Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite XXVIII (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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JKXVIII Ueberstchts - Tabelle für alle Stämpelgebühren im Kaiserthume Oesterreich mit Ausnahme vonUnngarn rc. eträge? vis 20 fl. C. M fl. kr. — 3 Von 20 - 50 - . - 6 - 50 - 125 - . - 15 - 125 - 250 - . - 30 - 250 - 500 - . 1 - - 500 - 1000 - . 2 - - 1000 - 2000 - . 4 - - 2000 - 3000 - . 6 - - 3900 - 4000 - . 8 - - 4000 - 6000 - . 12 - - 6000 - 8000 - . 16 - - 8000 - zum Lösten Betrag . 20 - C.M. , fl. kr. Wechsel bis einschießt. 100 fl. unterliegen dem Stämpet von.— 6 Von 100 bis 1000 fl. —15 - 1000 - 2000 . - 30 - 2000 und mehr 1 — Wechselproteste . . — 30 Das Hauptbuch jedes berechtigten Handelsmannes, Fabrikanten, Handwerkers, jeder Bogen dem Stämpet von . . — 10 Bestehen Urkunden aus mehreren Bogen, so unterliegt nur der erste Bogen dem Craffenstämpel nach der Größe des Betrags, die Einlagsbögen dem Ttämpel von 10 kr., oder wenn schon der erste Bogen einen gerinzern «Ltämpel hat, demselben geringer» Stämpel. Quittungen über Beträge unter 2 fl. C. M. sind ftämpelfrei. UebersichL der europäischen Staatsschulden. Unter der Benennung Staatsschuld versteht man den Inbegriff Her Zahtungsverbindtichkeiten, die ein Staat gegen seine Gläubiger zu erfüllen hat, diese Verbindlichkeiten mögen sich nun auf baarem Geldempfange als Darlehen an den Staat, oder auf andere Objekte gründen, oder endlich durch Ausgabe von Papiergeld als, Zahlungsmittel entstanden sein. Die Staatsschulden werden häufig durch Lin Deficit, welches sich in der Einnahme gegen die Ausgaben ergibt, veranlaßt, und der Ausfall nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann; sie werden aber auch oft durch große, weitaussehende Unternehmungen, die der Staat im Interesse seiner unterthanen zu gemeinnützigen Zwecken ausführt, nothwendig gemacht, so wie sie auch die Folge unglücklich geführter Kriege und anderer widriger Umstande sein können. dÄ Die Staatsschulden sind entweder verzinsliche (Anleihen) oder unverzinsliche (Papiergeld); die unverzinslichen Staatsschulden müssen natürlich immer für den Staat am vortheilhaftesten fern, da sie ihm die erforderlichen Geldmittel an die Hand geben, ohne die ihm durch eine Verzinsung entstehende Last aufzulegen, die doch immer nur auf Kosten der Einkünfte bestritten werden, und die Summe der Ausgaben nothwendiger Weise erhöhen muß. Die unverzinslichen Staatsschulden werden größtentheits durch Papiergeld gegründet; dieses sind Schuldststeine einer Regierung, oder einer von derselben zu dessen Ausgaben ermächtigten öffentlichen Anstalt (Bank) die statt des baren Geldes in Umlauf gesetzt und von den betreffenden Kaffen in Zahlung genommen oder eingewechselt werden. Die Mehrzahl der Staatsschulden ist jedoch verzinslich, und, was als das Bedenklichste erscheint, die dereinstige Tilgung der-