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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1845-01-01 · 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845) · p. Seite 12

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
Date
1845-01-01
Page
Seite 12 (sequence 86)
Language
German
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12 Rückblick auf 2) (Errichtung einer guten unv zweckmäßigen Zchule in jeder Gemeinde׳, worin die Jugend in Religion und Moral, und in anderen dem Menschen und Bürger wissenswürdigen Dingen unterrichtet werden soll. 3) Bildung eines Vereines in jeder Gemeinde oder jedem Bezirke zur Förderung der Gewerbsthätigkeir, d. h. des Handwerkes und Ackerbaues in unserer Mitte, und nrr Entziehung der Heranwachsenden Generation von den bis jetzt gewöhnlichen Erwerbszweigen. 4) Abfassung eines Religionsbuches, das die Grundlehren und Grundpflichren des Judenrbums enthalten, und von allen Rabbinen approbirt werden soll : dieses Buch soll gleichsani eine öffentliche Konfession sein und eine autorisirre Quelle, woraus derNichtisraelite sich wahre Kenntniß von dem Geiste und Gehalte unserer heiligen Religion verschaffen könne. Zur Realisirung dieser Mittel ist nothwendig, daß die jetzt versammelten Rabbiner sich mir den dermaligen israelitischen Landesdepurirren vereinigen, um mittelst ihrer eine vollständige Rabhinaus- und Laien-Versammlung zu bewirken, deren Aufgabe es sei, die angegebenen Mittel und noch andere, die sie für zweckmäßig erkennen wird, ins Leben zu rufen. Die Versammlung soll eine Kommission ernennen, zur Abfassung des erwähnten Religionsbuches, um solches schon einer nächsten Svnode zur Approbation vorlegen zu können. Vorläufig füblr sich die gegenwärtige Rabbinerversammlung voll ihrem Herzen gedrungen, Folgendes im Namen ihrer Religion vor Gorr und der Welt zu erklären und zu berbeuern. 1) Daß jeder Israelit durch seine Religion verpflichtet ist, das Land welches die Vorsehung ibm zur häuslichen Niederlassung angewiesen bar, als sein wahres Vaterland anzusehen: daß wir Juden dieses Landes daher das ungarische Vaterland auch als das unsere bewachten und lieben und uns verpflichtet wissen, seine Gesetze, seine Verfassung, seine Institutionen hoch und werrh zu achten, an seinem Wobl und Webe innigen Antbeil zu nehmen, seine Interessen aus allen Kräften zu fördern.

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