Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2609281-3184084--1155-3185266- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
das Jahr 1845 17 Funktion auszuüben, imb ihn vemtoch von der ferneren Wurde ausschließen, nach welcher er blickt als einen Lohn für sein gutes Benehmen? Ich bin überzeugt, Mylords, Sie werden einsehen, Daß nichts ungerechter sein kann, als solches Verfahren, und Daß zugleich nichts unpolitischer sein kann; denn es gibt nicht Unpolitischeres als die Anfeuerungsgründe zur guten Führung wichtiger und verantwortlicher Aemter bei denen zu vermindern, Die damit bekleidet sind. Aber nicht nur ist Diese Ausschließung all und für sich ungerecht, die Art ihrer Ausführung ist ebenfalls höchst tadelnswerth. Welche Art und Weise ist das! Ein Gentleman hat sich in deur Amte eines Groß-Sheriffs so benommen, daß er die höchste Achtung seiner Mitbürger erlangt, Daß sie ihn einstimmig zum Alderman erwählen. Hieraus verfügt er sich zum Lordmayor und den Aldermänern, und verlangt die gesetzlichen Eide zu leisten. Man antwortet ihm: „Du mußt außerdem noch zufolge George IV. 9 eine Erklärung unterzeichnen, daß du aus diesem Amte keine Autorität uird keinen Einflllß zum Nachtheil Der protestalltischen Religion und Kirche benutzen willst." Zu allem Diesen erklärt er sich eidlich bereit; aber nun sagt man ihm, er müsse diese Deklaration „aufdem wahren Glauben eines Christen" unterzeichneil. „Auf den Glauben eines Christen!" ruft er aus. „Aber ihr Alle wißt, daß es für mich unmöglich ist, mit dieser Klausel zu unterzeichnen. Ihr wißt, es würde eine Verhöhnung sein, wenn ich dies unterzeichnen wollte, lrnd meine Verpflichtung würde Dadurch um fein Haar breit vergrößert werden!" Ja, Mylords, eine Verhöhnung würde es sein, und doch würde es nimmermehr gelingen, diese Personen durch ein direktes Gesetz von städtischen llnd anderen Aemtern auszuschließen. Denken Sie sich den Fall, es würde eine solche Bill eingebracht. Hier ist ein Mann, der von der Krone zum Magistrate einer Grafschaft ernallnt ist, ulld der fähig ist Deputirter-Statthalter zu werden, ein Mann, der zum Großsheriff nicht nur wählbar, fonberit auch zur Annahme der Wahl verpflichtet ist, ein Mann, der in London geboren und erzogen,' der tu kaufmännischen Geschäften ausgewachsen ist, und die besonderen und allgemeinen Interessen der City von London genau kennt, ein solcher Mann, der noch über-