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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1845-01-01 · 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845) · p. Seite LIX

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
Date
1845-01-01
Page
Seite LIX (sequence 61)
Language
German
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LIX Von der Kais. Ford. Nordb^hn-Gesellschaft wird auch die Wien-Pesther (Ungar. Central-Bahn ausgeführt; sie wird von Gänserndorf bis an die ungarische Marchgrenze; von da über Preßburg, Ersek-Ujwar, Vacz und Pesth gehen — und soll bis Debrezin fortgeführt werden. 26. Wien-Gloggnitz. (Früher Wien-Raab.) ■ Diese Bahn ist 9% Meilen lang. Sie wurde im Jahre 1839 begonnen und im I. 1842 vollendet. Zwischen Wien und Gloggnitz finden täglich 3 Personen- und 2 Güterzüge von jedem Endpunkte aus statt. Zwischen Wien und Neustadt täglich 7, zwischen Wien und Baden täglich 10 Fahrten. Kinder bis zwei Jahren sind frei, solche von zwei bis zehn Jahren zahlen die Halste. .Jeder Reisende hat 50 Pfd. Gepäck unter eigener Aufsicht frei. Fahrtaxe in Gulden und Kreuzer C. M. für eine Person. j- £ A ZI W " 3 fl.!kr. fl.! kr. fl.jkr. fl.jkr. Von Wien nach 21_ 401 1 6 2, I 3 20 301 — 48 1 301 2 30 20] — 33 1 - 1 40 rts-Ei 'enb ah N. Don Mürzzuschlag bis Gratz. Diese setzt gleichsam die vorige Bahn fort, und nur die kleine Strecke von Gloggnitz bis Mürzzuschlag über den Semering wird mit eigens in Gloggnitz dazu ausgestellten Gesellschafts- oder auch Separat-Wagen zurückgelegt; dann aber geht sie ohne Unterbrechung über die im Tarife der Reihe nach angeführten Stationen bis nach Gratz. Der Tarifsatz pr. Meile in Kreuzer Conv. Münze ist auf der 1. El. 18 kr., 2. Cl. 11 kr., 3.Cl. 8 kr., 4Cl. 6 kr. Bei Personenzügen kommen die drei erstern, bei gemischten Zügen die drei letztern Preisclassen vor. Kinder unter zwei Jahren, die auf dem Schooße gehalten werden, sind frei. Kinder von zwei bis zehn Jahreszahlen die Hälfte. Uniformirte Militär - Mannschaft, vom Unterofficier abwärts, diese mitbegriffen, zahlt in der dritten Wagenclasse des Personenzuges nur die Gebühr der vierten Preisclasse. Jedem Reisenden ist gestattet, 50 Pfd. leicht unterzubringendes Gepäck portofrei mitzunehmen, Reisegepäck über 50 Pfd. schwer, oder wegen seines Volumens zur Mitnahme in den Wa-

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