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Der Anfang · 1914-07-01 · Heft 4 (Juli 1914) · p. Seite 110

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Journal
Der Anfang
Volume
2. Jahr (1914)
Issue
Heft 4 (Juli 1914)
Date
1914-07-01
Page
Seite 110 (sequence 20)
Language
German
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waren im Eufrat, während der Direktor der Töchterschule, Osten, und der des Realgymnasiums, Steinbarth, sich nicht um den Wandervogel bekümmerten. Da — vor ungefähr lVa—2 Jahren — brach im Eufrat eine Streitigkeit und Spaltung aus nebensächlichen Gründen aus. Die eine Partei bildete Haas, um den sich naturgemäß die Eltern der Oberrealschüler scharten, die andere Partei bildete Wiesenthal, dem die Eltern der Gymnasiasten und die der Realgymnasiasten (da Steinbarth sich vollständig fern hielt) anhingen. Darauf teilte sich die Gruppe in zwei. Die eine hieß weiter „Duisburg" und bestand aus Realschülern und Gymnasiasten. Die andere, „Duisburg-West", bestand hauptsächlich aus Oberrealschülern, doch war es in keiner Hinsicht eine Schulgruppe. Die Mädchengruppe wurde durch die Teilung nicht in Mitleidenschaft gezogen, da sie selbständig war. Abo gab es in Duisburg drei Gruppen des E. V. Um nun mehr Einfluß in seiner Gruppe zu erlangen, das heißt in der Gruppe „Duisburg", verschaffte Wiesenthal der Gruppe ein Heim und versuchte hiermit einen Druck auf diese auszuüben. Als nun vor ungefähr einem Jahr Steinbarth starb, kam es Wiesenthal sehr gelegen, daß am Realgymnasium ein jüngerer Herr, Zietzschmann, der nichts vom Wandervogel wußte, als Direktor angestellt wurde. Diesen gewann Wiesenthal für sich, und die beiden Direktoren verboten den Wandervogel. Die Gruppen „Duisburg" und „Duisburg-^est" sahen sich gefährdet und wollten sich vereinigen; da kam Direktor Haas tind legte dagegen sein Veto ein. Er sagte, „Duisburg-West" sei schon lange Schulgruppe, und erklärte für diese den Austritt aus dem E. V., ohne dazu berechtigt zu sein. Haas verbot (ein jegliches Zusammenwandern mit anderen Ortsgruppen und auch mit den Schülern anderer Anstalten. Nach außen hin suchten sich die Direktoren auf einen Ministerialerlaß vom 7. Februar 1913 zu stützen und druckten diesen ausdrücklich in den Schulnachrichten ab. Dieser Erlaß verbietet die Zugehörigkeit der Schüler zu Vereinen, die sich nicht auf ihre eigene Schule beschränken und für die der beireffende Direktor deshalb nicht „eine Verantwortlichkeit" übernehmen kann. Die Verhältnisse lagen jetzt so: An allen vier Schulen wurde 110

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