Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 5 (1937)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1937)
- Date
- 1937-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2827066-3186718-3186719--1431-3187502- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5, Einkommen (gemäß KJV-Beitrag): Gruppe 1 Monatseinkommen unter 8 LP 20% 2 „ a—15 LP 50% 3 ,, 15—25 LP 20% 4 „ 25—40 LP 7% 5 „ über 40 LP 3% Diese Ziffern können nicht als das Ergebnis einer exakten Feststellung gewertet werden. Sie sind aber als annähernd richtig anzusehen und für den vorliegenden Zweck ausreichend. Die Angaben über das Einkommen beruhen auf der Selbsteinschätzung der Bundesbrüder zum KJV-Beitrag. Die Einschätzung erfolgt, soweit Einkommen nicht vorhanden ist, nach dem Vermögen, Hiernach sind in Gruppe 2 eingestuft, die ein Vermögen bis 1000,— LP, in Gruppe 3 bis 2000.— LP, in Gruppe 4 bis 2500.— LP und in Gruppe 5 über 2500.— LP mitgebracht haben. Die Einkommensverhältnisse dürften daher noch wesentlich ungünstiger sein, weil ein großer Teil der nach ihrem Vermögen in höhere Gruppen Eingestuften ihrem Einkommen nach in Gruppe 1 gehört. Wenn wir von Berufsumschichtung aus Anlaß der Übersiedlung nach Palästina sprechen, so denken wir zunächst an die Umschichtung von einem städtischen Beruf zur Landwirtschaft. Denn der Umfang, in dem diese Umschichtung gelingt, ist der Prüfstein dafür, ob eine bestimmte Einwanderungskategorie für das Land von Nutzen ist oder nicht. Hat das KJV, an das auf Grund seiner zionistischen Erziehungsarbeit besonders hohe Ansprüche zu stellen sind, eine genügende Anzahl seiner Mitglieder an die Landwirtschaft abgegeben? Auf den ersten Blick erscheint der Anteil von 20% niedrig. Betrachtet man aber den Altersaufbau, so zeigt sich, daß etwa 50% der KJVer bei ihrer Einwanderung über 35 Jahre alt und daher in einem Lebensalter waren, in welchem sie als Mitglieder von Kibbuzim und Kwuzoth überhaupt nicht mehr in Frage kamen und nur noch zum Teil die körperliche Eignung für Mittelstandssiedler unter besonders günstigen Siedlungsbedingungen aufwiesen. Hinzu kommt, daß für den Mittelstandssiedler ein Eigenkapital von 1000.— bis 1500.— LP erforderlich ist, und daß gerade die jüngeren Altersklassen, die in Deutschland noch nicht lange genug beruflich selbständig waren, nur in seltenen Fällen über so hohe Beträge verfügen. Der Anteil von 20% kann überhaupt nur dadurch erreicht worden sein, daß auch Bundesbrüder in höherem Lebensalter oder mit beschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit oder mit unzureichendem Kapital in die Landwirtschaft igegangen sind in der Bereitschaft, ungewöhnliche Schwierigkeiten zu überwinden und Entbehrungen zu ertragen. Betrachten wir weiter die einzelnen städtischen Berufe, so finden wir die stärkste Umschichtung bei den Juristen. Waren in Deutschland 25% der KJVer Juristen, also vorwiegend Rechtsanwälte, so beträgt die Zahl der palästinensischen Advokaten nur noch 2%. Ihre wirtschaftliche Lage ist in Anbetracht der geringen Anzahl aus den Kreisen der deutschen Alijah günstig. Die Notwendigkeit eines Examens in englischer oder hebräischer Sprache, das die Anhäufung eines beträchtlichen Gedächtnisstoffes verlangt, hat insbesondere auf die älteren Juristen abschreckend gewirkt. Auch schienen sich in den beiden Jahren der Prosperity andere lohnende Berufe zu bieten. Die übrigen 23% verteilen sich auf Landwirte, selbständige Unternehmer, Beamte und Angestellte, vor allem aber auf Makler und Agenten. Heute darf man sagen, daß diejenigen, die einen noch so bescheidenen Posten als Beamter oder Angestellter gefunden haben, in einer beneidenswerten Lage gegenüber denen sind, die die wirtschaftliche Selbständigkeit des Unternehmers oder die Unabhängigkeit des Vermittlers vorgezogen haben. 31