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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1905-01-01 · Heft 1 (Januar 1905) · p. Seite 9

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
1 (1905)
Issue
Heft 1 (Januar 1905)
Article
Die Kriminalität der Christen und Juden in Deutschland 1899 - 1902
Date
1905-01-01
Page
Seite 9 (sequence 4)
Language
German
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— 9 — heit der Kriminalität der Juden und Christen gegeben, sondern es soll gegenüber den vielfach unrichtigen oder unzureichenden Angaben die tatsächliche Krimmalitätszirrer von Juden und Christen zuverlässig festgestellt werden. Nur ganz summarisch sei bemerkt, daß für die ungleiche Beteiligung der Juden und Christen nach unserer Ansicht hauptsächlich folgende 4 Ursachen in Betracht kommen: 1. Der durchschnittlich größere Wohlstand der Juden; vermindert unter ihnen den Anreiz zu den flagranten Eigentumsdelikten (Diebstahl. Raub, Begünstigung). 2. Die durchschnittlich größere Bildung der Juden; wirkt hindernd inbezug auf Roheits- und Gewaltsdelikte (Körperverletzung, gemeingefährliche Verbrechen, Hausfriedensbruch. Mord, Totschlag. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Notzucht, Unzucht mit Gewalt, Blutschande. Arrestbruch, Sachbeschädigung, Verbrechen und Vergehen wider die persönliche Freiheit). 3. Die verschiedene Berufsgliederung von Juden und Christen und die damit verbundene Verschiedenheit des Wohnsitzes (Stadt und Land): a) der außerordentlich geringe Anteil der Juden an der Landwirtschaft wirkt vermindernd auf ihren Anteil an Jagd- und Fischereivergehen: b) Der außerordentlich hohe Anteil der Juden unter den Selbständigen in Handel und der Großindustrie (nach der Gewerbezählung von 1895 sind die Juden unter den Selbständigen im Handel verhältnismäßig 10,7 Mal so stark vertreten als die Christen) sowie ihr hoher Anteil an einzelnen bestimmten Handelszweigen (Viehhandel, Trödelhandel, Lotteriehandel, Geld- und Kredithandel, Hausier- und Straßenhandel) und im journalistischen und literarischen Berufe wirkt vermehrend auf ihren Anteil an den Konkursvergehen, den Vergehen gegen die Gewerbeordnung und die Sonntagsruhe, den Verletzungen der Vorschriften über Viehseuchengefahr, Wucher, Nahrungsmittel-Verfälschung, Untreue des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, Verbreitung unzüchtiger Schriften, strafbarer Eigennutz, Vergehen in Bezug auf das geistige Eigentum, Urkundenfälschung, Beleidigung, Betrug, Erpressung, Verletzungen der Eidespflicht. Bei den zuletzt genannten Delikten wird der Zusammenhang mit der Berufstätigkeit dadurch erwiesen, daß an ihnen allgemein die im Handel und in der Industrie berufstätige Bevölkerung stärker i beteiligt ist als die übrige Bevölkerung, j c) Der hohe Anteil der Juden unter den | akademisch Gebildeten vermehrt ihren Anteil an den Zweikampfsdelikten. d) Das vorwiegende Wohnen der Juden in großen Städten vermehrt ihren Anteil an den spezifischen Großstadtdelikten (Kuppelei; Zuhälterei, verbotene Glücksspiele), j 4. Die stärkere Fluktuation (Ein- und Auswanderung) der jüdischen Bevölkerung wirkt vermehrend auf ihren Anteil an den Verletzungen der Wehrpflicht (unerlaubte Auswanderung im wehrpflichtigen Alter). Es bleiben hiernach nur wenige Delikte übrig, (insbesondere Religionsvergehen, falsche Anschuldigung und Abtreibung bei den Juden; Hochverrat, widernatürliche Unzucht und Hehlerei bei den Christen), welche zu den obigen 4 Faktoren nicht in einem ursächlichen Zusammenhange stehen. Auf diese Delikte soll jedoch hier nicht näher eingegangen und ebenso die Frage offen gelassen werden; ob die oben bezeichneten sozialen Verschiedenheiten in allen Fällen zur vollständigen Erklärung der verschiedenen Beteiligung von Juden und Christen an den einzelnen Delikten ausreichen oder hier und da noch der Unterstützung durch die Annahme von angeborenen Verschiedenheiten, etwa größere Neigung zur Betätigung körperlicher Kraft bei den Christen (Raufhändel. Körperverletzung, Sachbeschädigung) oder größere Schlauheit bei den Juden (Betrug) bedürfen. Die Beantwortung der letzten Frage ist in exakter, zahlenmäßiger Weise auch überj haupt unmöglich, solange die Kriminalstatistik | über die Vermögensverhältnisse und den Bildungsj grad der Verurteilten keine Aufschlüsse liefert und j uns damit außer Stand setzt, Juden und Christen I in gleichen äußeren Verhältnissen mit einander zu vergleichen. Die Auszählungen, die vor einiger Zeit einmal über die Elriminalität einzelner Berufs-! Massen (Richter, Rechtsanwälte u.s.w.) gemacht : wurden, sind leider nicht fortgesetzt und er- , weitert worden.

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