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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1845-01-01 · 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845) · p. Seite 36

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
Date
1845-01-01
Page
Seite 36 (sequence 110)
Language
German
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M Rückblick auf der Aldermen bestand, da es klar ist, daß ein solcher Cid kein Hindernis; mebr ist für die Zulassung der Schlechten und Gewissenlosen, während er nur den gewissenhaften Mann ausschließr". Sicherlich wird es, da noch dazu mehre Städte Englands desfaltnge Petitionen an das Parlament gerichtet haben, in der diesjährigen Session zu Debatten über die Emaneiparion der Juden kommen, die bekanntlich vom Unterbaust schon zweimal vorirr, vcnt Db erbaust aber jedesmal verworfen wurde. Unter den englischen Sberiffen befinden sich dieses Jabr vier Juden und ein Obersberiff, Sir Moses Montesiore. — Von der anderen Seite kam endlich die Wahl eines neuen Oberrabbinen von London, in der Person des Landrabbinen Adler in Hannover, zu Stande. Da§ schwere Schicksal, welches die polnische n Juden an der preußischen und österreichischen Grenze betreffen sollte, ist bis jetzt noch nicht verwirklicht worden. Da als der Grund dieser Maßregel der russischen Regierung die von den Grenzjuden getriebene Schmuggelei angegeben worden, so haben sämmtliche Rabbiner: in den Grenzgouvernements, um künftigen Ursachen oder Vorwänden zu barten Maaßnabmen gegen ihre Glaubensgenossen möglichst vorzubeugen, in den Svnagogen eine Verfügung bekannt machen lassen, wonach „jeder Jsraelire und jede Israelitin, sofern der Eine das dreizehnte und die Andere das zwölfte Jabr überschritten haben, welche sich fortan des Schmuggelns schuldig machen würden, mit dem großen Svnagogenbanne zu belegen seien". Es soll mir solchen Individuen, von Seiten ihrer Glaubensgenossen, jeder Verkehr und alle Gemeinschaft, unter Androhung des Bannes, untersagt und, bei gleicher Strafe, jeder Jsraelite verpflichtet sein, jeden ihm bekannt werdenden, von einem Juden begangenen Schmuggel sofort seiner Vorgesetzten Gemeindebehörde anzuzeigen, welche dann die Grenz- oder Polizeibehörde davon zu benachrichtigen habe u. s. w. — Jndeß wollte die kaiserliche Regierung selbst einige Milderungen eintreten lassen und verfügte, daß den überzusiedelnden Hebräern folgende Erleichterungen

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