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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1846-01-01 · 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846) · p. Seite XXIX

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
Date
1846-01-01
Page
Seite XXIX (sequence 29)
Language
German
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XXIX selben bei vielen Staaten höchst problematisch, indem der Staats- Haushalt auf jetzigem Fuße in den meisten Landern eine Vermehrung der schon bestehenden Schuldenlast nur allzusehr voraussetzen läßt. Hinsichtlich der Art, wie ein Staat bei Aufnahme eines Antehens verfährt, können vorzüglich zwei Wege angenommen werden. Der erste dieser Wege, ein Anlehen abzuschließen-, besteht darin, daß der Staat die benöthigende Summe bei einem einzelnen oder auch bei mehreren Darleihern aufnimt, und die Rückzahlung in einer gewissen Zeit mit einer nach Perzenten stipulirten Verzinsung, gegen darüber auszustellende Schuldbriefe, Obligationen oder Staatsschuldverschreibungen , bedingt. Der zweite Weg, den der Staat zur Aufnahme einer Anleihe benutzt, ist die Subskription, zu welcher durch öffentliche Bekanntmachung, die in der Reget auch die nähern Bedinaungen der Anleihe enthält, eine Einladung an alle Kapitalisten und Geldmänner ergeht. Diese Art von Kontrahirung der Anleihen ist besonders in Frankreich und England sehr häufig. Da es hier nicht der Ort ist. die verschiedenartigen Verfassungen der europäischen Staatsschulden zu detailliren, so beschränke ich mich blos auf einige Angaben, welche ungefähr ein Bild des Standes, der — Jedermann zunächst intreffirenden — europäisch en Staatsschulden geben können. Prospekt der europäischen Staatsschuld. Nach Freih. v- Reden: Allgemeine vergleichende Handels- und Gewerbs Geographie und Statistik. Berlin 1844. Die gesammte europäische Staatsschuld beträgt gegenwärtig . 13,605,439000 Thlr. Die ordentlichen Staatsausgaben sämmtlicher Staaten Europas betragen dagegen jährlich. 1,498,539,700 Thlr. mithin verhalten sich die Ausgaben zur Schuld wie 1 zu 9. Die höchste Staatsschuld hat England nähmlich 5578 Millionen Thlr. bei 370,364,000 Thlr. ordentlicher Staatsausgaben; darauf folgen: Frankreich mit 1410 Mill. Thlr. und 365 Mill. Thlr. ordentlicher Staatsausgaben jährlich; dann Holland (die Niederlande) mit 1390 Mill. Thlr. und 41 Mill. Thlr. ordentlicher Staatsausgaben; Spanien mit 809 Mill. Thl. und 9i Mill. Thlr. ord. Staatsausgaben, Oesterreich mit 579,373,000 Thlr. und 96 Mill. Thlr. ord. Staatsausgaben. Rußland mit 479 Mill. Thlr. ohne die Eisenbahnanleihe und 155 Milt. Thlr. ord. Staatsausgaben. Preußen mit 140 Mill. Thlr. Staatsschulden. Gar keine verzinslichen Staatsschulden haben nur r Schweden, die Schweiz, Krakau, die jonischen Inseln, Toskana, San Marino, Oldenburg, Lippe- Detmold und L i p p e - S ch a u m b u r g; die Türkei hat zwar ebenfalls keine eigentliche Staatsschuld, jedoch in neuerer Zeit das verzinsliche Papiergeld so wie Schweden die innerunverzinsliche Schuld in Banko «Sedlars. Die vorstehenden Angaben in Thalern können leicht auf Gulden gebracht werden, wenn man zu jedem Thalerbetrage die Hälfte addirt.

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