Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 54)
- Language
- German
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24 Rückblick auf Die zweite Verlesung wurde mit eiuuudneuuzig gegen eilf Stimmen genehmigt. Am 21. Juli passirte gegen Schluß der Sitzung die Bill mit vierundvierzig gegen eilf Stirnmen zum drittel: Male, und war somit vollständig angenommen. — Mit Freude gehen wir von England zum deutscher: Vaterlande über, lvo in nlehreren Staate:: llicht minder günstige Beschlüsse gefaßt wurde::. Hier war es wieder Braun schweig, das in einem bedeutenden Maaße voranschritt. In: Dezember 1844-war ein Israelit zum Stadtverordneten erwählt worde::. Diese Wahl sar:d einen Anstand in der Frage, ob Israeliten zu diesem Amte zuzulassen. Das Staatsministerium wollte zwar eine Ausnahme bei der Persönlichkeit des Gewählten statuiren; da aber die städtische Behörde eine vollständige Entscheidung der Frage wünschte, so erfolgte von Seiten des Herzogs. Staatsministeriums der definitive Bescheid: „daß künftig bei allen städtischen und landständischenWahlen die Juden nach ganz gleichen Grundsätzen mit dem Christen zuzulassen seien.— Die Angelegenheiten der Israeliten sind fast gleichzeitig in den beiden Kammern des Großherzogthums Hessen angeregt worden, in der ersten durch einen Antrag des Freiherrn von Gagern auf „Regulirung, Verbesserung und Gleichstellung der bürgerlichen Verhältnisse der Inder: in: Großherzogthume," und in der zweiten durch den Antrag des Abgeordneten G laubrech „die Aufhebung der Artikel 7 — 11 des kaiserl. Dekrets vom 17. März 1808" (über die jährlichen Moralitätspatente). Ueber letzteren Gegenstand erstattete den Bericht der Abg. Lotheisen, und derselbe verbreitete sich über die totale Zwecklosigkeit dieser Ausnahmsregel aus der Zeit der Fremdherrschaft, dessen schwacher, sehr prekärer Nutzen zehnfach aufgehoben wird von dem Nachtheile, den dieses Patent den Geschäften in Rheinheffen überhaupt und den redlichen jüdischen Handelsleuten insbesondere zufügt. Derselbe wurde auch mit vollständigem Siege gekrönt, denn in der Sitzung vom 30. Mai wurde der Antrag einstimmig angenommen. Somit ist dieses Gesetz in Frank-