Mannheim
Compact Memory

Der Anfang · 1913-07-01 · Heft 3 (Juli 1913) · p. Seite 90

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Anfang
Volume
1. Jahr (1913-1914)
Issue
Heft 3 (Juli 1913)
Date
1913-07-01
Page
Seite 90 (sequence 26)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2709933-3186105-3186109--198-3186238
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

für den Richter, den Verteidiger und die Geschwornen eine sichere Grundlage gesdiaffen würde. Ich wurde von der militiu freundlichen Partei mit der Abfassung des Gesetzes betraut und machte mich schleunigst an die Arbeit. Das von mir eilig entworfene Gesetzbuch bestand aus fünfzig Paragraphen. Ich hatte aber erkannt, daß mit dem Strafgesetz allein nicht auszukommen sei, und afe Gratisdraufgabe eine Verfassung entworfen. Im Paragraphen eins erklärte ich die bisher losie Vereinigung der Ahoi-Buben für einen festen Verein mit bindender Verpflichtung und forderte zur Begründung des Staatswesens die Ablegung des Verfassungseides, zu welchem man nach Analogie des militärischen Eides durch Verabfolgung eines „Geselchten" gezwungen werden konnte. Dies änderte nichts an seiner streng moralischen Verpflichtung. Im Paragraph zwei wurden sämtliche Spiele für abgeschafft erklärt und zur alleinigen staatlich1 anerkannten Tätigkeit Richter- Kläger-Schläger erhoben, welches in Zukunft den einzigen Inhalt unserer Zusammenkünfte zu bilden hatte. Die Verlosung der Rollen wurde im allgemeinen beibehalten, doch war vorgesehen, daß mir die Rolle des Richters1 als eine permanente übertragen wurde. Die Trennung von Justiz und Verwaltung war noch nicht eingeführt. Das Strafgesetz selbst hatte seinen Schwerpunkt im Majeslätsbeleidigungsparagraphen und in den Hochverratsdelikten, da ich kein rechtes Vertrauen in den Bestand der neuen Verfassung setzte, wenn sie nicht durch die strengsten Schutzwälle geschützt würde, und die Untertanen noch nicht die Reife hatten, ihre Nützlichkeit ungezwungen anzuerkennen. Es lautete demgemäß ein Paragraph: „Das Verbrechen der Majcstätsbeleidigung begeht, wer auch nur dem leisesten Zweifel an der Berechtigung und Kompetenz des Richters, Stagelheiße und Butterweiche zu verhängen, Ausdruck verleiht." Ich hielt es für um so dringender, alle Zweifel schon im Keime zu unterdrücken, als ich selbst von solchen angekränkelt wiar. Große Sorgfalt war dem für jedes Staatswesen unentbehrlichen Aufreizungsparagraphen gewidmet. Da hieß es: „Das! Verbrechen tfes, Hochverrates begeht, wer gegen den Verein Bedenken äußert 90

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.