Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 125)
- Language
- German
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96 Geschichte der 10 fl. an Geld, oder im Unvermögen!) eitsfalle, mit achttägiger 6ffctt - licher Arbeit unnachsichttich zu bestrafen. (1. Alle diese Strafgelder sollen mit einer Hälfte der Kaffe derjenigen Gemeinde, zu welcher der Schuldige gehört: — mit der andern Hälfte aber demjenigen zufallen, der so einen Unter schleif entdecket und angezeiget haben wird. Gegeben in unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den 23. Lag des Monats Juli, im siebenzehnhundert sieben und achtzigsten, unserer Regierung, der römischen im drei und zwanzigsten, der erbländischen im siebenten Jahre. Joseph. (L. 8.) Karl Graf P a l f f y, Mi chael Vlasscis. köniql. hung. Siebenbr'irq. Hofkanzler. Gregor Joseph S z a b o. Wiewohl in Ungarn nicht überall diesen Bestinnnungen nachgekommen wurde, so hatten dieselben doch einen entschiedenen Einfluß aus die ungarischen Judengemeinden, indem das Bekanntwerden mir deutscher Sprache und Schrift, und in Folge dessen die Liebe zur allgemeinen Bildung dadurch gefördert wurde. Dieser Einfluß zeigte sich jedoch noch nicht im Jahre 1790, in welchem die ungarischen Israeliten einen sehr günstigen Zeitpunkt zur Verbesserung ihrer bürgerlichen Zustände in bedauernswerrher Verblendung versäumt haben. Nach sechzig Jahren, — in denen der Inden bei keinem der Reichstage erwähnt wurdet, — kamen die Angelegenheiten derselben wieder reichstäglich zur Sprache. Die Stimmung jenes Reichstages war vorherrschend freisinnig, wie dies die Verhandlungen über die Protestanten auf's Glänzendste beweisen. Nach einer allgemein verbreiteten und sehr glaubenswürdigen Tradition waren die Stände geneigt, den jüdischen Einwohnern Ungarns bedeutende bürgerliche Rechte einzuräumen, und sie dagegen militärpflichtig zu machen; wie denn in den übrigen Erblanden der österreichischen Monarchie die jüdischen Unterthanen gleich allen übrigen seit 1788 mit aller Strenge zum Militärdienste gezogen wurden,