Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 102)
- Language
- German
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102 Erlaß des Miiarizmiiiisters. III. Anzeigen Liber stehende Aeziige -er zweiten Clajse. 8. 14. Ueber die Bezüge der bemerkten Art, die bei öffentlichen Cassen oder bei Versorgungs- oder Lebensversicherungs- Anstalten, oder anderen Privaten ausbezahlt werden, haben diese Cassenanstalten ooer Personen die Anzeige nach dem Muster C einzubringen. Die zum Bezüge solcher stehenden, der Einkommensteuer unterliegenden Genüsse Berechtigten haben, wenn sie die letzteren von einer Versorgungs- oder Lebensversicherungs-Anstalt, oder von einem anderen Privaten und nicht von einer öffentlichen Caffe beziehen, nach dem Muster B einzubekennen, wodurch aber der Verpflichtete von der Verbindlichkeit zur Anzeige nach dem Muster 6 nicht enthoben wird. IV. Steuerermäßigung, Zuruckerstattuug oder Einstellung!. Bed ingte Steuerermäßigung ffiv Spareassen und Vers orgungsanstalten. K. 18. Wird das Einkommen einer Sparkasse oder einer auf wechselseitige Unterstützung der Einleger für sich oder ihre Angehörigen gerichteten Versorgungs- oder Lebensversicherungs-AnstaK durch die mit dem Patente vom 10. Oktober 1849 gestatteten Abzüge von den Zinsen ihrer anliegenden Kapitalien geschmälert, so kann kann sie diese aus dem Staatsschätze verlangen. Freilassung von der Steuer in der dritten Classe wegen Beschränktheit des Einkommens. §. 20. Spricht Jemand die Freilassung von der Einkommensteuer oder deren Zurückerstattung an, so liegt ihm ob, zu beweisen, daß sein Einkommen nicht mehr als 300 fl. beträgt.