Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 49)
- Language
- German
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das Jahr 1845 19 alle Beschränkung zu hohen Aenttern zugelasseir sind, und wo diese vor: altert Gebildeten und Aufgeklärten gewünschte Anorvnung nicht die geringste Unannehmlichkeit veranlaßt hat. Ein minder liberales Verfahren wird irr den österreichischen Staaten itnb in Deutschland befolgt; aber auch da sängt man an, von dieser Strenge nachzulassen. Preußen hat den deutschen Staaten das Beispiel gegeben. Da werden Israeliten an Schulen und Universitäten zugelassen, wo sie Vorlesungen halten (ohe!) und Grade erlangen. Die bewunderungswürdigsten Folgen sind aus diesem Verfahren entstanden, denn mehrere der gelehrtesten Männer jener Universitäten, die sich in Wissenschaften und Literatur am meisten ausgezeichnet, gehören zu diesen Personen. Als Beleg hiezu, null ich inir erlauben, Ihnen einen Brief vorzulesen, den ich auf meine dessallsigen Erkundigungen erhalten habe, von einem Manne, dessen hohe Stellung über alten Zweifel erhaben ist. Er sagt: „Die bürgerlichen Unfähigkeiten sind in Preußen früher als in andern deutschen Staaten beseitigt worden. Dieses und die Zulassung zu den Schulen haben die Wirkung gehabt, die Überlegenheit dieser Volksrace in geistiger Thätigkeit und Kraft an den Tag zu bringen. Juden, bekehrte und unbekehrte, nehmen die höchsten Standpunkte im bürgerlichen Leben ein, und eine im Verhältniß zu der übrigen Bevölkerung weit überwiegende Einzahl derselben bekleiden sehr bedeutende Aemter." Dies bestätigt, Mylords, das, was ich früher schon in Bezug auf Literatur, auf Wissenschaft von der Beseitigung jener Unfähigkeiten erwähnt habe, und ich mache diese Anführungen lediglich, unr den Einwendungen niedriger Seelen zu begegnen, welche erst die Gegenstände ihrer Abneigung durch bürgerliche Zurücksetzung degradiren, und dann diese Degradation als Grund zu der Fortdauer dieser Zurücksetzung benutzen. Ich glaube, Mylords, mm genug gesagt zu haben, um Sie zur Genehmigung der zweiten Verlesung zu bewegen. Doch bevor ich niedersitze, kann ich nicht umhin zu erwähnen, daß ich bei meinen Untersuchungen des Gegenstandes, auf einige bezügliche alte Parlamentsakten gestoßen bin, die ich der -Aufmerksamkeit der Kommission zur Revision unserer Kriminalgesetze empfohlen habe,