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Der Anfang · 1913-07-01 · Heft 3 (Juli 1913) · p. Seite 91

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Journal
Der Anfang
Volume
1. Jahr (1913-1914)
Issue
Heft 3 (Juli 1913)
Date
1913-07-01
Page
Seite 91 (sequence 27)
Language
German
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oder dessen Nützlichkeit und Notwendigkeit durch Taten oder Worte in Zweifel zieht/4 Da ich ahnungsvoll mit der Möglichkeit rechnete, daß vielleicht die Presse des Auslandes an unserem Verband Kritik üben würde, nahm ich nodi einen Paragraphen auf, welcher besagte: „Hochverrat begeht auch derjenige, welcher Zweifel über die Nützlichkeit, Annehmlichkeit und Notwendigkeit dieses Vereines, atis. dem Munde anderer, insbesondere erwachsener Personen berichtet und dadurch die Autorität des Richters erschüttert." Von verhängnisvoller Wichtigkeit sollte ein Paragraph werden, welcher sämtliche Untertanen auf das strengste verpflichtete, diese Gesetze auswendig zu lernen, wodurch1 der Satz .J Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe" erst seine volle Rechtfertigung erhielt. Fast alle Abstimmungen drehten sich um die Disziplin. Ich versprach mir von dem Inkrafttreten der Verfassung die angenehmste Zerstreuung, ohne daß ich mir die Mühe nahm, meinen Untertanen irgendwelche Vorteile von dem Staatsvertrag in Aussicht zu stellen. Mit diesem Entwurf trat ich am 8. August vor den versammelten Reichstag. Ich las die Verfassung samt dem Strafgesetz den gespannt horchenden Parteien vor und forderte den Eid. Den Eindruck stürmischer Begeisterung konnte ich nicht wahrnehmen. Neidhold und Arthaber äußerten republikanische Bedenken und konnten die Vorteile der neuen Verfassung nicht recht begreifen. Ich machte die Opponenten auf den Hochverratsparagraphen aufmerksam und auf die Klausel, welche dem Gesetze rückwirkende Kraft zusprach. Da die übrigen Parteien ohne weiters bereit waren, den Eid zu leisten, so blieb diesen nichts anderes übrig, als murrend den Republikanismus zu begraben; hatten sie doch bereits die ersten „Stagelheißen" verdient. So wurde denn der Schwur auf die Verfassung geleistet und der „Verein" gegründet. Zum Schläger ernannte ich meinen Bruder und setzte die Diktatur sofort in Kraft. Von diesem Tage an war für meine Unterhaltung ausreichend gesorgt. Die Vor- und Nachmittage waren vollkommen ausgefüllt von der Wirksamkeit der Verfassung und des Strafgesetzes. Letzteres war so ergiebig, daß die Staatsbürger sich über Mangel an Beschäftigung nicht zu bekalgen hatten. War diese Bestehäftigui^g auch vorwiegend eine passive, so war doett für Abwechslung gesorgt, 91

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