Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Infolge der völlig verändertem Verhältnisse im Kartell, die besonders gekennzeichnet sind durch die Auflösung der aktiven Verbindungen, hätte nach den bisher geltenden Bestimmungen das junge Kartell keine Delegierten zu dem kommenden entscheidenden Kartelltag des K.J.V. in Deutschland entsenden können. Wir sind aber der Ansicht, daß dieser Kartelltag eine Beteiligung gerade auch von jüngeren Bundesbrüdern erfordert, und haben es infolgedessen für nötig gehalten, die Bestimmungen, die bisher für die Entsendung von Delegierten zum Kartelltag galten, so zu ändern, daß auch unter den jetzigen Umständen jüngere Bundesbrüder zum Kartelltag delegiert werden können. Es gelten nunmehr laut Beschluß des Präsidiums folgende Bestimmungen, die vom Kartelltag noch endgültig zu bestätigen sind. Die Bundesbrüder, <lie bis zur Auflösung der Verbindungen zur Aktivitas gehörten, sind zu den Kartelltagskonventen der zuständigen Bezirksvefbände bezw. Altherrenbünde als gleichberechtigte Konventsteilnehmer einzuladen. Aus dem Kreise dieser Buridesbrüder sind dann außerhalb der Zahl der Delegierten, die der betreffenden Organisation zustehen, ebenfalls Delegierte zu wählen. Es können dabei auch Bundesbrüder zu Kartelltagsdelegierten gewählt werden, die z. Zt. der Auflösungen der Verbindungen noch nicht Burschen waren, wenn sie eine genügende zionistische Fundierung besitzen und wenn sie aktiv in der zionistischen Arbeit stehen. Von jedem Altherrenbund oder Bezirksverband soll mindestens ein Bundesbruder aus der ehemaligen Aktivitas delegiert werden. Uebersteigt die Zahl der zu der betreffenden Kartellorganisation gehörenden jüngeren Bundesbrüder zehn, so ist für jede weiteren angefangenen zehn ein weiterer Delegierter zu entsenden. Mehr als drei Delegierte dürfen auf diese Weise nicht gewählt werden. Wir glauben, daß wir so eine Lösung geschaffen haben, um auch den jüngeren Bundesbrüdern eine aktive Beteiligung an dem Kartelltag zu ermöglichen. Wir bitten nun alle Bundesbrüder, auch die Alten Herren und inaktiven Burschen, die als zum Altherrenbund gehörig zu betrachten sind« sich mit dem Vorsitzenden der Organisation, zu der sie örtlich oder organisatorisch gehören, in Verbindung zu setzen. Wir geben nachstehend die Namen und Adressen der Leiter der Altherrenbünde und der Bezirks verbände bekannt: Bezirks verbände: Oberschlesien Hamburg Rheinland Nürnberg Nordbaden Niederschlesien Hannover Hessen-Nassau Mitteldeutschland Nordost Rechtsrheinland Groß-Berlin Altherrenbünde: V.J.S.t Hasmonaea Ruder V.J.St. Rosenkranzbund V.J.St. Maccabaea V.J.St. Kadimah Dr. Walter Fischer, Hardenburg, Schecheplatz IIa Dipl.-Ing. Hans Allen, Hamburg 39, Zeesenstr. 13 Dr. Hugo Tannenbaum, Köln, Genter -Str. 8 Dr. Emil Thalmann, Nürnberg, Lindenaststr. 16 Dr. Ernst Weissmann, Mannheim, D. 4., 6 Dr. Max Preuss, Breslau, Kaiser-Wilhelm-Str. 28/30 Dr. Max Becher, Hannover, Escherstr. 21 Dr. Arthur Rosenblatt, Frankfurt a. M., Ficht es tr. 7 Dr. Hans Abelsohn, Leipzig, Gohliser Str. 15 Rudi Rudberg, Königsberg, Orselnstr. 10 Dr. Arnold Kahn, Essen, Kettwiger Str. 9 Dr. Arthur Stein, Berlin W62, Schillstr, IIa Dr. Hans Herzog, Berlin-WÜm., Konstanzer Str. 55 Dr, E. Mandelbaum, Bln.-Wilm., Hohenzollernd. 157 Dr. Hermann Stahl, Berlin W30, Münchener Str. 42 Dr. Leo Jacobowitz, Berlin-CharL, Kaiserdamm 3 Dr. F. Jacobsohn, Bln.-Halensee, Paulsborner Str. 25 4