Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 92)
- Language
- German
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das Jahr 1846. 3S tote Trauergebräuche. Der erstere, der Sabbath, hat in der Entwickelung des neuern Gewerbs- und gesellschaftlichen Lebens der Juden zu einem Conflicte zwischen dem religiösen Gesetze und dem Leben geführt, der durch zahllose Individuen auf eigenmächtige Weise gelöst zu werden pflegt, aber in der Theorie unübersteigliche Hindernisse bietet. Im Sabbath begegnen sich das Gesetz der Schrift, das Folgerungs- und Prohibitivgesetz Der Tradition und Der Drang des neuern Lebens. Durch diese Drei Instanzen einen Ausweg zur Ausgleichung zu finden, hatte sich Die Versammlung zur Aufgabe gemacht — daß sie ihn nicht gefunden, lag fast in der Natur der Sache. Bei so schwierigen Fragen ist eine Lösung nur entweder durch das Leben over durch ein konsequentes Prinzip möglich, und letzteres kann eine Versammlung gar nicht haben. Indem also die Versammlung weder dem Gesetze der Schrift, noch dem der Tradition, noch dem Leben geradezu entgegentreten wollte, konnte der Erfolg nur ein schwankender, unsicherer, haltungsloser, unhaltbarer sein. Die Beschlüsse der Majorität über den Sabbath lauten: 1, Daß die Wiederherstellung einer würdigen Feier des Sabbaths, als Tages der Ruhe und der Heiligung, eine der heiligsten Aufgaben sowohl deö israelitischen Volkslehrers als jedes einzelnen Israeliten sei, und daß deshalb in der Gegenwart die Aufmerksamkeit vorzüglich dahin müsse gerichtet sein, Durch erhöhte gottesdienstliche Feier und durch Förderung der Sabbathweihe in den Häusern die Heiligkeit des Sabbaths immer lebendiger in's Bewußtsein zu rufen; 2, daß die würdige gottesdienstliche Feier des Sabbaths von solcher vorzüglichen Bedeutung ist, daß für sie auch eine sonst verbotene Thätigkeit nicht untersagt sein könne, daß demnach Alles, was zu einer würdigen Ausstattung des Gottesdienstes gehört, und was dem Einzelnen erst die Theilnahme an einem erbaulichen Gottesdienste möglich macht, gestattet sei; 3, daß alle in das geistige Gebiet gehörenden Thätigkeiten der Sabbathfeier keinen Eintrag thun; 4, daß wenn ein Stillstand im Berufsgeschäfte die Eri-