Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite LIV (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2609281-3184086--1544-3185656- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LI V 8. 11. Gläubiger, welche sich, um den Verschuldeten zur Wiederbefahigung (§. 7. Litt, b) behilflich zu sein, mit ihren Forderungen nur zum Scheine als befriedigt erklären, können dieselben bei Wiederausbruch des Concurses zum Nachtheile der übrigen Gläubiger nicht mehr geltend machen und haben, wenn sie von dem Schuldner mittlerweile befriedigt worden wären, den empfangenen Betrag zum Besten derselben zurück zu erstatten. 8. 12. Die Concurs-Jnstanzen sollen am Schluffe eines jeden Jahres bei Ueberreichung der Zustiztabellen auch eine Tabelle über alle, wider Gemeinschuldner eingeleiteten Untersuchungen vorlegen und darin den Fortgang derselben und die verhängten Strafen, oder, wenn ein Gemeinschuldner weder bestraft, noch an das Criminalgericht abgegeben worden ist, die Gründe hiervon auzeigen. In Ansehung der noch anhängigen Untersuchungen haben sie sich über die der Beendigung entgegenstehenden Hindernisse auszuweisen und den Erfolg der fortgesetzten Untersuchung in der Tabelle des nächsten Jahres anzuführen. 8. 13. Die Appellationsgerichte haben diese Tabellen genau zu prüfen, allenfalls Acten und Uutersuchungsprotokolle abzufordern, die wahrgenommenen Gebrechen der Untersuchung zu rügen und die ersten Behörden nachdrücklich zur genauen und strengen Befolgung der Gesetze für künftige Fälle anzuweisen. Diese allerhöchste Vorschrift wird in Gemäßheit des hohen Hofkanztei- Erlasses vom 17. April l. I. hiermit allgemein kund gemacht. Wien am 9. Mai 1817. Johann Lalatzko Freiherr v. Gestieticz, k. k. Ni. Oest. Regierungs-Präsident. Anton Freiherr v. Lago, k. k. Ni. Oest. Regierungs-Vice-Präsident. Franz Riedl Edler v. Rieden au, k. k. Ni. Oest. Regierungsrath und Kanzlei-Direktor.