ferner den ,,schrifftlichen attestationes der Herrn Medicorum" auf Grund deren dieTotenbeschau stattzufinden hat, „völligen Glauben4* zu schenken. (Stadtarchiv 13/1652.) Im Jahre 1648 ging man daran, neben dem I Totenzettelmateriale auch noch ein offizielles | Totenprotokoll mit Angabe des Namens, I Standes, Alters des Verstorbenen, der Todes- I Ursache und des Sterbeortes zu führen. Von | einigen Lücken abgesehen, hat sich dieses | für die Sanitätsgeschichte und Sterblichkeitsj Statistik der Stadt Wien hochwichtige Quelle j in einer Serie erhalten, wie sie speziell für | die ältere Zeit nur wenige Städte aufweisen | können. I * j -J< >jc I Die Juden Wiens führten auch innerhalb : des Totenprotokolls ein Grhettodasein. Auf \ den letzten Blättern eines jeden Bandes wurde \ ihren Toten unter der Aufschrift „F o 1 i a j J u d e o r u m" ein bescheidenes Plätzchen I eingeräumt.1)! Schon früher, im Jahre 1615 verfügte die j Regierung die Aufnahme der jüdischen Verj storbenen in die tägliche Totenliste.2) Leider i hat sich von diesen Totenzetteln nichts er- | halten, so daß eine Feststellung der Mortali- I tätsverhältnisse in Wien, sowohl in Bezug auf! Juden als Christen erst vom Jahre 1648 an | möglich ist. | Für die richtige Beurteilung der Gresundheits- I Verhältnisse des "Wiener Ghettos wäre die 1) Reichte der für die Eintragungen reservierte Raum nicht aus, dann wurden offenbar lose Blätter beigelegt. Dies erklärt auch den Abgang zahlreicher Blätter innerhalb der einzelnen Jahrgänge. 2) Stadtarchiv 15/1615: Von der IS: Oe: Regierung wegen, denen von Wien anzuzaigen. 13s befinde sich in den täglichen Todtenzetteln, das ain zimbliche Anzaal der jungen Kinder an den Khindtesb'attern und Kindtesflekhen täglich verschaiden, wan aber wol zu vermuetten, das neben denselben auch die Sucht der Pedezien bissweilln mit undterlauffen möchten, und aber dergleichen Gfahr und Khrankheiten sich offter nnd mehreres m a {s maistens unter den Juden alhie angefangen, welliche doch in denen Todten* zetln, sonderlich die Khinder täglich nicht einkhomben, daher khein Bschau und Aufmerkhen, alda nicht, wie andere Jahr, der Zeit gehalten wirdt. Also ist Ir der Regierung Bevelch, die von Wien wollen alsbaldt die ernstliche Fürsehung und Verordnung thuen, damit der Juden Leich, alt und jung Persohnen all es Fleiß besichtigt und wie die Christen denen Todtenzetteln einverleibt und ordentlich der Regierung zuewissen, täglichen übergeben werden. Actum Wien, 10. Sept. l(515.u

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