Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 105)
- Language
- German
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4L Rückblick auf Die erste Kammer zeigte sich aber den Juden noch ungünstiger, als die zweite , und verwandelte das Ganze in den Antrag: „die hohe Staatsregierung wolle in Erwägung ziehen, inwieweit die in der gedachten Petition ausgesprochenen Wünsche und Bitten zu berücksichtigen sein dürften und nach Befinden der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorlegen," welchem Anträge die 2te Kammer einstimmig beitrat, und den zu erfüllen die Staatsregierung im Landtagsabschiede versprach. In einer spätem Sitzung wurde der jährliche Zuschuß des Staates zu den Gemeindekosten in Dresden von 200 auf 400 Thlr. erhöht. — In Baiern ist nur hervorzuheben, daß bei der diesjährigen Kammerversammlung nur einmal der Juden erwähnt ward, als nämlich von Vereinfachung der Steuern die Rede war, und man sich von vorn herein salvirte, daß von den erceprionellen Judensteuern (deren es einige 20 gibt) auch kein Titelchen wegfallen dürfte. — In Baden blühet ganz besonders das israelitische Schulwesen. Man zählt jetzt im Großherzogthum Baden 41 öffentliche israelitische Schulen in eben so vielen Gemeinden, in welchen zusammen gegen 11,000 israelitische Einwohner sich befinden. Die rechtlichen, ökonomischen und pädagogischen Verhältnisse aller dieser Schulen sind geordnet; der Unterricht überall in einem gedeihlichen Fortgang. Man wird leicht einsehen, daß es keine kleine Aufgabe war bei so vielerlei Hindernissen dieser in so vielen Gemeinden zerstreuten Schulen seit der Erscheinung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Volksschulen (im August d. 1.1835) zu erörtern und zu ordnen. In keinem andern deutschen Bundesstaate ist auch wohl das israelitische Schulwesen in dem Maße gesetzlich festgestellt und geordnet, wie im Großherzogthum Baden. Ehre und Dank der erleuchteten Regierung, welche auch in diesem Kreise Recht und Ordnung handhabte. — Durch ein Gesetz wurde die Tracht der jüdischen Geistlichen geordnet. Die Staatsregierung gab im verflossenen Jahre abermals einem Israeliten die venia üoeenäi auf der Universität Heidelberg im juristischen