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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1910-02-01 · Heft 2 (Februar 1910) · p. Seite 18

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
6 (1910)
Issue
Heft 2 (Februar 1910)
Article
Zur Vorgeschichte der Juden in Ost- und Westpreussen
Date
1910-02-01
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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— 18 — Protokolls sind der beste Beweis dafür, da jüdische Kaufleute bis 1435 in Preußen ung< hindert Handel treiben durften.*) *) Zu der Verordnung Siegfrieds v. Feuchtwangen sagt ein ungenannter Autor aus Elbing in der Abhandlung „Kurze Erleuterung derer Gesetze, welche die Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen und Winnen von Kniprode denen Preußen gegeben" („Erleutertes Preußen* III, Königsberg 1726, Seite 512—514) folgendes: „Warum er aber auch die Juden in diesem Gesetz benennet, wäre wohl die Frage? Die nächste und allgemeine Ursache Könnte wohl diese sein, weil der Orden dazu ins Land gekommen den Unglauben auszurotten, und wider alle Ketzer zu streiten verbunden war, so war es wohl ver^ j nunftig, daß er auch die Juden nicht duldete, weil sie unter die Ketzer gehörten. Aber es scheinet doch, als wenn dieses nicht die einzige Ursache gewesen; denn sonst wurden sie unter dem Titel von Unchristen wohl haben können mit verstanden werden. Darum ist sehr wahrscheinlich, daß folgendes den Hochmeister zu diesem Gesetz angetrieben: Nämlich es war unter denen Festlagen derer Preußen einer, da sie einen Bock mit besondern Ceremonieen zur Versöhnung mit ihren Göttern opferten, welche Gewohnhelten noch gar lange unter I denen Samländern und Sudanern nach Hartknochs Bericht [im Alt- und /Heuen Preußen I, Cap 10, § 6, p. 171] gedauert und ob sie wohl als eine abgöttische Verehrung ihrer heidnischen Götzen scharf verboten war, ist sie j dennoch wider das Verbot getrieben. Weil nun die j Juden unter ihren Opfern auch eines hatten, welches durch Schlachtung eines Bocks geschähe, Levit 16, V. 15 ff. zu Versöhnung des ganzen Volks, wobei viele Ceremonieen waren, die mit denen Ceremonieen derer Preußen bei ihrer Bockheiligung übereinkamen, so ist glaublich, daß deshalb der Hochmeister und sein Orden die Juden im Lande nicht leiden wollten, damit sie denen Preußen dieses abgöttische Opfer des Bocks, als eine | von Gott selbst in seinem Gesetz verordnete Sache nicht | vorstellen, und sie in dieser Abgötterei nicht stärken j möchten. Damit nun alle Obrigkeit in denen Städten über dieses Gesetz zu halten verpflichtet wäre und nicht allein glauben dürfte, daß der Hochmeister allein sich und seinen Gebietigern die Execution vorbehalten hätte, \ so setzt er hinzu: vielweniger vor Bürger und Einwohner in den Städten aufgenommen werden sollten, auf daß die Stadt-Obrigkelten genaue Aufsicht hätten auf das Tun ihrer Untersaßen, und die Bösen unter sich nicht duldeten." Ich bringe diese ftotiz nur, weil sie die Auffassung gewisser gelehrter Kreise der ersten Jahrzehnte des 18, Jahrhunderts wiederzugeben scheint. Die Geschichtsforschung befand sich damals noch in den Kinderschuhen; hieraus nur ist die Naivität des ungenannten Verfassers erklärbar. Wie widersinnig geradezu sein Erklärungsversuch ist, ersieht man am besten aus der „wahrhaftlgeu Beschreibung der Sudaner auf Samland samt ihrem Bockheiligen und Ceremonieen" des Hieronymus Meletius, einem Schriftsteller des 16. Jahrhunderts, dessen Bericht der von dem un* j genannten Verfasser citierte Hartknoch dem betreffenden j Abschnitt seiner Werke zu Grunde legt. Neu aufgelegt ] wurde Meletiusim 5. Bande des „ Erleuterten Preußen " 701 ff. 3 i Ob dem Vorschlag Folge gegeben ist oder i-; nicht, darüber verlautet nichts; doch blieb wahrscheinlich alles beim alten; denn auf der Tagfahrt der Städte zu Marienburg am 5. April 1438 bringen die Thorner eine Beschwerde gegen die Juden vor, deren Inhalt, aber nicht erhalten ist. (Akten II, 54). Von großem Interesse ist der Brief des Comthurs von Thorn vom 9. November 1444 an den Hochmeister, wTorin er ihm Bericht erstattet über eine Versammlung im Culmer Lande zur Beratung des Regiments, das neue Artikel — wir würden heute sagen: eine neue Verfassung — erhalten sollte. Auch brauchte der Orden Geld; denn die Kassen waren völlig erschöpft Mit Bezug hierauf schreibt der Comthur folgendes, was ich der bessern Verständlichkeit halber ins heutige Schriftdeutsch übertragen habe. arnach, als Eure Ehrwürdige Gnaden uns auch den Befehl mitgegeben hat, tausend Gulden aufzubringen, so geruhe Euer Gnaden z u w i s s e n , daß wir [d. h. außer ihm noch die Ordensgebietiger zu Christburg, Elbing, Dirschau, Danzig u. s. w.] mit den Juden zu Nessau hierüber verhandelt haben. Also sprachen dieselben, sie wolltens mit den Juden zu Posen bestellen [d. h. zusammen ausführen] um so viel Goldes, als es daran gebräche, „umb 100 do lege nicht an". Man müßte ihnen aber zur Aufbringung des Geldes 14 Tage Frist lassen. Außerdem verlangten sie, daß sie an einem zu bestimmenden Tage von des Hochmeisters Gnaden durch gewisse Briefe und Verpfändungen sicher gestellt würden. Was fürder hierbei und bei den obenberatenen Sachen zu tun ist, geruhe des Hochmeisters Gnaden den Gebietigern zu schreiben . . . . Dieselbigen Juden auch jetzund viele Verpfändungen bei sich haben aus diesen Landen". (Akten II, 626).

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